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Präsentation von House of Commons und Bundestag im Fernsehen: Empirische Befunde

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Brennpunkt Plenum
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Zusammenfassung

Diese Untersuchungsebene knüpft an die Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung der Parlamentsöffentlichkeit an. Dargestellt wird die Genese und Entwicklung der Hörfunk- und Fernsehberichterstattung seit Ende der 40er Jahre in beiden Ländern. Aufgrund technisch-ökonomischer und soziokultureller Komponenten wurde Fernsehen in den 60er Jahren zum Leitmedium westlicher Gesellschaften (Ronneberger 1991). Deshalb ist bei der historischen Analyse vor allem das jeweilige politisch-kulturelle Umfeld zu berücksichtigen, in welchem die Diskussionen um die Zulassung des Fernsehens im House of Commons und Bundestag eingebunden waren.

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Literatur

  1. Der eigentliche Beginn der Hörfunkberichterstattung in Großbritannien ist allerdings der 6. November 1929. An diesem Tag wird die erste Folge von “The Week in Westminster” ausgestrahlt: “Another means of giving listeners a view of parliamentary buisiness is ‘The week in Westminster’, broadcast on Saturday evenings. [...] The speakers are Members of one or other of the two Houses. They are asked to give a personal but objective impression of the week’s proceedings. The speakers are chosen by the Corporation after informal consultation with experienced parliamentarians. In order to maintain a proper balance between the parties, the B.B.C. allots these talks in the same ratio as the party political broadcasts, with the inclusion from time to time of a space for an Independent or a member of a small party” (Haley 1949: 116.). Zu dieser Sendung gesellte sich am 24. Juni 1947 das Begleitprogramm “Yesterday in Parliament”.

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  2. Der damalige Generaldirektor der BBC, Sir William Haley erläuterte das radiophone Konzept wie folgt: “It does not confine itself to the more important debates, or the outstanding occasion. It is not merely an affair of headlines. If Parliament has met, no matter how apparently humdrum its business, the BBC broadcasts a report to the people.” (BBC New & Current Affairs: 1).

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  3. Obwohl sich in dieser Abstimmung eine Mehrheit dafür aussprach, scheiterte die Zulassung des Fernsehens an der Geschäftsordnung: “A bill was given a successful first reading under the ten minute rule but the second reading, set for 18.11.1983, never occured because of lack of time” (Franklin 1986: 286).

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  4. Franklin bündelt in diesem Beitrag (1986: 287 ff.) vier Einwände gegen die Zulassung des Fernsehens: 1. Technische Schwierigkeiten und hohe Kosten (technical arguments), 2. Gründe, die das ‘Ansehen’ des Parlaments und die visuelle Präsentation betreffen (reputational arguments) 3. unverhältnismäßige Berichterstattung zum Vorteil der großen und zum Nachteil der kleinen Parteien (party political arguments), 4. der Charakter der Debatten könnte eine Veränderung erfahren (procedural arguments).

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  5. Der erste Bericht lautet: “The Implications For Procedure Of The Experiment In Televising Of The Proceedings Of The Proceedings Of The House” (First Report from the Select Committee On Procedure, Session 1987–88; 8th November 1988). Der zweite heißt: First Report from the Televising Of Proceedings Of The House; Session 1988–89 (8th May 1989).

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  6. Die Rules of Coverage sind ein Regelwerk von genau definierten Kameraeinstellungen, die mehrfach überarbeitet wurden.

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  7. So titelt die Daily Mail am 18. Oktober 1989 (9): “The star players in a new daily drama of Commons folk”.

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  8. Anthony Nelson war seit 1974 MP des Wahlkreises Chichester (Sussex) der Konservativen. Seit 1979 hatte er die Position eines Parliamentary Private Secretary inne; (1988: 148 ff.).

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  9. Roger Gale war seit 1983 konservativer MP des Wahlkreises North Thanet (Cantebury/Kent). Zuvor war er als Fernsehproduzent für die BBC und für die private “Thames Television Company” tätig; (1988: 151 f.).

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  10. Das Spektrum unterschiedlicher Erwartungen und erster Erfahrungen spiegeln die Beiträge von Mitchell 1990 und Wober 1990aft wider.

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  11. Dies ist detailliert in folgenden Berichten des Select Committee dargelegt: First Report on Procedure: The Implications for Procedure of the Experiment in Televising the Proceedings of the House, 8th November 1988; First Report from the Select Committee on Televising of Proceedings of the House, 8th May 1989.

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  12. Hierzu ausführlich Mathias 1992. Wie ernst man das Projekt nahm, zeigt eine im Vorfeld durchgeführte Exkursion von Parlamentariern nach Kanada, um sich vor Ort Einblicke in die Übertragungspraxis aus dem dortigen House of Commons zu verschaffen. Dort wurde seit 1977 aus beiden Kammern live berichtet. Der kanadische Parlamentskanal CPAC (Canadian Parliamentary Channel) überträgt sämtliche Sitzungen, wobei die großen Networks aus diesem Programm frei wählen können.

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  13. Die im April 1990 publizierte Studie trägt den Titel “Cameras in the Commons. A Study for the Hansard Society” (Hetherington/Weaver/Michael Ryle).

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  14. Nach der Experimentierphase hieß der Ausschuss des Unterhauses Select Committee on Broadcasting.

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  15. Der Parliamentary Research Group, die an der University of Leeds (Institute of Communication Studies) angesiedelt war, gehörten Jay G. Blumler, Bob Franklin, David Mercer und Brian Tutt an. Die Studie, die als Interim Report gekennzeichnet ist und den Zeitraum vom 21. November 1989 bis 18. März 1991 berücksichtigt, trägt den Titel “Monitoring The Public Experiment In Televising The Proceedings Of The House of Commons” und wurde am 8. Mai 1990 dem Unterhaus vorgelegt worden.

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  16. Die Kernaussage des Fazits der Parliamentary Research Group (125) lautet: “It is difficult to resist the conclusion that British television has responded impressively to the challenge presented by its long-awaited entry to the House of Commons. Broadcast reporting of Parliamentary proceedings has evidently been extensive, serious, responsible, balanced in many respects, even at times creative. Interesting and positive divisions of labour in coverage, moreover, seem, to have been forged between national and regional television broadcasters.”

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  17. Die Rules of Coverage haben die generelle Funktion “...to give a full, balanced, fair and accurate account of proceedings, with the aim of informing viewers about the work of the House.” (First Report..., Session 1990–91; 12 March 1991, Appendix, xl.).

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  18. Diese Aspekte werden in der folgenden Untersuchungsebene (2. Organisationsstruktur des televisuellen Präsentationsprozesses) detailliert beschrieben und analysiert.

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  19. Der Abschlußbericht lautet First Report From The Select Committee On Broadcasting, &c., Session 1990–91, The Arrangements For The Permanent Televising Of The Proceedings Of The House (12 March 1991).

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  20. Die Institution des Supervisor of Broadcasting nimmt im Rahmen der Organisationsstruktur der televisuellen Parlamentspräsentation eine Schlüsselrolle ein.

