Zusammenfassung
Wie die Analysen der Kindheits- und Jugendgeschichte zeigen, ist das Risiko wiederholter und schwerer Auffälligkeit deutlich erhöht, wenn Jugendliche in Familien aufwachsen, in denen ein inkonsistenter und gewalttätiger Erziehungsstil vorherrscht, die Beaufsichtigung nur unzureichend ist und die emotionalen Bande zwischen Eltern und Kind schwach sind. Einen solchen Risikofaktor stellt auch eine mangelnde Einbindung in die Schule dar. Besonders hoch ist das Kriminalitätsrisiko dann, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenkommen.
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Literatur
Ungeachtet anderer, vor allem juristischer, Grenzziehungen macht es Sinn, bis zum Alter von 25 noch von „Heranwachsenden“ zu reden. Die Sinnhaftigkeit der Ausweitung dieses Begriffs auf den genannten Zeitraum lässt sich nicht nur mit der Altersverteilung verschiedener Indikatoren für Statusübergänge (wie der Heirat oder der Haushaltsgründung) begründen, sondern diese Ausweitung findet sich auch in verschiedenen arbeits- oder versicherungsrechtlichen Regelungen wieder.
Die Fallzahl reduziert sich durch Todesfälle und dadurch, dass zahlreiche H-Probanden zum Zeitpunkt der letzten Bundeszentralregisterziehung jünger als 46 Jahre waren.
Göppinger (1993, S.97) beschreibt das „Milieu“ (Treffpunkte im Bahnhofs-, Spielhallen- oder Altstadt-„Milieu“ ) als jenen „Bereich, zu dem sich sozial Auffällige und Straffällige unterschiedlichster Art hingezogen fühlen, in dem sie andere Personen mit vergleichbarem Lebensstil finden und wo sie sich wohlfühlen. Überwiegend war damit eine zumindest latente, oft aber auch recht aktuelle Bereitschaft zu Ausschweifungen’ verbunden, sei es in Form von übermäßigem Alkoholkonsum o-der von unkontrolliertem Geldausgeben (Vertrinken des Wochenlohns, weite Taxifahrten u. ä.) oder aber auch von Streitigkeiten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen.“
Ausschluß aller Probanden mit fehlenden Werte bei den logistischen Regressionsanalysen und variablenbezogener Ausschluß von Probanden mit fehlenden Werten bei linearen Regressionsanalysen.
Zur Kategoriesierung der „ Schwere“ der Delikte vgl. Kapitel 4.2.
Unregelmäßige Berufstätigkeit wurde codiert, wenn ein Proband längere Zeit ohne Arbeit war und auch kein Bemühen bei der Arbeitssuche erkennen ließ, oder wenn er häufiger längere Fehlzeiten aufwies oder wenn er seine Arbeitsstelle häufig wechselte. Nicht berücksichtigt wurden Fehlzeiten und Arbeitsstellenwechsel durch Krankheit, Wehrdienst oder Haft; ebenso keine Arbeitsstellenwechsel, die geplant (beruflicher Aufstieg), durch Geschäftsaufgabe oder durch Ortswechsel aus familialen Gründen bedingt waren.
Übermäßiger Alkoholkonsum wurde beim Genuss von mehr als zwei Flaschen Bier oder einem viertel Liter Wein codiert.
1966, dem Beginn der TJVU-Untersuchung, lag das durchschnittliche Heiratsalter bei ledigen Männer in Deutschland (alte Bundesländer) bei 26 Jahren. Inzwischen liegt es etwa bei 30 Jahren (Statistisches Jahrbuch 1999, 1975).
Eine solche gemeinsame Betrachtung der Jugend- und Heranwachsendenphase macht auch vor dem Hintergrund kriminologischer Erklärungsansätze Sinn, die jugendliche Straffälligkeit als Form einer Problembewältigung betrachten, mit der die Jugendlichen auf die Statusinkonsistenzen in dieser Lebensphase regieren (vgl. hierzu die drucktheoretischen Erklärungsansätze in Kapitel 3).
Die Gruppe der 22 Straftätern, bei denen die Kriminalität auf das Jugend- und Heranwachsendenalter beschränkt bleibt, stellt damit 48% aller im V-Sample bis zum 32. Lebensjahr erfassten Straftäter.
vgl. Fußnote 125.
„Intensiver Alkoholkonsum “ wurde codiert, wenn ein Proband täglich mehr als zwei Flaschen Bier oder einen viertel Liter Wein konsumierte.
„Milieukontakte“ wurde codiert, wenn der Proband häufig Treffpunkte im Bahnhofs-, Spielhallenoder Altstadt-„Milieu“ oder ähnliches aufsuchte, vgl. Fußnote 122.
