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Die Entscheidung über Die Basisstrategie des Eintritts in die Osteuropäischen Märkte (Formenwahl)

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Markteintrittsstrategien in Osteuropa

Part of the book series: mir-Edition Management International Review ((MIRED))

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Zusammenfassung

In diesem Teil der Arbeit wird nun das zentrale Entscheidungsproblem des internationalen Markteintritts — die Festlegung der Basisstrategie — detailliert erörtert. Wie in Teil B spezifiziert284, geht es dabei um die Wahl zwischen den drei Formen des Eintritts in Auslandsmärkte: Export, Lizenzvergabe und Direktinvestitionen (in Produktionseinrichtungen). Diese grundlegende Eintrittsentscheidung wird im folgenden zunächst aus der Perspektive verschiedener theoretischer Ansätze diskutiert. Diese bilden die Basis, um daraus mögliche Bestimmungsfaktoren zur Erklärung der Formenwahl abzuleiten. Daran schließt sich die Anwendung dieses Hintergrundes auf die Diskussion der empirischen Hinweise auf die konkrete Eintrittsentscheidung der befragten Konsumgüterhersteller an.

“We cannot overemphasize the importance of the choice of method of entry into foreign markets. It is one of the most critical decisions in international marketing” (Terpstra 1983, S. 319).

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Literatur

  1. Siehe Teil B 4.1.

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  2. Der Know-how-Transfer, d.h. die Lizenzvergabe kommt in volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht vor; sie sind auf Handel versus Investition limitiert (vgl. Rugman 1986, S. 113).

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  3. Zur Standorttheorie siehe Abschnitt 1.1.3.

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  4. Zur jeweiligen Analyseebene einzelner Ansätze siehe Macharzina 1982, S. 114 f.

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  5. Eine internationale Unternehmung ist dadurch gekennzeichnet, daß ihre Produktionsstandorte über mehrere Volkswirtschaften verteilt sind und sie deshalb in heterogenen nationalen Umwelten operieren muß (vgl. Pausenberger 1982, S. 119).

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  6. Die Direktinvestition wird im übrigen im Rahmen dieser theoretischen Ansätze umfassender gesehen, als sie in dieser Arbeit definiert ist, d.h. nicht beschrankt auf Investitionen mit Markteintrittsabsicht.

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  7. Zu Beispielen für derartige Auflistungen siehe etwa Juhl 1981, S. 677 ff., Seidel 1977, S. 91 ff.; zu einem Systematisierungsbeispiel siehe Abschnitt 2.1.

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  8. Dies unterstreicht die Bedeutung der Planung im allgemeinen und der Marktforschung im besonderen bei der Vorbereitung des Auslandsmarkteintritts.

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  9. Genau genommen nicht einmal das, da offen bleibt, weshalb sie ihre Vorteile zur Internationali sie-rung und nicht zu einer Expansion im Heimatmarkt nutzen (vgl. Robock/Simmonds 1989, S. 44).

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  10. Die Unternehmung.

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  11. Wobei natürlich auch beim Export Kosten entstehen, die gewisse Vorteile gegenüber lokalen Wettbewerbern erfordern.

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  12. Außer für technologisches Know-how gilt dies ebenso für Management- und Marketingwissen (vgl. Teece 1986, S. 30).

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  13. Zu den Kennzeichen eines öffentlichen Gutes siehe Recktenwald 1983, S. 430.

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  14. Siehe auch die Differenzierung der Lizenzvergabe nach dem Lizenzgegenstand in Teil B 4.1.1.2.

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  15. Wie in Teil B definiert (4.1.1.3.).

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  16. Wie in Teil B 4.1.1.1. festgelegt; bei Export via Direktinvestition dürfte ein Unterschied im Wissenstransfer versus Produktionsinvestitionen ausscheiden.

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  17. Dessen von seinen Anhängern vertretener umfassender Erklärungsanspruch zudem bezweifelt werden muß (vgl. Soldner 1981, S. 76).

