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„Aus den Betrieben etwas machen“ - die Neuformierung von Belegschaftsvertretungen

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Betriebsräte in Ostdeutschland

Zusammenfassung

Der allgemeine Überblick über die Entwicklung von Belegschaftsvertretungen und Betriebsräten in den von uns untersuchten Betrieben hat zweierlei deutlich gemacht. Erstens haben die Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und sonstigen freigestellten Betriebsratsmitglieder nach der ersten allgemeinen Betriebsratswahl im Frühjahr 1994 fast alle bereits der ersten 1990 gewählten Belegschaftsvertretung angehört, überwiegend bereits damals in herausgehobenen Positionen. Die Hauptakteure jener ersten, aus der Umbruchsituation heraus entstandenen Organe bilden auch unter den Bedingungen des BetrVG den harten Kern der neu gebildeten Betriebsräte, wenn man so will, die neue dauerhafte Vertretungselite. Das besagt aber auch, daß die Aktivitäten und Initiativen in jener durch den Zusammenbruch des SED-Staates eingeleiteten Übergangsphase nicht einfach als bloßes Intermezzo angesehen werden dürfen, das ohne Folgen für den Fortgang der eigentlichen Handlung den politischen Hauptakteuren allein Gelegenheit gegeben hätte, das Bühnenbild und die Figurenkonstellation für den nächsten Akt in Stellung und Kostüm zu bringen. Ebensosehr, wie sie in der Übernahme, Aneignung und Ausfüllung des mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion übertragenen Institutionen- und Regelsystems besteht, muß die Be-triebsratsarbeit in diesen Betrieben heute als Fortsetzung der damaligen Initiativen begriffen werden.

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Literatur

  1. Für unsere Zwecke reicht die Kontrastierung der Überwindung zwangshomogenisierter Strukturen durch die Volksbewegungen der DDR von nach wie vor grundsätzlich vergemeinschafteten Belegschaftsvertretungsstrukturen in dieser Phase. Gleichwohl ist bei dieser Unterscheidung die allgemeine Kritik an Durkheims Begriff zu berücksichtigen, daß der erreichte Grad und die Form der Arbeitsteilung vor allem das Resultat divergierender Machtinteressen der Kollektive sei sowie der Einwand gegen Durkheims Annahme, daß ein hohes Maß an Arbeitsteilung stets eine moralisch integrierte Ordnung voraussetze, vgl. hierzu den informativen Beitrag von Müller/Schmid 1992.

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  2. Hier ist insbesondere die Betriebsratsgründung bei Schwertransport Leipzig im Dezember 1989 zu nennen, die — vermittelt über ihren Protagonisten — als einzige uns bekannte in bewußter politisch-programmatischer Anknüpfung an die Betriebsräte-und Gewerkschaftstradition der deutschen Arbeiterbewegung, wie sie bis 1948 auch in der DDR noch wirksam gewesen war, erfolgte.

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  3. Die Ausführungen dieses Abschnitts stützen sich auf intensive, in mehr als einer Hinsicht teilnehmende Beobachtung zweier der Autoren seit Anfang 1990. Wichtige Dokumente sind abgedruckt in Pirker u.a. 1990, S. 182–211.

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  4. In Leipzig fand sich ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der in einen Standpunkt vom 7.1.1990 unter Bezug auf das AGB schriftlich die Zulässigkeit von Betriebsräten für den Fall eines entsprechenden Mehrheitsvotums der Werktätigen bestätigte und die Betriebsratsarbeit als betriebliche — im Unterschied zu “gesellschaftlicher” — Arbeit qualifizierte (abgedruckt in: Pirker u. a. 1990, S. 197f). In Dresden spielte die Bezugnahme auf das Betriebsrätegesetz des Alliierten Kontrollrats vom 10.4.1946 eine größere Rolle. In sehr vielen Betrieben — hier wie dort — war eine solche ausdrückliche rechtliche Rückversicherung allerdings kein vorrangiges Problem.

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  5. Einige Hinweise liefern die Beiträge von Heidenreich 1991; Rottenburg 1992; Heidenreich (Hrsg.) 1992.

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  6. Es handelt sich hier auch um einen notorischen Streitpunkt zwischen Sozialwissenschaftlern ost- und westdeutscher Herkunft, ohne daß mit dieser Feststellung hennetische Frontverläufe behauptet werden sollen. Der auch von den Verfasser/inne/n geteilte Verdacht, hier werde eine immerhin auch durch verbreitetes Spitzelwesen bestimmte und zu einem Gutteil durch die Zwänge sozialer Mangelbewirtschaftung motivierte betriebliche Alltagswirklichkeit im nachhinein allzu sehr harmonisiert und verklärt, trifft dabei regelmäßig auf den Widerspruch jener, “die es ja schließlich erlebt haben”. Als exemplarischer Hinweis auf die Ambivalenzen in den Bewertungen betrieblicher Realmiterlebender können in diesem Zusammenhang die Stellungnahmen dreier BR-Mitglieder aus G dienen: Der eine stellt dem “miesen” Betriebsklima heute sehr nachdrücklich die durch gegenseitiges “Helfen”, “Hineinfuhren in die Gruppe” usw. bestimmte Arbeitswirklichkeit der Vergangeheit gegenüber, traut aber dem Brigadefrieden nicht genug, um nicht nachdrücklich auf der Einsicht in die entsprechenden MfS-Unterlagen zu beharren. Der zweite verweist neben den gemeinschaftlichen ergänzend auf die beengenden Aspekte und möchte die eigenen MfS-Unterlagen nicht sehen aus der Furcht heraus, mit dem eigenen, auch betrieblichen Umfeld dann gar nicht mehr klar zu kommen. Ein dritter schließlich sieht zwischen damals und heute einen “Pendelausschlag”, nach dem es zu einer “Normalisierung” kommen werde.

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© 1997 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Kädtler, J., Kottwitz, G., Weinert, R. (1997). „Aus den Betrieben etwas machen“ - die Neuformierung von Belegschaftsvertretungen. In: Betriebsräte in Ostdeutschland. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89579-0_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89579-0_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-12884-9

  • Online ISBN: 978-3-322-89579-0

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