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  21. Sie werden in der 1992 von Franklin (5 ff.) herausgegebenen Studie “Televising Democracies”, die neben der Analyse der empirischen Befunde auch persönliche Einschätzungen von Parlamentariern und Fernsehverantwortlichen zu Wort kommen lasst, skizziert. Diese Argumente überlappen sich zum Teil mit den vorher genannten, zum Teil werden neuere Aspekte hinzugefügt, die bereits die ersten Erfahrungen mitberücksichtigen (vgl. Franklin 1986; Gale 1988; Nelson 1988; Wober 1979: 321).

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  22. In den Worten von Seymour-Ure (1979: 532 f.): “[...] for one will more readily accept that the nature of parliamentary activity — the form, style, and subjects of discourse alike — inevitably change with changes in communications technology.”

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  23. Zwar gab es Übertragungen aus der Kroll-Oper, dem Sitz des Reichstags nach der Zerstörung des Reichstagsgebäudes. Sie standen aber alle im Dienst der nationalsozialistischen Propaganda. Insofern waren Rundfunk und Parlament vollends in die Propagandamaschinerie eingespannt. Zum Begriff totalitärer und/oder faschistischer Öffentlichkeit vgl. Hennig 1975.

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  24. Der NWDR berichtete seit dem 1. September von den Beratungen des Parlamentarischen Rates in Bonn (vgl. Haller 1984).

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  25. Mit welchem Pioniergeist die ersten Fernsehübertragungen betrieben wurden, zeigt ein anschaulicher Bericht von Meyer-Goldenstädt (1967: 5), dem damaligen Chefregisseur des ZDF: “Mit dem Aufstellen der Kameras begannen indessen die Schwierigkeiten, die sich dem Projekt »Bundestagsübertragungen« in den Weg stellten. Zuvor war die Frage der Plazierung des Übertragungswagens für den Anschluß der Kameras gelöst worden. [...] Die Aufstellung der Kameras selbst war nicht leicht, da aus Platz- und Protokollgründen das Parkett ausschließlich den Abgeordneten vorbehalten bleiben sollte. So blieb nur die Möglichkeit, eine Kamera auf der Diplomatentribüne und eine auf der Pressetribüne zu placieren, und zwar ohne Inanspruchnahme von Plätzen im Gang direkt an der Brüstung. Lediglich für die dritte Kamera, die frontal zum Bundesadler aufgestellt werden mußte, um Präsident und Rednerpult zu erfassen, mußten Zuschauerplätze geopfert werden. [...] Weiße Rillen in der Holztäfelung hinter dem Rednerpult, die in den Aufhahmeröhren bei immerwährenden Einstellungen einbrannten, wurden durch das Einziehen von schwarzen Leisten zum Verschwinden gebracht. Das gleiche galt für die Mikrofone, die anfangs mit Schuhwichse geschwärzt wurden. Nachdem sich ein Redner die Finger daran schmutzig gemacht hatte, wurden sie durch eine dauerhafte Einfärbung der Umgebung angeglichen. Die Frage der Ausleuchtung bereitete weniger Schwierigkeiten als man am Anfang vermutete. Die in die Kassetten der Holzdecke eingebaute Neonbeleuchtung war zwar nicht ideal, reichte aber für unsere Zwecke völlig aus. Auf Wunsch der Filmleute wurde sie später noch verstärkt. [...] In den 50er Jahren handelte es sich ausnahmslos um Direktübertragungen, da die Möglichkeit von Magnetaufzeichnungen noch nicht gegeben war. Die Programmstruktur war noch nicht so fest gefügt wie heute. Vor allen Dingen brauchte auf Werbeblöcke keine Rücksicht genommen werden, weil es sie noch nicht gab. So kam es damals öfters zu Dauerübertragungen. [...] Daß solche Zeiten an die beteiligten Kameramänner und Techniker besondere Anforderungen stellten, dürfte einleuchten. Zumal es sich ja nicht um Veranstaltungen handelte, bei denen es vielleicht zeitweise nicht auf die volle Aufmerksamkeit angekommen wäre. Ganz im Gegenteil. Bei der Brisanz, die nun einmal untrennbar mit der Politik verbunden ist, war in jedem Moment die volle Konzentration und Aufmerksamkeit notwendig. Die Kameramänner und Techniker lösten sich untereinander ab. [...] Wir hatten, als wir das erste Mal an eine Sitzung im Bundestag herangingen, keine Vorbilder und mußten uns erst bemühen, eine Form zu finden, die dem Rahmen des Hohen Hauses angepaßt war, absolute Neutralität gewährleistete und trotzdem Abwechslung brachte, um die Zuschauer zu fesseln. [...] Wir selbst, muß ich gestehen, haben das mehr gefühlsmäßig und intuitiv getan. Einer Stoppuhr für den Bildschnitt bedienten wir uns nicht. Die Möglichkeiten für die Bildfolgen waren sehr gering. Um die Aufmerksamkeit nicht vom eigentlichen Thema zu lenken, blieben wir so lange wie möglich beim jeweiligen Redner. Erst wenn wir feststellten, daß die Aufmerksamkeit des Plenums nachließ, brachten wir Zwischenschnitte mit Schwenks in der Totalen. [...] Die interessantesten Phasen, auch für die beteiligten Kameramänner, waren, wenn die Redner Reaktionen bei den zuhörenden Bundestagsabgeordneten hervorriefen und es auf diese Weise gelang, Abwechslung in die Bildfolge zu bringen. Sehr vorsichtig mußten wir beim Zeigen von Beifalls- oder Mißfallensäußerungen sein. Wir haben uns damals angewöhnt, nur solche Einstellungen zu bringen, in den möglichst alle Fraktionen zu sehen waren. Auch wenn z. B. im Vordergrund eine besondere Aktion zu bemerken war, konnte der Fernsehzuschauer sofort übersehen, wie sich der übrige Teil des Hauses verhielt. Ein beliebter, weil völlig neutraler Zwischenschnitt, waren die eifrig schreibenden Stenografen in der Loge vor dem Rednerpult.”

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  26. Die Veranstaltung hatte den Titel “Vierte Aussprache über das Fernsehen” (Mayntz 1992: 225).

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  27. Mayntz 1992, S. 226. Gleichwohl wandte Krüger sich gegen ein seinerzeit beliebtes Argument der Skeptiker, nämlich dass andere Parlamente im Fernsehen nicht präsent sind. Er argumentierte, dass “in anderen Ländern keine gleiche Notwendigkeit wie bei uns besteht, die Einrichtungen eines erst sechs Jahre alten Grundgesetzes und die Arbeitsmethode einer noch jungen, neuen demokratischen Ordnung bekannt zu machen” (zitiert in Mayntz 1992: 225 f.).

