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Konklusion und Ausblick

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Brennpunkt Plenum
  • 61 Accesses

Zusammenfassung

Um die komparativen Befunde der vier empirischen Untersuchungsebenen systematisch zu bündeln, werden die eingangs formulierten Fragestellungen als Ausgangsbasis für die thesenartigen Zusammenfassungen der vier empirischen Untersuchungsebenen

  • Genese und Entwicklung der televisuellen Präsentation,

  • Organisationsstruktur des televisuellen Präsentationsprozesses,

  • televisuelle Präsentationsformate und die Abbildung der parlamentarischen Agenda

  • televisuelle Dramaturgie parlamentarischer Debatten

genutzt. Abschließend wird ein Ausblick auf die künftige Entwicklung parlamentarischer Öffentlichkeit gegeben, wobei die Zukunft des digitalen Fernsehens und das Internet berücksichtigt wird.

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Literatur

  1. Ungeachtet der differenten historischen und politisch-kulturellen Ausgangsbedingungen, die dazu führten, dass der Deutsche Bundestag und das britische House of Commons zu unterschiedlichen Zeitpunkten femsehpräsent wurden, kann argumentiert werden, dass in alten Demokratien eher ein relativ spater Eintritt der Parlamente ins Fernsehzeitalter zu verzeichnen ist und in neuen ein früher. Als Beispiel mag einerseits die USA gelten: Erst 1979 erlaubte das Repräsentantenhaus und 1986 der Senat die Zulassung des Fernsehens. Hingegen war es dem spanischen Femsehen seit 1976/1977 erlaubt — im Zuge des Transformationsprozesses von dem franquistischen Regime zu einer parlamentarischen Demokratie — aus dem Parlament zu berichten. Als These formuliert: Parlamentarische Demokratien, die sich über Jahrhunderte entwickelt und bewährt haben und zwangsläufig andere Foren und Formen parlamentarischer Öffentlichkeit herausgebildet haben, taten sich anfangs schwer, dem Fernsehen Zugang zu gewähren; neugegründete parlamentarische Demokratien sahen im Femsehen von Beginn an eine Option, das Parlament als Nukleus des politischen Systems flächendeckend publik zu machen, um somit jenes Grundanliegen repräsentativer Demokratien, Legitimation auf Öffentlichkeit und Transparenz zu gründen, nahezu mustergültig einzulösen. Gleichwohl gibt es genügend Ausnahmen, die diese These zumindest partiell in Frage stellen: So ist das irische Parlament (Dàil) erst seit 1990 femsehpräsent, obwohl der irische Freistaat seit 1919 bestand. Frankreich erlaubte bereits seit 1954 Fernsehübertragungen aus dem Parlament, obwohl es — trotz des Einschnitts durch den Zweiten Weltkrieg — eine lange demokratische Tradition aufwies. Indien folgte erst 1991, wenngleich die Unabhängigkeit von Großbritannien bereits Ende der 40er Jahre vollzogen wurde. Aus diesen Beispielen kann somit vielmehr abgeleitet werden, dass die Installation televisueller Parlamentsöffentlichkeit in einem hohen Maße von historischen, politisch-kulturellen, gesellschaftlichen und technischen Voraussetzungen abhängt.

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  2. Lediglich die durch die Parlamentsreform von 1995 eingeführten sogenannten “Erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen” können prinzipiell auch im Fernsehen übertragen werden, obwohl dies faktisch bislang kaum der Fall war.

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  3. Um zu einer vorläufigen Einschätzung zu gelangen, wurde die Anzahl der Sitzungstage (Stunden) des Plenums pro Jahr, der Grad der Ausschussöffentlichkeit (Fernsehen), die Existenz eines genuinen Parlamentskanals sowie die Kontinuität und der Umfang der Fernsehberichterstattung einbezogen und mit Indexpunkten versehen (kein, halber oder ganzer Indexpunkt).

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  4. Folgende Kriterien wurden dabei zugrundegelegt (Döring 1994: 340 ff.); Plenum: Anteil der Opposition am Präsidium, Minderheitenveto für Geschäftsordnung und Verfassungsänderung, Anzahl der Plenarsitzungen pro Jahr; Ständige Ausschüsse: Strukturgleichheit zu den Ministerien, proportionaler Oppositionsvorsitz, Beamtenbefragung, Akteneinsicht und Minderheitenbericht.

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  5. Die Tagung stand unter dem Motto “Cameras in the Commons: Ten Years On” und fand am 21. September 1999 statt. Neben einer politikwissenschaftlichen Analyse kamen auch Fernsehverantwortliche und Abgeordnete zu Wort. Vgl. hierzu vor allem die Papiere von Grundy 1999 und Tutt 1999; vgl. vor allem auch Coleman 1999a und Riddell 1998: 162 ff.

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Schiller, D. (2002). Konklusion und Ausblick. In: Brennpunkt Plenum. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89600-1_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89600-1_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-13699-8

  • Online ISBN: 978-3-322-89600-1

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