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Zusammenfassung

Diese Untersuchung hat einen eigenständigen Weg der soziologischen Herrschaftsanalyse zu gehen versucht, indem die Verbindung zwischen Organisationsstrukturen und Interaktionsmustern hergestellt wurde über die Vermittlungsebene sozialer Beziehungen. Das bürokratisch-hierarchische Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen wurde bestimmt als Subordinationsbeziehung, die in Führungsinteraktionen durch komplementäres Dominanz- und Fügsamkeitsgebaren im Alternations schema von Anordnung und Erledigung symbolisiert wird. Festgemacht wurde das Herrschaftsgeschehen an den zumeist nonverbalen symbolischen Repräsentationen der hierarchischen Struktur im Handeln der Beteiligten. Die theoretische Grundlage bildete der Brückenschlag zwischen der Bürokratiekonzeption von Weber und dem Ansatz der Interaktionsordnung von Goffman. Mit dem Fokus auf Interaktion und soziale Beziehung sollte eine Lücke geschlossen werden in organisationstheoretischen Deutungen der Stabilisierung hierarchischer Ordnungen, welche gemeinhin einseitig struktur- oder subjektbezogen argumentieren.

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Literatur

  1. Auch symmetrische Beziehungen lassen sich nach dem Ausmaß der zugestandenen Verfügungsrechte unterscheiden: Eine grobe Typisierung reicht von der Begegnung zwischen Fremden und von oberflächlicher Bekanntschaft (mit geringem Machtpotential) über Kollegialität, Verwandtschaft oder Freundschaft (mit deutlich erweiterten Verfügungsrechten) bis zu innerfamilialen Beziehungen, Vertrauensverhältnissen oder Liebesbeziehungen (mit weitreichenden gegenseitigen Zugeständnissen).

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  2. So weit wie möglich orientiert sich die Begriffsbildung innerhalb der Typologie an Weber; für die Benennung der Alternationsschemata allerdings bietet Weber wenig Anhaltspunkte. Bei dem Versuch, Machtdifferenzen in Form von Handlungskategorien begrifflich scharf zu fassen, erweist sich überdies, daß die deutsche Sprache nur beschränkte Differenzierungsmöglichkeiten für verschiedenerlei Machtausprägungen eröffnet.

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  3. Beispielsweise fehlt die Eltern-Kind-Beziehung: Sie ist als asymmetrische Beziehung schwer einzuordnen, weil sich die Ausprägung des Machtgefälles und damit ihr Charakter mit dem Lebensalter des Kindes (bedingt durch dessen Entwicklung zur selbständigen Persönlichkeit und durch den damit verbundenen Ablösungsprozeß von den Eltern) grundlegend ändern.

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  4. Weber spricht von illegitimer Herrschaft vor allem mit Bezug auf Tyrannei (z.B. 1980: 784) und Revolution (z.B.: 776); die Probleme der Zuordnung zur Typologie legitimer Herrschaft spricht Breuer (1991: 126) kurz an.

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  5. Im allgemeinen ist zudem der Verfügungsbereich der vertraglichen Regelung schmal, und die zuständigen Leistungserbringer sind Fachleute, die ständig Ansprüche bearbeiten, während die Klientinnen nur ab und zu (und entsprechend laienhaft) Forderungen geltend machen. Klientenbeziehungen bestehen häufig zwischen Organisationen und ihren externen Partnern, während die bürokratische Subordination intern im Verhältnis der Organisationsmitglieder untereinander vorherrscht.

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  6. Mit dem Kaufakt erhält die Kundenbeziehung eine gewisse formale Rahmung (z.B. durch Lieferfristen, Rückgaberechte, Gewährleistungspflichten), die sie — in Bezug auf das erworbene Gut, aber nicht in Bezug auf weitere Kaufabsichten — vom Grundsatz her an ein Klientenverhältnis annähert.

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  7. “Und nicht nur der Marktaustausch, sondern auch die konventionellen Tauschverhältnisse der Geselligkeit stiften ‚Herrschaft‘in jenem weiteren Sinn [also im Sinn von Interessenkonstellation, H.P.], vom 201aSalonlöwen’ bis zum patentierten ‚arbiter elegantiarum‘des kaiserlichen Rom und [zu] den Liebeshöfen der Damen der Provence.” (Weber 1980: 544)

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  8. Ähnliches gilt für die Überlagerung asymmetrischer und symmetrischer Beziehungsformen, etwa wenn Vorgesetzte und Untergebene befreundet sind (z.B. weil ein/e befreundete/r Kollege/in in die Chefposition befördert wurde), wenn in einer Vertragsbeziehung Klientinnen persönlich bekannt sind (z.B. als Nachbarinnen) — aber auch wenn reziproke Rivalitäten die Asymmetrie überdecken.