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  28. Im Rahmen der “Vierten Aussprache über das Fernsehen” wurde diese Facette der Fernsehberichterstattung wie folgt erörtert: “Prof. Holzamer kam mit einer weiteren Empfehlung auf einen wunden Punkt der Parlamentsberichterstattung durch das Fernsehen zu sprechen, der im Hintergrund die gesamte folgende Diskussion beherrschte. Er sagte: »Man sollte auch die Abgeordneten darauf hinweisen, daß sie sich darüber im klaren sind, was bei einer Fernsehübertragung für sie auf dem Spiel steht«. Und daß dies häufig genug nur vordergründige Reaktionen hervorrief, weiß der damals ebenfalls an der Kommentierung beteiligte Journalist Max Schulze-Vorberg zu berichten: Viele Abgeordnete hätten sich beim Einzug des Fernsehens mit blauen Anzügen und grauen Krawatten geschmückt, weil sie so im Schwarzweißbild »besser herauskamen«. Schulze-Vorberg schränkte gleichzeitig ein: »Kein Politiker wird — wenn er nicht selbst will — durch das ‘Medium zum Mannequin’ gemacht. Er wird bald merken, daß Argumente wichtiger sind...«” (zitiert in Mayntz 1992: 226 f.).

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  29. Auch die “dritte Lesung des Soldatengesetzes” durfte weder im Fernsehen übertragen werden, noch war die Wochenschau zugelassen. Der Ältestenrat gab zu Protokoll: “Rundfunkübertragungen und das Photographieren ohne Benutzung der Scheinwerfer von der Pressetribüne werden genehmigt” (zitiert in Mayntz 1992: 228).

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  30. In einem Brief vom 14. März 1956 an den SDR-Intendanten Eberhard skizziert Gerstenmaier wie folgt die Ausgangslage: “Die Einwände und Vorbehalte gegen die Übertragungen sind schon seit geraumer Zeit laut geworden. Ich bin bis jetzt darüber hinweggegangen und habe auch erwogen, bei der Wehrdebatte darüber hinwegzugehen. Der Wunsch, ohne Fernseh- und Rundfunkübertragung diese wichtige Entscheidung herbeizuführen, war im Hause so stark und kam so einheitlich im Ältestenrat zum Ausdruck, daß ich mich entschlossen habe, gewissermaßen probeweise, die Übertragung nicht zuzulassen. Das Ergebnis, das Sie vielleicht interessiert, ist folgendes: Die Kritik einiger Sender an dem Verbot der Übertragung hat das Haus völlig unberührt gelassen. Während die Übertragungen regelmäßig auf Kritik gestoßen sind, hat niemand im Hause die Unterlassung der Übertragung kritisiert oder bedauert” (zitiert in Mayntz 1992:228 f.).

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  31. Exemplarisch soll ein Brief des Intendanten Hartmann an den SDR-Intendanten Eberhard vom 21. März 1956 dienen, in dem er die Bittsteller-Position der ARD rundum ablehnte und zu einer selbstbewussten Haltung gegenüber dem Bundestag ermunterte. Hartmann schrieb: “Wenn die Kritik einiger Sender an dem Verbot der Übertragung das Haus völlig unberührt gelassen hat, so wundert nur, daß einige Sender mit ihrer Kritik anscheinend die Hoffnung verbanden, das Parlament würde sich beeindrucken lassen. Daß niemand im Parlament die Unterlassung der Übertragung kritisiert oder bedauert hat, während die Übertragungen regelmäßig auf Kritik gestoßen sind, liegt einfach daran, daß nur der Handelnde in Gefahr ist. Ich habe den Eindruck, daß zahlreiche Abgeordnete der Auffassung sind, die Sender könnten ohne Parlamentsübertragungen nicht auskommen. Das Gegenteil ist richtig. Wenn wir nicht übertragen müssen, können wir unser Programm einhalten und ersparen uns viele Reklamationen. Wenn wir diese Schwierigkeiten bisher hinnahmen, so taten wir es meines Erachtens, weil wir uns der Verpflichtung nicht entziehen wollten, zur Belebung des Interesses an den politischen Vorgängen beizutragen. Wenn der Bundestag der Ansicht ist, daß es dieser Teilnahme der Bevölkerung nicht bedarf, so wollen wir dies zur Kenntnis nehmen. Ich verwahre mich schärfstens gegen jede Absicht, die Herren Parlamentarier zur Liebe zwingen zu wollen” (zitiert in Mayntz 1992: 230).

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  32. So war der Vizepräsident des Bundestages Richard Jäger der Auffassung, “daß aus einer Reihe von Gründen eine grundsätzliche Entscheidung dahin gehend getroffen werden sollte, künftig das Fernsehen auszuschließen” (zitiert in Schindler 1994: 1352).

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  33. Dies waren die Sitzungen am 15. Oktober 1957, die Wahl des Bundeskanzler am 22. Oktober 1997, die Vereidigung des Kabinetts am 29. Oktober 1957 und die Regierungserklärung mit anschließender Debatte am 5. November 1957.

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  34. Hierbei handelte es sich um die Debatten über die Kohlehilfe und Rentenversicherung am 4., 5. und 6. November 1959. Diese Entscheidung, so das Protokoll des Ältestenrats, habe bis zum Ende der Legislaturperiode zu gelten (Schindler 1994: 1353).

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  35. Diesem hatte der Ältestenrat am 9. Oktober 1962 Probeaufhahmen im Plenarsaal zugestanden.

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  36. Zu Beginn der 50er Jahre wurde die Parlamentsberichterstattung im Hörfunk (mit Blick auf die künftige Fernsehberichterstattung) folgendermaßen eingeschätzt (Lerg 1956: 289): “Die Hauptargumente gegen die Übertragung lauteten: 1. Das Parlament ist kein Fußballplatz; die demokratische Institution gerät in Misskredit. 2. Durch Zwischenfalle, wie polemischen Wortwechsel, Zwischenrufe und Tumulte, bekommt der Hörer ein einseitiges Bild von der Arbeit des Parlaments. Beim Sehfunk missversteht der Fernsehhörer leere Bankreihen und zeitungslesende Abgeordnete. Die Arbeit des Parlaments spielt sich nicht nur im Plenum ab. 3. Mit der Parole »Vorsicht, Wähler hört mit!« halten die Sprecher »Reden zum Fenster hinaus«. Beim Sehfunk lassen sich die Parteien nicht nur durch sachkundige, sondern auch durch telegene Abgeordnete vertreten. Mit dem Hinweis auf folgende Vorteile sprach man sich für Übertragungen aus dem Bundestag aus: 1. Das Parlament ist das politische Forum des Volkes, es hat eine optimale Publizität seiner als öffentlich erklärten Sitzungen zu suchen, was in diesem Umfang nur durch den Rundfunk geschehen kann. 2. Durch die Übertragung wird eine sachliche Debatte und die allgemeine Disziplin des hohen Hauses gefördert. 3. Die eigentliche Arbeit wird praktisch in den Ausschüssen, in den Fraktionen und im Bundesrat geleistet. Aufgabe der Plenarsitzungen des Bundestages soll es sein, diese Arbeit vor denen, die diesen Körperschaften gewählt haben, deutlich zu machen und der Kritik zu unterwerfen.”

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  37. In der Experimentierphase hieß der Ausschuss des Unterhauses “Select Committee on the Televising of the Proceedings”.

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  38. “The Chairman of Ways and Means, who is a Member, is appointed by the House on motion made by the Leader of the House of Commons at the beginning of each Parliament. He and his two deputies do not vote. As well at his functions in the Chair, he has a responsibility for the conduct of private business in the comply with the rules of the House” (Dod’s Parliamentary Companion 1996: 787).