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  18. Buckley begründet dies mit Datengewinnungsproblemen. In einer der wenigen auf die Formenwahl bezogenen Untersuchungen aus Sicht der Interaalisierungstheorie gelangt er auch zu recht generellen Schlußfolgerungen wie “investment will never precede licensing, licensing will never precede exporting, and foreign direct investment will never precede exporting” (Buckley 1988, S. 187).

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  19. Dazu gehören auch Transport- und Lagerhaltungskosten (vgl. Williamson 1985, S. 223).

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  20. Letzterer ist erneut problematisch, weil er sowohl als untemehmensinterae Transaktion (z.B. über eine Vertriebstochter) als auch als unternehmensexterne Transaktion (z.B. unter Einschaltung von Importeuren) gestaltet werden kann (siehe auch Abschnitt 1.1.3.).

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  21. Es wird also (weiterhin) von einem rationalen Verhalten des Entscheiders ausgegangen, das allerdings im Einzelfall durch Informationsdefizite eingeschränkt sein kann, anders siehe Abschnitt 1.2.2.

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  22. Die gleichen Freiräume des selbständigen Unternehmers, die opportunistisches Verhalten wahrscheinlicher machen, gehen andererseits mit einer im Vergleich zum Angestellten höheren Gestaltungsfreiheit und höherem Einsatz einher (vgl. Hennart 1989, S. 216). Erwirtschaftet der selbständige Partner dadurch einen deutlich höheren Ertrag, stellt sich die Frage, ob nicht trotz opportunistischen Verhaltens ein höherer Gewinn für die eintretende Firma verbleibt.

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  23. Vielleicht mit der Ausnahme des Beitrages von Tesch, der eine Gültigkeit für alle drei Eintrittsformen anstrebt (vgl. 1980, S. 330).

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  24. Dunning selbst bestätigt, sein Modell sei “... limited to the conditions necessary to explain foreign direct investment by MNEs ßiultinat. Unternehmen). A complete explanation ... also requires that motivations ...be considered* (1988, S. 357).

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  25. Allerdings noch immer ausschließlich rationale Ziele, zu nichtrationalen siehe Abschnitt 1.2.2.

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  26. Zu einem Überblick über verschiedene defensive und aggressive Motive siehe Brooke/Remmers 1970, S. 227 f.

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  27. Hirsch und Lev z.B. fanden schon früh Anzeichen für eine Stabilisierungswirkung durch eine Diversifikation der Exporte, die sie, obgleich eigentlich auf den Umsatz bezogen, auch auf “cost and revenue considerations” anwendbar hielten (1971, S. 275).

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  28. Siehe Teil B 3.1.

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  29. Wendet man den Standardisierungsgedanken auf die Eintrittsstrategie an, sollten Erfahrungen aus einem erfolgreichen Projekt möglichst leicht auf andere Länder übertragen werden können, weshalb sich eine Verwendung der gleichen Eintrittsstrategie in möglichst vielen Auslandsmärkten anbietet (vgl. Porter/Takeuchi 1986, S. 129).

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  30. Wobei dem Lizenzgeber nicht jegliche Kontrollmöglichkeit abgesprochen werden soll. Er kann u.U. über die Zulieferung zentraler Komponenten, über den drohenden Entzug des Warenzeichens oder die Verweigerung von Produktinnovationen Druck ausüben (vgl. Telesio 1979, S. 15).

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  31. Für eine umfassende Darstellung einer solchen multinationalen Strategie am Beispiel von Nestle siehe Meffert/Wagner 1984, S. 49.

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  32. Die aktuelle Veröffentlichung von Erramilli/Rao trägt, allerdings mit Bezug auf den Sonderfall “Dienstleistungsunternehmen” dazu bei, dieses Defizit zu verringern (vgl. 1990, S. 137).