„Unstrukturiertes Freizeitverhalten“ wurde codiert, wenn ein Proband wiederholt oder über einen längeren Zeitraum etwa folgendes Verhalten zeigte: Verlassen der Wohnung ohne einigermaßen klar angeben zu können, welche Aufenthaltsorte angesteuert werden, welche Handlungen noch entwickelt werden oder mit welchen Partnern ein Zusammentreffen stattfindet. Verbunden ist damit ein nicht vorhersehbarer Wechsel in den Aufenthaltsorten und Aktivitäten, die bevorzugt durch augenblickliche Launen, durch Anstöße von anderen oder ein akute Situation bestimmt werden.
Das Arbeitsverhalten und die Einstellung zur Arbeit, wie sie in dieser Variable gemessen wird, kann als Ausdruck der Akzeptanz von und Verpflichtung gegenüber gesellschaftlich vorgegebenen Werten, Normen und Zielen (wie z. B. Leistungsorientierung, Eigentumserwerb, Arbeit als Sinnstiftung etc.) interpretiert werden. Darüber hinaus kann man diese Variable als Indikator für die Einbindung in Alltagsroutinen und als Gradmesser für die emotionale und materielle Unterstützung (z. B. Anerkennung, Status), die ein Individuum aus diesem Bereich ziehen kann, interpretieren.
Diese kombinierte Variable wurde gewählt, da nur ein Teil unserer Probanden bis zum Erstunter-suchungszeitpunkt verheiratet war oder mit einer Partnerin in einer festen Lebensgemeinschaft lebte (54% Prozent der V-Probanden und 23% Prozent der H-Probanden).
Um das 35. Lebensjahr waren 84% der V-Probanden und 70% der H-Probanden verheiratet und/oder lebten in einer festen Partnerschaft. Eine „gute Ehe/Partnerschaft“ wurde codiert, wenn der Proband verheiratet war oder in einer festen Partnerschaft lebte, wenn der Lebenspartner keine sozialen Auffälligkeiten zeigte und wenn das Verhältnis der Partner als „gut“ beschrieben wurde. Bei Probanden, die ihre Ehe/Lebensgemeinschaft als „teils/teils“ oder „weder gut noch schlecht“ charakterisierten, wurde eine „funktionierende Ehe/Partnerschaft“ codiert.
Kontrollberechnungen mit dem Rangkorrelationskoeffizienten nach Spearmann brachten nahezu identische Ergebnisse.
Infolge fehlender Angaben bei einigen Probanden wird die Gesamtzahl der nachuntersuchten H-Probanden von N= 112 nicht bei allen Variablen erreicht. Vgl. hierzu die Übersicht im Anhang Tabelle A92.
Die „sozialen Belastungen“ beschreiben Merkmale, wie sie in unseren Variablen des strukturellen Kontextes und den Variablen des familialen und schulischen Kontrollprozess gefasst sind. Die „individuellen Belastungen“ umfassen frühe Verhaltensauffälligkeiten und die Devianz der Probanden, und die „justizielle Belastungen“ Vorstrafen, Vollzugserfahrungen und Haftentlassungsprognosen.
Eine ähnliche Einschätzung, findet sich auch bei Heinz (1990, S. 49): „Der Einfluss der individuellen und sozialen Belastungsmerkmale aus der Vergangenheit ist im weiteren Verlauf der ‘Karriere’ vernachlässigbar klein gegenüber der negativen Eigendynamik des Rückfalls. Bedeutsamer für den Karriereverlauf sind aktuelle Handlungs- und Integrationsbedingungen“ .
Berücksichtigt wurden die 176 H-Probanden, für die bis zum 39. Lebensjahr die Delinquenzdaten vollständig vorliegen.
Diese Linearität zeigt sich nicht bei der Variable „intensiver Alkoholkonsum“ . Hier hebt sich nur die Gruppe der Intensivtäter (7+ Inhaftierungen bis zum 32. Lebensjahr) deutlich von den anderen Karrieregruppen ab.
42% dieser 38 Probanden brachten es auf 15 und mehr Verurteilungen; „Spitzenreiter” war ein Proband, mit insgesamt 33 Verurteilungen zwischen dem 15. und 39. Lebensjahr. Die gesamte Inhaftierungszeit lag nur bei zwei Probanden unter 2 Jahren, bei 19 Probanden jedoch über fünf Jahre.
Nur Probanden mit validen Kriminalitäsdaten bis zum 39. Lebensjahr (38+138=176).