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  39. Flextech ist eine britische Kabelgesellschaft.

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  40. Die Rules of Coverage sind ein Regelwerk über die Art und Weise der im Unterhaus erlaubten und somit praktizierten Kameraeinstellungen und -bewegungen.

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  41. CCT Productions ist eine unabhängige Femsehproduktionsfirma.

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  42. Clean feed bedeutet, dass die Bildsignale den Fernsehanstalten ohne jegliche Zusatzinformationen (Untertitel etc.) zur Verfügung gestellt werden.

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  43. Vgl. Rules of Coverage.

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  44. Wagner (1996: 26) argumentiert: “Weitere Beschränkungen folgen aus der Länderhoheit im Rundfunkwesen, die der Bundestag als Bundesorgan zu respektieren hat. Aus diesen Gründen wären auch Bedingungen, Auflagen oder Einzelweisungen des Bundestages in Programmangelegenheiten verfassungsrechtlich zu würdigen und ggf. unzulässig. Eine Alleinfinanzierung durch den Bundestag müsste jedenfalls dann ausscheiden, wenn damit regelmäßig auch ein Programmfluss verbunden wäre. Im Rahmen dieser Beschränkungen wäre es aber vorstellbar, dass der Bundestag — ähnlich dem U.S. Congress — die Plenardebatten mit eigenen Mitteln und in eigener Regie aufzeichnet und dann einer Anschlussstelle kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Entscheidung über die Sendung und die Programmhoheit müssten dann aber bei einer staatsfernen Institution liegen.”

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  45. Für Großbritannien sind dies vor allem die Studien von Hetherington/Weaver/Ryle 1990; Blumler/Franklin/Mercer/Tutt 1990; Franklin 1992a. Ergänzt werden diese umfangreichen Studien durch kleinere Untersuchungen: z. B. Franklin 1994, Negrine 1996a/b, 1998 und Coleman 1999.

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  46. Die BBC stellte z. B. eine Auflistung sämtlicher Westminster (Live)-Sendungen in Bezug auf Sendelänge und Einschaltquoten zwischen 1992 und 1996 zur Vertilgung.

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  47. Lediglich die Dissertation von Mayntz: “Zwischen Volk und Volksvertretung. Entwicklung, Probleme und Perspektiven der Parlamentsberichterstattung unter besonderer Berücksichtigung von Fernsehen und Deutschem Bundestag” (1992) sowie das von Schindler herausgegebene Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages (1994) geben einen Überblick.

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  48. Bis Anfang 1999 hieß die Sendung News at Ten und wurde folglich um 22 Uhr abends ausgestrahlt.

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  49. Ab der 46. Woche (1994) hieß die Sendung The Record.

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  50. Dieser Modus war bis zum Regierungswechsel im Mai 1997 geradezu umgekehrt. Jeweils Dienstags und Donnerstags die Prime Minister’s Question Time (a 15 Minuten) und Mittwochs eine Erklärung eines Ministers.

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  51. Westminster Week, ein jeweils samstags ausgestrahltes Programm, wurde Mitte der 90er Jahre eingestellt.

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  52. Nach Auskunft des verantwortlichen Redakteurs David Lloyd lag dies an dem Tod des Moderators.

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  53. Daten von Channel 4 (House to House bzw. Powerhouse) liegen nicht vor.

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  54. So Adam Bolton, Chefredakteur von Sky News, in einem Gespräch mit dem Autor im Frühjahr 1996.

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  55. Vergleiche hierzu die Analyse der Ausgabe von The Record vom 2. Mai 1996, die zu diesem Zeitpunkt noch auf BBC 2 zwischen 8:10 und 8:40 Uhr ausgestrahlt wurde.

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  56. C-SPAN ist die Abkürzung des US-amerikanischen Nonprofit-Kanals Cable-Satellite Public Affairs Network; vgl. hierzu vor allem Wagner 1996 sowie Frantzich/Sullivan 1996.

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  57. Folgende Skizze zum Programmschema und Präsentation wurde dem Autor per E-Mail (11. Februar 1999) von Flavia Hewett, Mitarbeiterin von BBC Parliament, zugeschickt: “Full live coverage of the House of Commons every day, full recorded coverage of the House of Lords shown the next day or the day after, 8–10 Select Committees broadcast each week, a daily work of the European Parliament (monday — thursday), a daily round-up of events in parliament, 3 hours coverage of American politics via US parliament channel C-SPAN. We are also increasing the number of programmes we make ourselves. These include seminars, speeches, events etc. around Westminster plus some programmes on indvidual bills and policy. We feature reviews from the UK each week (Scotland, wales and northern ireland). There are plans to increase our coverage from these countries once the new parliaments are established. [...] We are obliged by contract to show proceedings from parliament in full. But we add a lot of extra information by showing on-screen ‘captions’. This give background information on bills/legislation.”

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  58. Blumler/Franklin/Mercer/Tutt (1990: 115) schreiben einleitend: “The findings presented below are the interim results of the study conducted by the University of Leeds Parliamentary Research Group, commissioned by the Select Committee, to monitor the public experiment in television broadcasting of the House of Commons”.

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  59. Der Begriff wird wie folgt definiert und operationalisiert: “Political balance is a complex and elusive concept that necessarily defies consensual definition. Our study incorporated three measures specifically designed to gauge political balance: (i) the number of actuality opportunities offered to specified political actors in different parties; (ii) the number of contributions by members of the various political parties contained within each broadcast item (these included actuality) and non-actuality based contributions); (iii) the percentage of broadcast time devoted to each party for each item. Tables D, E and F, detail the fhdings of these indicators. Two broad patterns tended to emerge from the three measures” (Blumler/Franklin/Mercer/Tutt 1990: 118).

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  60. Ballot bedeutet (geheime) Abstimmung über Gesetzentwürfe. “A ballot is held to decide the precedence of Bills on the days given over to them. [...] The Speaker holds ballots to determine the subjects to be raised at backbencher-initiated adjournment debates, including Wednesday morning debates” (Dod’s Parliamentary Companion 1996: 782.)

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  61. Seine quantitative Analyse basiert auf folgender Auswahl: jeweils zwei Wochen in 1986 (7–11 Juli, 27–31. Oktober) und in 1996 (19–23. Februar, 18–22. März). Analysiert wurden folgende Nachrichtenprogramme ITN (News at Ten), Channel 4 (Channel Four News), BBC1 (Nine O’Clock News, BBC Midlands Today), ITV (Central News) und Sky News (eine Zwei-Wochen-Periode in 1996 und eine Woche in 1989).

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  62. Negrine definiert (1998: 22): Primarily political items — i. e. items involving political actors in a major capacity but which appeared on the news pages (henceforth secondary political items).

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  63. Negrine definiert (1998: 22): Secondary political items — involving political actors in a major capacity but which appeared on the news pages (henceforth secondary political items.)

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  64. Diese Tage sind Teil einer auf sechs Tagen angelegten Fallstudie zur Präsentation des Bundestags in den Fernsehnachrichten, deren Befunde im Abschnitt (III.) aufgeführt werden. Im Gegensatz zu bisherigen Untersuchungen wurde hierbei auch die Bildebene der Bundestagsberichterstattung eingehend berücksichtigt.