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  33. Siehe bspw. Aharoni 1966, Stopford/Wells 1972, Kortüm 1972.

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  34. Zu einem Überblick über zentrale Beitrage siehe Köglmayr 1990, S. 84.

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  35. Johanson/Vahlne (1977, S. 25) und Luostarinen (1979, S. 113) gehen mit einer alle Formen umfassenden Fragestellung auf verhaltenswissenschaftliche Konstrukte ein. Ihr dynamischer Ansatz will jedoch den Formenwechsel im Zeitablauf erklären, der nicht Gegenstand der Arbeit ist (siehe Teil B 2.2.). Die von ihnen diskutierten Konstrukte fließen aber soweit anwendbar in die Analyse ein.

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  36. Zur Änderungsbereitschaft siehe Burton, F./Schlegelmilch, B.: Profile analysis of non-exporters versus exporters, in: MIR 1/1987, S. 42.

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  37. Für ein Beispiel eines Entscheidungsmodells, das beide Risikokomponenten beinhaltet siehe Rice 1984, S. 52.

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  38. Im Original “French”, als Heimatmarkt der Untersuchung.

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  39. Zur Operationalisierung dieses “above-average indicator of foreign orientation” (Holzmüller/Kasper 1990, S. 222) siehe Müller/Köglmayr 1986, S. 789.

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  40. “Risikobereitschaft ... spielt für den Entscheid über die Form der Auslandstätigkeit eine bedeutende Rolle” (Hunziker 1983, S. 180).

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  41. Bisher wurde vor allem der Einfluß der psychischen Distanz auf exportspezifische Probleme untersucht (vgl. Köglmayer 1990, S. 92; Anderson/Coughlan 1987, S. 74).

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  42. Eine (allerdings rein exportbezogene) Untersuchung fand heraus, daß die Einschätzung der Exportformen, z.B. der mit dem Direktexport verbundenen Kostenbelastungen, je nach der selbst benutzten Exportmethode differieren (vgl. Brady/Bearden 1979, S. 82).

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  43. “The fear of being unvisionary ... is proving irresistable to many western businesses” (o.V.: Don’t rush in, The Economist 16.6.1991, S. 18–19).

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  44. Allerdings spräche manch denkbares Individualziel, wie z.B. sozialen Erwartungen oder politischem Druck gerecht zu werden, derzeit eher gegen eine Verlagerung der Produktion nach Osteuropa (als Direktinvestition, aber auch — wenngleich weniger öffentlichkeitswirksam — als Lizenzvergabe). Der Erhalt von deutschen Arbeitsplätzen durch Exporte rückt in vielen Konsumgüterbranchen in den Mittelpunkt.

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  45. Der Erfolg Ungarns beim Werben um ausländische Investitionen ist wohl nicht zuletzt auf angenehmere Lebensbedingungen für Geschäftsreisende in Budapest gegenüber dem tristen Warschau zurückfuhren (vgl. o.V. 1991m, S. 26).

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  46. Siehe auch Abb. 31.

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  47. Die der deutschsprachigen Literatur entlehnte Begriffswahl ist problematisch, weil sie eine Einengung der Entscheidungssituation auf produktionsspezifische Fragen suggeriert. Die Lizenzvergabe kann jedoch nicht auf die “Fremdproduktion” reduziert werden; sie beinhaltet als Markteintritt fast immer den Vertrieb (siehe Teil B 4.1.1.2.).

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  48. Diese Vereinfachung scheint ohne allzuviel Erklärungsverlust zulässig, weil sich viele Bestimmungsgründe der Produktionsverlagerungs-Entscheidung nur auf die Frage “wo, nicht aber wie (in Eigenregie oder Fremdvergabe) wird produziert?” beziehen und (wohl deshalb) auch keine Veröffentlichung zum Vergleich “Export versus Lizenz” existiert.