Unter den 61 Probanden, für die Delinquenzdaten bis zum 46. Lebensjahr vorliegen, sinkt der Anteil der wiederverurteilten Probanden von 87% (26.–32. Lj.) auf 51% (33.–39. Lj.) und 43% (40.–46. Lj.). Auch hier zeigt sich die Veränderung noch deutlich an der erneuten Inhaftierung. Der Anteil der in einem Zeitraum zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe verurteilten Probanden sinkt von 82% auf 34% und 21%.
Berücksichtigung der Haftzeiten meint dabei, dass Probanden, die in einem der Siebenjahreszeiträume mindestens drei Jahre inhaftiert waren, wie Probanden betrachtet wurden, die in diesem Zeitraum mindestens drei Sanktionen erhielten. D. h. für diese Probanden wurde ungeachtet der Anzahl der erhaltenen Sanktionen Kontinuität im Sinne von mindestens drei Verurteilungen codiert.
Zur Einstufung der Delikte in die verschiedenen Schwere-Kategorien vgl. Kapitel 4.2.
Bei den „Spätstartern” liegt der Anteil infolge des kürzeren „Karrierezeitraumes” um das 25. Le-bensjahr noch bei 19%.
Der Anteil der Täter, bei denen bis zum 25. Lebensjahr wiederholt ein Delikt wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub oder schwere/gefährliche Körperverletzung registriert wurde, umfaßt bei den Frühstartern 18%, bei „schwerer Jugend- und Heranwachsendendelinquenz” 24% und bei den „Deeskalierern” 25%. Diese Gleichverteilung der Gewalttäter über die Verlaufsgruppen erhält man auch dann, wenn man den Begriff des „Gewalttäters” auf alle Probanden anwendet, von denen nicht nur nach offiziellen Delinquenzdaten, sondern auch von Eltern, Lehrern, Nachbarn etc. aus der Jugendzeit mindestens eine Gewalttat berichtet wird.
Solche Verlaufsprognosen, finden sich — explizit ausformuliert oder implizit suggeriert — immer wieder vor allem in an die Praxis gerichteten kriminologischen Veröffentlichungen. Ein jüngstes Beispiel hierfür ist der Artikel von Schneider (2000).
Die Cambridge-Studie ist neben der TJVU die einzige uns bekannte Langzeitstudie, bei der ein systematischer Vergleich verschiedener sozialer Indikatoren und Verhaltensausprägungen aus der Kindheit und Jugendzeit von „Spätstartern” (Beginn der Kriminalität erst im Erwachsenenalter) und „Frühstartern” durchgeführt wurde.
Unterstützung für die Annahme, dass ein lebensgeschichtlich später Beginn der Auffälligkeiten andere Ursachen hat als ein früher Beginn, liefern auch Studien von Patterson/Yoerger (1993) und Moffitt (1993, 1995), wenngleich in ihnen nicht der Beginn von sozialen Auffälligkeiten im Erwachsenenalter untersucht, sondern die Trennlinie für den Beginn der Auffälligkeiten in der frühen Jugendphase gezogen wurde. Patterson/Yoerger unterschieden in ihrer Untersuchung sogenannte „early starter”, d. h. Probanden bei denen der Beginn des delinquenten Verhaltens vor dem 14. Lebensjahr lag, von sogenannten „late starter”, die erst nach dem 14. Lebensjahr delinquentes Verhalten zeigten. Bei den „early starter” identifizierten sie als Hauptursache der frühen Auffälligkeiten das defizitäre Erziehungsverhalten der Eltern. Demgegenüber spielte das Erziehungsverhalten für die „late starter” kaum eine Rolle. Bei dieser Gruppe erklären sie den Beginn der Auffälligkeiten mit dem Rückgang des elterlichen Einflusses und dem Kontakt zu delinquenten Peers. Eine unterschiedliche Ursachenkonstellation ermittelte auch Moffitt für ihre beiden Verlaufs formen „life-course-persistent antisocial behavior” (Beginn der Auffälligkeiten in der Kindheit) und „adolescence-limited antisocial behavior” (Beginn der Auffälligkeiten in der Jugend). Nach ihrem Erklärungsansatz liegt die Hauptursache für den ersten Verlauf in einer Kombination von neuropsy-chologischen Defiziten und einer defizitären Eltern-Kind-lnteraktion in den frühen Kindheitsjahren, während sie für den zweiten Verlauf die Statusinkonsistenzen in der Jugendzeit und ebenso wie Patterson/Yoerger den Kontakt mit delinquenten Peers verantwortlich macht. Zwar verknüpfen sowohl Moffitt wie auch Patterson/Yoerger den unterschiedlichen Beginn der Auffälligkeiten mit empirisch bislang nicht belegten Verlaufsprognosen (vgl. hierzu Kapitel 3.2.5). Entscheidend für unsere Argumentation ist jedoch, dass in beiden Untersuchungen frühe Sozialisationsdefizite nur mit einem lebensgeschichtlich frühen Beginn des delinquenten Verhaltens in Verbindung gebracht werden, bei einem späteren Beginn der Auffälligkeiten aber von anderen Ursachen ausgegangen wird.