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  65. Die Einschaltquoten von Vox konnten nicht ermittelt werden.

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  66. In diese Stichprobe fiel der revolutionäre Umbruch in der DDR, die die Routine der Nachrichtenberichterstattung nicht unerheblich beeinflusste. Diese Fallstudie hatte Mayntz im Rahmen seiner Dissertation durchgeführt und die Fernsehberichterstattung mit der Zeitungsberichterstattung verglichen. Weil seine Untersuchung nur als vervielfältigtes Typoskript vorliegt, wird auf seinen in der Zeitschrift für Parlamentsfragen erschienenen Aufsatz “Die Fernsehberichterstattung über den Deutschen Bundestag. Eine Bilanz” (1993) rekurriert, in dem die zentralen Ergebnisse in komprimierter Form dokumentiert sind.

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  67. Mayntz (1993: 362) verweist darauf, dass die wesentlich niedrigeren Werte in den 50er Jahren darauf zurückzuführen sind, weil “zu Beginn der Tagesschau’-Tradition der Wochenschau-Charakter noch unübersehbar war”.

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  68. Da der Zeit- und Technikaufwand sehr hoch ist, liegen für die 90er Jahre keine vergleichbaren Untersuchungsergebnisse vor. tageszeitung (taz), Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), Bild, ARD, ZDF, Sat 1 und RTLplus.

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  69. Mayntz hatte folgende Massenmedien in sein Sample miteinbezogen und ausgewertet: dpa, Frankfurter Rundschau (FR), Süddeutsche Zeitung (SZ), Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ),

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  70. Mayntz (1993: 365) führt dazu aus: “Insbesondere bei den Fernsehnachrichten war wieder ein außerordentlich niedriger Wert zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob die Tatsache, daß manche Ausschüsse auch öffentliche Sitzungen abhalten, auf den Publzitätsgrad Einfluß hat. Dazu ist zunächst festzustellen, daß alle zwölf Gremien, die öffentliche Sitzungen, auch in den Medien mindestens einmal präsent waren. Von den 32 Sitzungen fanden 17 ohne und 15 mit massenmedialer Aufmerksamkeit statt. Folglich besagt das Kriterium der Öffentlichkeit einer Sitzung noch nichts darüber, ob die Medien auch automatisch davon Kenntnis nehmen; der Ausschuß muß zudem auch etwas zu ‘bieten’ haben, das im Raster der journalistischen Selektionskriterien hängenbleibt. Insgesamt ist aber festzustellen, daß von allen öffentlichen Sitzungen 46,9 Prozent einen publizistischen Niederschlag fanden, von den nichtöffentlichen hingegen nur 17,6 Prozent.”

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  71. Als ein Beispiel mag die Anhörung des Staatsministers Schmidtbauer vor dem Plenum am 4.12.1996 gelten. Weil diese Abhörung erst in den Nachmittagsstunden stattfand, gab es keine Direktübertragung. Für die Hauptnachrichten von ARD, ZDF, SAT 1 und RTL war dies hingegen eines der Top-Ereignisse des Tages. (Dies wird detailliert in Abschnitt 4.2.2.3 analysiert.)

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  72. Bystrina (1981: 307) macht darauf aufmerksam, dass “der Code [...] nicht als ein Regelsystem, sondern als eine Gesamtheit von Zeichen (ensemble des signes) und dazu — im Falle des filmischen Codes — von bestimmten Prozeduren der Zeichenherstellung (z. B. der Kamerabewegungen) verstanden [wird]. Eine präzisere Bestimmung des filmischen Codes als eines gattungsspezifischen Regelsystems ist bei dieser Auffassung unmöglich.”

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  73. Bystrina (1981: 307) erläutert: “Die Filmanalyse soll zwar mit der Untersuchung von isolierten Bildern (image isolée) beginnen [...], muß jedoch zur Analyse von Bildern in Syntagmen (image en syntagme) gelangen [...].”

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  74. Dass durch unterschiedliche elektronische Verfremdungstechniken Bilder stark verändert werden können, sei dahin gestellt. Hier geht es einzig und allein um die Routineberichterstattung aus den Plenarsälen, und die ist so angelegt, dass der Schein der Authentizität gewahrt wird.

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  75. Bystrina (1981: 307) führt hierzu aus: “Diese ‘iconischen’ Codes sind nicht apriori spezifisch für das Kino sondern werden auch durch das Fernsehen, Fotoroman, Theater, Fotografie, Zeichnung, Literatur benutzt. Sie bestehen entweder aus Zeichen [...] oder aus ‘Konnotationsverfahren’ (procédés de connotation: nach Roland Barthes). [...] Zu den ‘Konnotationsverfahren’ zählen: Einstellungsgröße, Perspektive, Kamerabewegung, Zoom, Montage, aber auch Geräusche, Musik u.a.m.”

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  76. Bystrina (1981: 301) argumentiert, dass “jeder einzelne Film offensichtlich ein Text, eine mit der Filmkamera aufgenommene Abfolge von Bilderfolgen, grundsätzlich von bewegten Bildern, sowie von anderen, vor allem akustischen Zeichenkomplexen, ein Text, der in bestimmten Zeitspannen abläuft, in anderen in einer ‘konservierten’ Form des Bildstreifens, einer Kopie, — ähnlich wie ein Buch oder eine Schallplatte — gespeichert wird. Ein Film wird also aufgenommen, hergestellt, aufbewahrt und vorgeführt, d.h. auf eine Leinwand oder einen Fernsehbildschirm projiziert, um vor den Rezipienten abzulaufen.”

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  77. Mit dem Buch “Reading Televison” von Fiske/Hartley (1978) nahm gegen Ende der 70er Jahre eine semiologisch orientierte Femsehanalyse ihren Ausgang. Seitdem hat sich die Medien-, Kommunikations- und Sprachwissenschaft auf unterschiedliche Weise mit semiologischen Aspekten des Fernsehens auseinandergesetzt, aber eine intensive Beschäftigung, vor allem in Bezug auf die Erforschung politischer Kommunikation dar, steht nach wie vor aus. Eine Ausnahme stellt z.B. der DVPW-Arbeitskreis “Film und Politik/Visuelle Politik” dar, der seit 1996 die politikwissenschaftlichen Forschungsanstrengungen in theoretischer, methodologischer und empirischer Hinsicht bündelt und vorantreibt (vgl. Hoffmann 1998/1999).

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  78. Dafür wurde ein komplettes Protokoll der direktübertragenen Parlamentsdebatten angefertigt.

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  79. Darunter wird die Beschreibung der einzelnen Einstellungen nach folgenden Parametern im zeitlichen Verlauf verstanden: Länge der Einstellung, Kameraführung, Bildinhalt, Redetext, Zurufe.

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  80. Bei den Fallstudien zur Parlamentsberichterstattung in den Magazinsendungen wurde auf die Anfertigung eines Einstellungsprotokolls verzichtet, weil die Struktur sehr komplex ist und vielfältige Präsentationsformen vereinigt. Anstatt dessen wurden die Sendungen im Ganzen beschrieben und semiologisch interpretiert sowie die Sichtbarkeitsverhältnisse nach quantitativen Merkmalen ausgewertet.