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  49. “An eclectic theory ...” (Hill 1990, S. 117); “towards a unified theory of modal choice” (Contractor 1991, S. 31).

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  50. Einen anderen Weg wählt Perlitz (1979), der zwar alle drei Formen einbezieht, aber keinen echten Vergleich durchfuhrt, sondern die “Determinanten einzelner Markteintrittsstrategien” (S. 31) jeweils getrennt diskutiert. Die Arbeit von Paloheimo (1987) wurde nicht berücksichtigt, da sie die Eintrittsformen aufgrund eines reinen Transaktionskosten-Fokus anders gruppiert, z.B. Vertriebsund Produktionsinvestitionen zusammenfaßt (vgl. S. 1/7).

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  51. Siehe Teil B 1.2.

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  52. Siehe Abschnitt 3.2.1 bzw. 3.2.2.

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  53. Siehe Abschnitt 2.3.

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  54. Zum zweiten Kriterium siehe Abschnitt 2.2.1.

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  55. Unter der Annahme, daß fertigungsspezifische Skalenvorteile bei der Herstellung des Produktes von Bedeutung sind.

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  56. Anders als bei der Produktionsverlagerung spricht das aus der Kernstrategie abgeleitete Argument hier also für die Investition (bei globaler Strategieausprägung); siehe Abschnitt 2.2.1.

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  57. Wobei hier wie bereits geschildert (Abschnitt 1.1.2.) von einer Direktinvestition in Form einer 100%-Gründung ausgegangen wird; eine Akquisition oder ein Joint Venture neutralisieren den Einflußfaktor, siehe auch Teil F 1.3.1.

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  58. 350Allerdings wird auch umgekehrt für eine höhere Stabilität der Erträge aus umsatzgebundenen Lizenzgebühren im Vergleich zu gewinngebundenen “Dividenden” aus Investitionsprojekten argumentiert (vgl. Contractor 1985b, S. 301).

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  59. Neben der Patentierung gibt es weitere produktabhängige Sicherungsmöglichkeiten, die einen Lizenzeintritt begünstigen, z.B. die Zulieferung eines zentralen Produktbestandteils, etwa einer Baugruppe oder eines chemischen Inhaltsstoffes, durch den Lizenzgeber.

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  60. Bis zu einem gewissen Grad ist das Verbreitungsrisiko allerdings auch bei ihr gegeben, wenn Wissensträger zu Wettbewerbern wechseln.

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  61. Das Alter der Technologie zum Zeitpunkt der Transaktion beeinflußt generell natürlich die mit einem möglichen Know-how-Verlust verbundenen Kosten.

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  62. Erschwert durch geringe Erfahrung des potentiellen Lizenznehmers mit ähnlichen Verhandlungssituationen (vgl. Davidson/McFetridge 1985, S. 6).

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  63. In osteuropäischen Märkten entsteht ein Preisnachteil des Lizenzproduktes oft auch dadurch, daß Konsumenten mit dem einheimischen Hersteller aufgrund seiner bisherigen Produkte ein negatives Image verbinden.

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  64. Eine andere Ausprägung dieses “Trittbrettfahrerverhaltens1’ bieten die in einer Marke enthaltenen (Werbe-)Investitionen des Lizenzgebers. Sie machen es für den Lizenznehmer möglich, kurzfristig eine Rente z.B. über billigere Inhaltsstoffe abzuschöpfen (vgl. Anderson/Gatignon 1986, S. 20).

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  65. Der Lizenznehmer muß normalerweise sowieso dazu gebracht werden, mehr als den wirklichen Wert des zu erwerbenden Wissens zu bezahlen, da sonst die Aufteilung des Gewinns auf beide Parteien die Profitabilitat aus Sicht des Lizenzverkäufers normalerweise (im Vergleich zur Eigenverwertung) zu sehr schmälert (vgl. Contractor 1985a, S. 21).