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  9. Gewaltherrschaft kann z.B. von einem ‚guten Tyrannen‘mit Milde ausgeübt werden, während eine monopolistische Tauschbeziehung ein hohes Maß an Abhängigkeit bedeuten kann. Diese Einschränkung gilt um so mehr, wenn man das Erleben der Betroffenen einbezieht: „Die bloß marktmäßige oder durch Interessenkonstellation bedingte Herrschaft kann ferner gerade wegen ihrer Ungeregeltheit weit drückender empfunden werden als eine ausdrücklich durch bestimmte Gehorsamspflichten regulierte Autorität.“(Weber 1980: 544)

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  10. Das maßgebliche Kriterium zur Kategorisierung sozialer Beziehungen sind bei von Wiese (1966) nicht die Machtunterschiede, sondern die universellen „Grundgeschehnisse“der „Näherung“(z.B. Anpassung, Angleichung) und der „Entfernung“(z.B. Opposition, Konflikt): „Die Zweiteilung aller zwischenmenschlichen Prozesse in solche des Zu- und des Auseinander gibt erst der Soziologie die nur ihr eigene selbständige Problematik, gibt ihr ihren exakten Wissenschaftscharakter.“(152)

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  11. Der Markttausch ist Ausdruck einer Versachlichungstendenz nur im Sinne der Reduzierung von persönlicher Abhängigkeit, nicht der Zunahme von formaler Regelung; denn die Marktstruktur resultiert hauptsächlich aus der spontanen Koordinierung von interessengeleiteten Einzelaktivitäten. Eine zusätzliche sachliche Grundlegung kann durch Koppelung mit Klienten- oder Auftragsbeziehungen erfolgen.

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  12. Im Rahmen dieser abschließenden Überlegungen kann keine ausführliche Diskussion der analytischen Konzepte von Elias oder von Foucault erfolgen; diese dienen hier lediglich als Bezugspunkte für die Verortung des eigenen Vorgehens. Entsprechend beschränkt sich die Darstellung auf Kernpunkte aus wenigen zentralen Werken, v.a. Elias 1970, 1976a und b; Foucault 1987, 1994; zum Vergleich von Elias und Weber siehe Krieken 1991 sowie Breuer 1996.

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  13. Im Zusammenhang mit Erläuterungen zum Konzept des Gouvernement greift Foucault (1987) auch den Terminus der Führung auf, ohne ihn aber klar abzugrenzen von den Begriffen Macht oder Regieren, die für ihn alle implizieren, „das Feld eventuellen Handelns der anderen zu strukturieren.“(255); vgl. auch Lemke/Krasmann/Bröckling 2000 oder die Beiträge in McKinlay/Starkey 1998.

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  14. Autoritätskonstellationen im allgemeinen und Personalführung im besonderen lassen sich mit Elias deuten als Beziehungsgeflechte mit charakteristischen Machtrelationen (siehe Sofsky/Paris 1994).

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  15. Zu Informalisierungstendenzen von Personalführung in Verbindung mit Konzepten kooperativer Führung und der Psychologisierung der Führungskommunikation in Deutschland seit 1970 siehe ausführlich Pongratz 2002.

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  16. Es ist eine beliebte Verhandlungstaktik, die eigenen Interessen hinter einer Fassade der Freundlichkeit zu verbergen — und damit über beabsichtigte Handlungsstrategien gezielt zu täuschen.

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  17. Als erweiterten gesellschaftskritischen Anspruch formuliert Adorno: „Besser dient es dem Menschlichen, wenn die Menschen unverhüllt der Stellung innewerden, an die sie der Zwang der Verhältnisse bannt, als wenn man sie im Wahn bestärkt, sie seien dort Subjekte, wo sie im Innersten recht wohl wissen, daß sie sich fügen müssen. Nur wenn sie es ganz erkennen, können sie es ändern.“(1979: 454)

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  18. Zum Konzept der widersprüchlichen Arbeitsanforderungen siehe Moldaschl 1991.

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Pongratz, H.J. (2003). Machtstrukturen und Beziehungsmuster. In: Die Interaktionsordnung von Personalführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89604-9_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89604-9_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-13990-6

  • Online ISBN: 978-3-322-89604-9

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