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  81. Die ansonsten im Fernsehen geläufigen Einstellungsgrößen wie Detail- und Großaufnahme sind in der televisuellen Präsentation von Deutschem Bundestag und britischem House of Commons nicht üblich. Detailaufhahmen zeigen z. B. Einzelheiten des Gesichts wie Nase; Augen, Ohren; Großaufnahmen (close-up) zeigen bildschirmfüllende Köpfe. Auch die Weitaufhahme (extreme long shot) ist in der Parlamentsberichterstattung nicht möglich, da sie nur weiträumige Landschaften und Räume zeigt.

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  82. Die als Amerikanisch (medium shot) bezeichnete Einstellungsgröße zeigt den Redner vom Kopf bis zu den Oberschenkeln. Sie heißt deshalb so, weil in den Westernfilmen die Cowboys mit dem Revolvergurt gezeigt wurden. Der Einfachheit halber wird die amerikanische Einstellung unter der Nahaufnahme subsumiert, weil die parlamentarischen Akteure in der Regel mit einer Einstellungsgröße abgebildet werden, die zwischen beiden Einstellungsgrößen liegt.

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  83. Als weiteres Mittel der Kamerabewegung gilt die Kamerafahrt. Dies ist jedoch bei der Parlamentsberichterstattung nicht erlaubt.

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  84. Die Untersicht ist in der Parlamentsberichterstattung nicht anzutreffen.

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  85. Hierzu zählen beispielsweise Kamerabewegungen mit fahrender Kamera, schnelle Schnitte, extreme Kameraperspektiven (Weitwinkel, Fischauge etc.).

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  86. Als ein besonders eklatantes Beispiel mag nach wie vor die Rede des damaligen Bundestagspräsidenten Phillip Jenninger zum 9. November 1988 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages gelten. Insbesondere wurde ein Fernsehbild gezeigt, das Jenninger am Rednerpult mit Ida Ehre, Überlebende des Holocaust, als Ehrengast auf der Bundesratsbank präsentierte. Während er, sichtlich irritiert durch die Ablehnung, die ihm durch ein Gros der Zuhörerschaft im Plenarsaal entgegen kam, sprach, vergrub Ida Ehre ihr Gesicht mit ihren Händen. Dieses Image wurde von der Mehrheit zunächst dahingehend interpretiert, dass sie über den Text der Rede erschüttert war, was sich als völlige Fehlinterpretation herausstellte. Gefragt nach dieser Geste, bekundete Ida Ehre nach der Gedenkveranstaltung, sie habe der Rede überhaupt nicht zuhören können, da sie nur das von ihr erlebte Grauen vor Augen hatte (vgl. Schiller 1993b/c).

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  87. Zusätzlich wird darauf mit Nachdruck hingewiesen: “...the director should have regard to the dignity of the House and to its function as a working body rather than a place of entertainment.”

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  88. Dazu heißt es in den Rules of Coverage unter III b (ii): “The Phrase »unparliamentary behaviour« is intended to signify any conduct which amounts to defiance of the Chair but which falls short of grave disorder” (First Report, HC, 1990–1991: XL.).

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  89. Im Gegensatz zum House of Commons wird im House of Lords nicht auf Basis eines festgeschriebenen Regelwerkes übertragen, das den Rules of Coverage ähnlich ist. Trotzdem hat sich aufgrund der Routine ein Tableau an typischen Kameraeinstellungen herausgebildet, auf dessen Basis die Debatten televisualisiert werden.

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  90. Obwohl es zumindest für die Direktübertragungen interne Richtlinien gibt, haben sie nicht den Status der Rules of Coverage. Dies hat auch die Bildanalyse der Nachrichtenberichterstattung und Direktübertragungen gezeigt, indem mit einem wesentlich größeren und freieren Repertoire gearbeitet wird.

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  91. Dies hat die systematische Auswertung der Nachrichtenberichterstattung an sechs Tagen (insgesamt 31 Korrespondentenberichte bei ARD, ZDF, Sat 1, RTL, Pro sieben und Vox) bestätigt.

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  92. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Dr. Ralph Negrine vom Centre For Masscommunication Studies (University of Leicester) und bei Brian Tutt (University of North London) bedanken, die mir diese Videomitschnitte zur Verfügung stellten.

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  93. “The shortened title of an official of the House of Lords, whose full title is Gentleman Usher of the Black Rod. He fulfills a similar role to that of the Serjeant at Arms in the House of Commons. Black Rod’s appointment dates from the reign of Henry VIII, when he was to be chief of all the ushers of the kingdom and to have care and custody of the doors of the ‘High Court of Parliament’. His title derives from the short ebony rod office, surmounted by a golden lion rampant” (Biffen 1996: 257).

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  94. “The significance of the Outlawries Bill is that its reading reaffirms the right of the Commons to discuss a matter of their choice rather than having to turn immediately to the content of the monarch’s address. [...] The practice of introducing a bill before considering other business dates back to at least 1558, and in 1604 a resolution was adopted ‘that the first day of sitting in every Parliament, some one bill and no more receiveth a First Reading for form sake’. Until 1727 the bills were genuine proposals and many progressed further in the legislative process. In that year, however, this practice was changed and a bill with the present title was introduced. Ever since then, apart from 1741 and 1742, the Commons have given an Outlawries Bill its first reading before deliberating upon the King or Queen’s Speech.” (Davis 1997: 12)

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  95. Das Select Vestries Bill hat für die Debattenkultur eine ähnliche Funktion. “In the Commons, the Outlawries Bill is read for the first time and in the Lords, the Select Vestries Bill. Neither bill is ever printed and neither is intended to make any progress whatsoever; their only function is to demonstrate the right of both Houses to debate a matter of their choosing before turning to any other business.” (Child 1999: 143).

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  96. Insofern wurde bei Channel 5 nur der erste Korrespondentenbericht berücksichtigt, weil der zweite über die Konsequenzen der anstehenden Veränderungen des House of Lords informiert und nicht über die Debatten in beiden Kammern.

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  97. “Appointed by the Crown, but the servant of the Commons. Responsible for the maintenance of law and order throughout the precincts of the House of Commons, he takes into custody ‘Strangers’ who misconduct themselves in the House. He ensures the attendance of people summoned to appear before the Commons and its committees, and he sees that the Speaker’s instructions are carried out (e.g. that an MP named by the Speaker and suspended by the House leaves the precincts of the House). His mace, which he carries on ceremonial occassions, has become the symbol of the power and privileges of the House of Commons. He is also housekeeper of the House of Commons” (Biffen 1996: 260).

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  98. “Two Despatch Boxes are placed on the Table of the House at the far end from the Speaker, one on the government side and the other on the opposition side. Ministers and opposition frontbenchers addressing the House use the despatch box as a convenient rest for their notes, and will sometimes thump their hand against it as they make their point. The present despatch boxes are a gift of the New Zealand government. They were presented when the chamber was rebuilt after the wartime bombing”(Biffen 1996: 258).

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  99. Der Mace verkörpert die Macht und die Souveränität des House of Commons.