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  66. Da ein solcher Technologievorsprung wie beschrieben auch für den Investitionseintritt vorteilhaft ist, nehmen die Direktinvestitionen mit steigenden F&E-Aufwendungen zwar ebenfalls zu, die Lizenzvergaben steigen jedoch überproportional an.

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  67. Der Export kann von der Vertriebsabteilung des Unternehmens selbst übernommen werden, bei der Lizenzvergabe müssen bereits Fachleute für juristische und technische Fragen eingeschaltet werden. Bei der Direktinvestition schließlich sind zahlreiche Unternehmensteile stark involviert (vgl. Hunziker 1983, S. 164).

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  68. Es gibt eine Vielzahl empirischer Untersuchungen, die einen positiven Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße und vermehrten Auslandsinvestitionen bestätigen (vgl. Jahrreiß 1984, S. 194 f.). Mit Fokus auf die Entscheidung “Export vs. Direktinvestition” gelang es Buckley/Pearce allerdings nicht, einen Zusammenhang zwischen der Firmengröße und Unterschieden in der Investitionstätigkeit (aus Investitionen resultierender Auslandsumsatz relativ zum Exportumsatz) empirisch nachzuweisen (vgl. 1981, S. 238).

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  69. Allerdings hängt dies auch davon ab, ob es sich bei diesem Nachzügler um den Zweiten oder Fünften handelt; für letzteren wird sich die Investition so wenig rechnen, daß er trotz einer eventuellen strategischen Notwendigkeit zur Lizenzvergabe übergeht (vgl. Buckley/Davies 1981, S. 86); siehe auch Teil F 2.1.

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  70. Siehe auch Abschnitt 2.1.

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  71. Siehe auch Abschnitt 1.2.2.1.

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  72. Legen Veränderungen der lokalen Rahmenbedingungen eine andere Eintrittsform nahe, wird dies vom laufenden Lizenzvertrag für gewisse Zeit verhindert, je nach Restlaufzeit in der Regel maximal 5–10 Jahre (vgl. Schnitzer et al. 1985, S. 63.).

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  73. Zu diesen Informationsnachteilen kommen Schwierigkeiten, einen kundennahen Service anzubieten (vgl. Juhl 1981, S. 680).

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  74. Wie etwa, daß “... ein großer Marktanteil langfristig nur durch die Marktnähe einer lokalen Produktion gesichert werden kann n (Meissner/Gerber 1980, S. 219).

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  75. In einer solchen Branche spricht zusätzlich für die Lizenz, daß man dabei — anders als bei der Investition in Heimat- oder Ziellandkapazitäten — keine Fixkostenblöcke aufbaut; bei kurzen Produktlebenszyklen ist dies besonders vorteilhaft, weil die Wahrscheinlichkeit, einen Erfolg mit jedem Folgeprodukt wiederholen zu können, nicht allzuhoch ist.

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  76. Damit stehen die Befragungsergebnisse konträr zu Perlitz, der herausfand, daß 90% der (27) von ihm befragten Unternehmen einen Alternativenvergleich mit allen drei Eintrittsformen durchführten, sogar die Lizenz also nur von wenigen ausgeschlossen wurde (vgl. 1979, S. 205).

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  77. Frage 10.

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  78. Für die dann durchaus eine gezielte Überprüfung erfolgte, speziell im Investitionsfall in Form einer Durchführbarkeitsstudie.

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  79. Insgesamt wird deutlich, daß sich eine detaillierte Abfrage von Entscheidungsverfahren (z.B. einer Marktpotentialschätzung) erübrigte, die zu einem systematischen Vergleich der Eintrittsformen herangezogen werden können.

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  80. Vier Entscheider äußerten diesbezügliche Ansichten.

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  81. Evtl. aber gleichzeitig, wenn der neue Markt zu einer Kapazitätserweiterung zwingt.

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  82. Frage 9 und 11, n=32.

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  83. Zur Zahl der befragten Unternehmen siehe Teil D 1.2.2.