Wie bereits erwähnt, gab es bei den V-Probanden der Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung eine Erhebungslücke der offiziellen Delinquenzgeschichte von ungefähr 10 Jahren, so dass verlässliche Delinquenzdaten für diese Population maximal bis zum Alter von 32 Jahren vorhanden sind. Für 149 der V-Probanden liegen jedoch aus erneuten Bundeszentralregisterauszügen Angaben über die Delinquenzentwicklung in der fünften Lebensdekade vor. Ausgehend von diesen 149 Probanden wurden für die Vergleichsanalyse die 62 V-Probanden ausgewählt, die sich an der Nachuntersuchung beteiligten, und von denen sowohl bis zu ihrem 32. Lebensjahr als auch in den späteren Lebensjahren, für die valide Delinquenzdaten vorliegen, keinerlei strafrechtlich relevanten Auffälligkeiten bekannt sind.
Aus der Logik des sozialen Kapitalansatzes kann man aber auch das Phänomen des „radikalen” Abbrechers ableiten. So wie man durch Zufall bei einer geringen Kapitalinvestition beispielsweise im Bereich von Börsenspekulationen enorme Gewinne realisieren kann, ist es übertragen auf unseren Bereich denkbar, dass neue Bindungsmöglichkeiten sich als einmalige Chance bieten, die dann schon nach kürzester Zeit eine radikale Veränderung nach sich ziehen.
Zu den höheren Berufspositionen zählen wir die Kategorien „höherer oder gehobener Beamtenstatus”, „leitende Angestellte”, „freiberuflich Tätige” und „größere selbständige Unternehmer”.
Die dargestellten Unterschiede in der Berufsposition spiegeln sich auch im Einkommen (siehe Anhang Tabelle A95) und der Schichtposition wider.
Da ein Teil der nachuntersuchten H-Probanden beim letzten vorliegenden Bundeszentralregiste-rauszug nicht älter als 39 Jahre war, hätte eine Ausdehnung des Beobachtungszeitraumes zu einer weiteren Verringerung der ohnehin geringen Fallzahlen geführt.
„Beginning with the basic training, the military performs an education and socialization function designed to reorient newcomers to a world with different rules and structures” (Sampson/Laub 1996, S. 247).
Dolf selbst erwähnte bei dem Interview der Nachuntersuchung (1985), dass ihm die Ausbildung in der Vollzugsanstalt sehr viel gegeben habe. Dass es überhaupt zum Abschluss in der Vollzugsanstalt gekommen sei, habe er auch seinem Lehrmeister zu verdanken. Er habe von diesem Beamten immer Aufmunterungen bekommen und er sei wiederholt mit ihm am Wochenende in dessen Haus und im Garten gewesen. Dieser Lehrmeister habe sehr gütig mit ihm gesprochen und ihm immer wieder gut zugeredet.
Dolf selbst machte beim Interview eine sehr interessante Bemerkung über die Prognose ehemaliger Strafgefangener. Er meinte, man könne dem Professor auch ausrichten, dass er sich gefangen habe. Auch wenn ihm von dem Professor prophezeit worden sei, dass einer wie er immer auf die Nase falle. Er könne sich dieser Worte noch genau erinnern. Es habe ihn schon damals sehr gewurmt.
Für eine detaillierte Beschreibung der Studie siehe Farrington/West (1990).
Auch Mischkowitz (1993) ermittelte die von uns festgestellte Nicht-Wirkung der Kindheits- und Jugendgeschichte auf den Abbruch einer kriminellen Karriere: Seine „Abbrecher” unterschieden sich weder hinsichtlich der von Göppinger gebildeten „Syndrome der Früherkennung” (Variablenbündel, welche die Bereiche familiärer Belastung, Schule, Ausbildung, Freizeit und Kontakt beschrieben; vgl. Göppinger 1983) noch hinsichtlich der ebenfalls auf Göppinger zurückgehenden “ kriminova-lenten Konstellationen” (bezogen auf den Lebensstil um 25) signifikant von den Probanden, die weiterhin strafrechtliche Auffälligkeiten zeigten. Mischkowitz (1993, S.172) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Tendenz in Richtung einer Irrelevanz der bekannten Prognosekriterien im Hinblick auf die Beendigung einer kriminellen Laufbahn im Alter von 30 Jahren”.
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Stelly, W., Thomas, J. (2001). Kriminalität und soziale Einbindung im Erwachsenenalter. In: Einmal Verbrecher — immer Verbrecher?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89598-1_6
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