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  100. Bis zum Regierungswechsel im Mai 1997 wurde die Prime Minister’s Question Time zweimal wöchentlich abgehalten; immer dienstags und donnerstag zwischen 15.15 und 15.30 Uhr.

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  101. Child interpretiert das Frageritual wie folgt: “Questions to the Prime Minister are invariably of the type asking the Prime Minister to, list his/her engagements for the day. This is to avoid the question being transferred to another department on the grounds that it falls within their remit rather than the Prime Minister’s and also to avoid giving Prime Minister any prior notice of questions. The aim of an Opposition Member in asking such a question is to come up with a really devious and awkard ‘supplementary’ which will catch the Prime Minister unawares and improve the standing of the Member concerned in the eyes of his colleagues” (1999: 209). Weitere Analysen der Prime Minister’s Question Time erfolgen in Abschnitt III.4.4 (Fallstudien zur Live-Präsentation).

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  102. “The procedure for Prime Minister’s Questions has now been altered so that the Speaker calls Member whose question appears first on the Order Paper, but, as the questions are invariably the same — asking the Prime Minister to list his/her engagements for the day — only the Member with the first question says ‘No. 1, Madam Speaker’, all others simply ask their supplementary question immediately” (Child 1999: 213).

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  103. Die in jeder Sitzungswoche durchzuführenden Fragestunden des Plenums (§ 105 sowie Anlage 4: 126; GO-BT) dienen dem individuellen Informationsrecht der Parlamentarier. Diese sind berechtigt, mündlich bis zu zwei kurze Fragen zu stellen, die von Mitgliedern der Bundesregierung beantwortet werden müssen. Engels (1996: 287) fuhrt dazu aus: “Die Fragen werden vom Präsidenten in der Fragestunde aufgerufen und von dem zuständigen Bundesminister oder seinem Vertreter beantwortet, wenn der Fragesteller anwesend ist; dieser hat das Recht ‘nachzuhalten’, indem er bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Auf diese Weise ergeben sich bisweilen prägnante Diskurse, die sowohl der Kontrolle von Details des Verwaltungshandelns dienen als auch zu relativ präzisen Informationen fuhren, die vor allem die Opposition dadurch weiter komplettieren kann, daß mehrere ihrer Mitglieder zu ein- und demselben Themenkomplex eine Vielzahl von Einzelfragen stellen oder das Fragerecht dazu nutzen, um nach (unvollständigen) Antworten auf Kleine und Große Anfragen weitere Informationen von der Bundesregierung zu erhalten.”

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  104. Um den Privatagenten Mauss ranken sich wahre Legenden; vgl. hierzu vor allem Aust (1988).

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  105. Der Auswärtige Ausschuß ist — neben dem Verteidigungsausschuß — der zweite Ausschuß, der das Grundgesetz vorschreibt und gehört zu den größten Ausschüssen (ca. 39 Mitglieder). Die Hauptaufgabe liegt in der parlamentarischen Kontrolle der Außenpolitik der Bundesregierung. Da die Sitzungen nicht-öffentlich bzw. vertraulich oder sogar geheim sind, werden oftmals Debatten geführt, “die ohne Rücksicht auf internationale Reaktionen geführt werden können” (Schick/Zeh 1998: 45).

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  106. Offiziell heißt der Tagesordnungspunkt: Deutsche Beteiligung an der von der NATO geplanten Operation zur weiteren militärischen Absicherung des Friedensprozesses im früheren Jugoslawien über den 19. Juni 1998 hinaus (SFOR-Folgeoperation).

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  107. Um dies allerdings empirisch zu überprüfen, müßten über einen längeren Zeitraum stichprobenartig Fallstudien zur Nachrichtenberichterstattung analysiert werden. Gleichwohl kann am Beispiel der Korrespondentenberichte über die Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder diese Beobachtung überprüft werden, auch wenn die Herausgehobenheit dieses Ereignisses möglicherweise zu einer spezifischen Bildsprache neigt, die sich von anderen Plenarsitzungen stark unterscheidet.

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  108. Das morgendliche Magazin The Record wird mittlerweile auf BBC Parliament (seit Oktober 1998) ausgestrahlt. Anstatt dessen ist das Magazin Despatch Box getreten, das viermal wöchentlich um Mitternacht ausgestrahlt wird.

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  109. Bei kürzeren Übertragungen, beispielsweise der Prime Minister’s Question Time vom 21. März 1996 oder der “Veranstaltung im Bundestag aus Anlaß des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus” vom 19. Januar 1996, wurde die gesamte Übertragung protokolliert, um detaillierte Einblicke in die televisuelle Präsentationsstruktur zu erhalten. Bei längeren Debatten ist eine komplette Protokollierung aus Zeitgründen unmöglich. So dauerte die Direktübertragung der zweitägigen Haushaltsdebatte vor der Bundestagswahl am 2. und 3. September 1998 über zehn Stunden. Daher wurden stellvertretend Schlüsselreden herausgelöst, die vollständig protokolliert wurden. Allerdings ist aus Platz- und Zeitgründen darauf verzichtet worden, die kompletten Protokolle im Anhang zu dokumentieren.

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  110. Die ersten drei parlamentarischen Prozeduren (Haushalt, Wahl der Speakers/des Bundestagspräsidenten, Regierungserklärung) sind vom Anlaß her identisch. Die anderen Debatten entsprechen dem Eigensinn der differenten parlamentarischen Kulturen.

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  111. Ein Verzeichnis der in den analysierten Live-Übertragungen verwendeten Images findet sich im Anhang.

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  112. Vgl. hierzu die extensive Berichterstattung in der Times und im Guardian am Tag nach dem Budget Statement. Aber auch bereits tags zuvor ist die Presse voll von Vermutungen über den neuen Haushalt.

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  113. Traditionsgemäß ist das Budget Statement das einzige Ereignis im Kalender des Unterhauses, bei dem von dem Schatzkanzler Alkohol getrunken werden darf. Vgl. hierzu Davis 1997: 20 f., der eine Anthologie der Lieblingsalkoholika einiger Schatzkanzler auflistet: Roy Jenkins trank gerne claret (roten Tischwein), Geoffrey Howe gin and tonic und Kenneth Clarke eben Glenfarclas malt whisky.

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  114. Darunter ist jene Unart zu verstehen, die sich mit der Zulassung des Femsehens im House of Commons eingeschlichen hat, indem die potentiellen Redner von einer Reihe MPs eingerahmt werden, damit diese im Femsehen präsent sind (vgl. Franklin 1994: 195 f.).

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  115. Ways and means bedeutet sinngemäß übersetzt Mittel und Wege, Gelder für öffentliche Ausgaben zu beschaffen, also Steuern festzusetzen. Silk/Walters (1998: 172 f. schreiben hierzu: “A word needs to said about Ways and Means resolutions. The name is a vestige of the old Committee of Ways and Means which was important in the Commons’ history. Nowadays proposals to increase tax rates or to impose new taxes are the main types of business which must be preceded by Ways and Means resolutions. There are a sprinkling of Ways and Means resolutions throughout the parliamentary year, but the bulk of them come after the budget. They appear to offer nothing more than an opportunity to vote against a taxation proposal before the bill is introduced which will give effect to the resolution.”