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  84. Nur zweimal wurden Investitionserschwernisse genannt.

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  85. Siehe Abschnitt 2.2.2.

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  86. Ertragsnaehteile wurden insbes. der Lizenz zugesprochen, der eine problemlos herzustellende “Commodity” zugrunde liegt. Der Imagevorsprung einer westlichen Marke kann demnach in osteuropäischen Märkten via Lizenz nur dann ertragreich umgesetzt werden, wenn er mit überlegenen Produktionstechniken einhergeht. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, daß in den sich noch im Anfangsstadium der Entwicklung zum Käufermarkt befindenden Ländern ausgefeilte Marketingtechniken im Vergleich zum Produktionswissen eher zweitrangig sind.

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  87. Frage 38.

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  88. Siehe Abschnitt 2.2.1.

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  89. Ganz im Sinne des Appells des polnischen Präsidenten Walesa: “Überflutet uns nicht mit euren Produkten, stellt sie gemeinsam mit uns her. Nur wenn wir Geld verdienen, können wir auch Kunden bleiben”; vgl. Ziener, M./Nahrendorf, R.: Überflutet uns nicht mit euren Produkten, in: Handelsblatt 19.3.92, S. 7.

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  90. In der ehem. UdSSR kann die Rohstoffbeschaffung selbst dann zum Engpaß werden, wenn die Rohstoffe im Land vorhanden sind, weil die staatlichen Verteilerbetriebe “zw spät, zu wenig oder zu schlechte Qualität liefern” (Balzer 1992, S. 107).

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  91. Die insgesamt geringe Bedeutung dieser beiden faktormarktbezogenen Kriterien kann im übrigen als Bestätigung der Stichprobenauswahl gewertet werden, bei der ja die Erschließung der osteuropäischen Märkte als Eintrittsziel im Vordergrund stand (siehe Teil D 1.2.2.).

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  92. Insofern erweist sich die EG-Annäherung erneut (s. o. “Handelshemmnis”) als exportbegünstigend.

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  93. Deshalb widerspricht das Ergebnis im übrigen dem Stellenwert, der dem Lohnkriterium derzeit in osteuropabezogenen Presseveröffentlichungen eingeräumt wird [vgl. z.B. Heller (1991); Student et al. (1992)]. Dort handelt es sich eben oft um andere Internationalisierungsziele (z.B. eine reine Kostenorientierung).

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  94. Siehe auch Teil F 2.2.2. (Länderübergreifendes Timing).

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  95. Eine in etwa zeitgleich mit der vorliegenden Untersuchung stattfindende Befragung osteuropäischer Konsumenten ergab, daß mit dem “Made in Germany “-Label die höchste Qualität überhaupt (noch vor Japan) verknüpft wird, während die Osteuropäer die eigenen Länder ganz an das Ende der 20 bevorzugten Herkunftsgebiete stellen (vgl. Munkelt 1992, S. 30).

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  96. Näheres unter Einbeziehung der entscheidungsübergreifenden Kriterien am Ende des nächsten Abschanitts (3.2.2.)

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  97. Zur insgesamt eher untergeordneten Bedeutung des Erfahrungsgewinns als Eintrittsziel siehe auch Teil D 2.3.1.

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  98. Eine Lizenz zur Beteiligungsvorbereitung zu vergeben, kann sich jedoch als teure Strategie erweisen. Indem man den Lizenznehmer unterstützt, wird dieser ein attraktiverer Übernahmekandidat, auf den Wettbewerber aufmerksam werden. Ein wettbewerbsfähigeres Privatisierungsobjekt und mehrere Bieter können sich dann in einem höheren Übernahmepreis niederschlagen.

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  99. Siehe auch Abschnitt 3.4.2.

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  100. Frage 14.