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  116. Einen Tag später trafen allerdings der SPD-Kanzlerkandidat, Gerhard Schröder, und der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) aufeinander. Fraglos wäre eine Analyse dieses Zusammetreffens sehr spannend und fruchtbar. Allerdings ist aus der Logik des komparativen Untersuchungsdesigns ein Vergleich der Redebeiträge des Bundesfinanzministers und die Erwiderung des Schattenministers zwingend. Außerdem war dieses Aufeinandertreffen Auftakt zur heißen Wahlkampfphase.

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  117. Anders als in Deutschland, wo nach der Wahl des/der Bundespräsidenten(in) und seiner/ihrer Stellvertreter der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird, sodann vom Bundespräsident ernannt und im Anschluß daran vor dem Bundestag seinen Amtseid ablegen muß, gestaltet sich dieses Übergangszeremoniell in Großbritannien gänzlich unprätentiöser. Dem abgewählten Premierminister bleiben nurmehr 12 Stunden, um seinen offiziellen Wohnsitz in Downing Street No. 10 zu räumen und ihn an seinen Nachfolger abzutreten, der zuvor bereits von der Königin zum neuen Prime Minister ernannt wurde. Die New York Times schrieb am 3.5.1997 (7): “There is nothing brisker about the British than the speed with which they dispatch defeated Prime Ministers. On a day so rich in ceremony tendering of the resignation to the Queen is still called the ‘kissing of hands’ a Prime Minister is unceremoniously turned out of the official residence at 10 Downing Street within hours of beeing turned out of office by voters.”

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  118. Vgl. zur Beschreibung des Rituals vor allem Davis 1997 (12 ff.) und Child 1999 (136 ff).

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  119. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist die Konstituierende Sitzung in den ersten drei Paragraphen festgelegt.

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  120. Die Wahl der Stellvertreter/innen wurde nicht berücksichtigt.

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  121. Art. 63 lautet: “(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.”

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  122. Art. 64 lautet: “(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.”

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  123. Art. 56 lautet: “Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: ‘Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.’ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.”

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  124. Vgl. hierzu beispielsweise die Berichterstattung des Guardian und der Times am 14. und 15. Mai 1997.

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  125. Das ZDF, das die Debatte über den Maastricht-Vertrag am 2. Dezember 1992 zwischen 8.58 Uhr und 15.00 direkt übertragen hat, sah sich nicht in der Lage eine Kopie dieser Debatte zur Verfügung zu stellen. Nach mehrmaligen Anfragen wurde auf den WDR verwiesen, der möglicherweise einen Mitschnitt der Debatte archiviert haben könnte. Auch dies stellte sich als eine Fehlinformation heraus. Summa summarum ist festzustellen, daß weder das ZDF noch die ARD über eine komplette Aufzeichnung dieser Bundestagsdebatte verfügen.

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  126. Sie schreiben weiter: “Die Labour Party, die langes Zeit dann, wenn sie in der Opposition war, die europäische Integration entschieden ablehnte, sprach sich in ihrem Wahlprogramm ‘New Hope for Britain’ von 1983 sogar für einen Austritt aus der Gemeinschaft aus. Während die damalige Labour-Führung die von ihr beschriebene Verteufelung der EG damit begründete, daß der Gemeinsame Markt nur die kapitalistischen Marktkräfte stärke, scheint genau dieser Aspekt mit ein Grund dafür gewesen zu sein, warum die Tories der EG zwischen Anfang der 60er und Ende der 80er Jahre insgesamt aufgeschlossen gegenüberstanden. Mit der Abkehr der EG von einer rein marktwirtschaftlichen Ausrichtung und ihrer Zuwendung zu sozialen Inhalten unter Kommissionspräsident Jaques Delors veränderte sich auch die Haltung der beiden britischen Parteien. Um sich innenpolitisch stärker vom Thatcherismus abzugrenzen, schlug die Labour Party mehrheitlich einen pro-europäischen Kurs ein. Gleichzeitig wurde die Haltung zur sozialen Dimension, zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie zur Politischen Union seit Ende der 80er Jahre geradezu feindselig. [...] Damit haben zwar beide Parteien einen inhaltlichen Schwenk vorgenommen, dennoch sind die substantiellen Unterschiede in der Europapolitik zwischen Labour und der Konservativen Partei relativ schwach ausgeprägt. Beide lehnen eine nennenswerte Vertiefung der europäischen Integration wegen der damit verbundenen Abtretung von weiteren Souveränitätsrechten ab und plädieren statt dessen für ein erweitertes, intergouvernementales Europa der Nationalstaaten, in dem bei Fragen von nationalem Interesse nach wie vor Einstimmigkeit gelten soll” (Hübner/Münch 1998: 35 f.).

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  127. Neben Dänemark schloß sich ursprünglich auch Großbritannien dem “Abkommen über die Sozialpolitik” nicht an, das im Rahmen eines Zusatzprotokolls dem Vertrag von Maastricht beigefügt ist.

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  128. Weiter heißt es: “John Major survived the most critical test of his premiership last night when he saw off the combined forces of Labour and his own Eurosceptics to scrape home by three votes in the Commons Maastricht Debate. After a day of high political drama, a hugely relieved prime minister narrowly won a mandate to press on with the treaty ratification process before he chairs the Edinburgh summit in December. He will now be able to seek further concessions knowing that he has begun to deliver his side of the Maastricht bargin. But it was much too close for comfort for Mr Major, who was saved by a handful of MPs changing their minds at the last moment. On the key division, 26 Tory MPs voted against the government and six others abstained.”

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  129. Nach der General Election von Mai 1997 und dem Sieg der Labour Party änderte diese mit ihrer Unterhausmehrheit die zweimal wöchentlich stattfindende Prime Minister’s Question Time (jeweils 15 Minuten am Dienstag und Donnerstag) dahingehend, dass sie nun nur noch einmal wöchentlich, und zwar mittwochs durchgeführt wird und 30 Minuten dauert.

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  130. Am 13. März 1996 wurden in der schottischen Dunlame Primary School 16 Schüler und ihre Lehrerin von einem geistesgestörten Attentäter getötet. Diese Tat löste in Großbritannien eine heftige Debatte über Waffenbesitz und -gebrauch aus.

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  131. Times, 22. März 1996, S. 2.

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  132. Diese auf kommunaler Ebene jährlich durchgeführten Wahlen haben die Funktion, die sogenannten councils jeweils zu einem Drittel neu wählen. Im zentral regierten Großbritannien sind die Befugnisse der kommunalen Vertretungen, die unter dem Begriff Local Government firmieren, allerdings nur gering und beschränken sich auf Bereiche wie Bau-, Wohn- und Schulwesen, Sozialfürsorge, Polizei, Feuerwehr und andere kommunale Dienste. Gleichwohl gelten diese Wahlen als Gradmesser für die politische Zustimmung oder Ablehnung.

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Schiller, D. (2002). Präsentation von House of Commons und Bundestag im Fernsehen: Empirische Befunde. In: Brennpunkt Plenum. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89600-1_3

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