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  101. Insofern wird der sog. stufentheoretische Ansatz bestätigt, der die Produktionsinvestition als Endphase des Interaationalisierungsprozesses sieht (vgl. Johanson/Vahlne 1977, S. 24 f.). Das Konzept selbst wird in der Arbeit nicht näher überprüft, siehe Abgrenzung Teil B 2.2.

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  102. Obwohl derartige verfestigte Einstellungen in der Literatur auch hinsichtlich der Lizenz für möglich gehalten werden (vgl. Clegg 1990, S. 233).

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  103. Diese geographische Konzentration wird im Rahmen der derzeit rezessionsbedingt verbreiteten Konzentrationsdiskussion wenig beachtet; vielmehr wird überwiegend die produktsei tige Schwerpunktbildung (Stichwort “Überkomplexität” bzw. “Zweckmäßigkeit von Diversifikationen”) angesprochen.

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  104. Die osteuropäischen Firmen können oft nötige Investitionen aufgrund ihrer ungenügenden Kapitalausstattung nicht selbst finanzieren.

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  105. Bei einer allerdings (unabhängig von Osteuropa) generell hohen Kontrollpräferenz der befragten Unternehmen.

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  106. Ausgeprägte Durchgriffsmöglichkeiten auf die Vertriebsorganisation sollen nicht zuletzt Grauexporte in den Westen vermeiden. So wird z.B. von Gilette berichtet, daß Lizenzprodukte aus sowjetischer Produktion zu Dumpingpreisen in westlichen Distributionskanälen auftauchten (vgl. Quelchetal. 1991, S. 85).

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  107. Allerdings sind gerade die osteuropäischen Lizenzpartner möglicherweise leicht zu kontrollieren, weil sie sehr stark vom Lizenzgeber abhängig sind und deshalb kooperieren.

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  108. Zur Entlastung wäre es (ein breites Produktprogramm vorausgesetzt) sinnvoll, Lizenzen für Randprodukte zu vergeben, um so den Hauptprodukten Ressourcen für intensivere Eintrittsformen zur Verfügung stellen zu können.

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  109. Wie auf neuen Produktfeldern; vgl. Porter 1980, S. 215.

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  110. Kleine Investitionsbeträge scheinen dabei nicht Ausdruck einer speziellen Risikominimierungs-strategie zu sein, sondern von den lokalen Rahmenbedingungen her vorgegeben zu werden, z.B. über “günstige” Objekte oder, weil nur Beteiligungen eingegangen werden können.

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  111. Sofern es sich bei der Lizenz um einen Markteintritt i.S.d. Arbeit handelt, kann vom Lizenzprodukt über das Warenzeichen oder einen Lizenzvermerk auf dem Produkt eine Verbindung zum Geber hergestellt werden (vgl. dazu Weihermüller 1982, S. 178).

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  112. Siehe Teil B 3.2.2.

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  113. Frage 12; minimale Antwortzahl 25, maximale 31; zur besseren Orientierung erfolgte eine Vorlage der Statements.

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  114. Außer die Unternehmung war in nur einem Markt tätig oder begrenzte von sich aus von vornherein die Aussagen auf ein Projekt.

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  115. Bei vielen der durch die offene Abfrage generierten Kriterien schließlich ist ein solcher Vergleich überhaupt nicht möglich, weil sie nicht gestützt abgefragt wurden (z.B. Investitionsaufwand, Sourcing, Arbeitsplatzargument usw.).

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  116. Skala von 1 = wichtig bis 3=unwichtig.

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  117. Siehe Abschnitt 3.3.1.; dort erfolgt auch eine Analyse der Abweichungen je nach Eintrittsform.

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  118. Meist in Übereinstimmung mit den Antworten zum offenen Fragenteil.

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  119. Die jedoch seiner Bedeutung für die Wahl der Vertriebsstrategie nicht annähernd entspricht; siehe Teil F 1.2.2.2.

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  120. Allerdings messen Investoren, ganz im Knickerbocker’sehen Sinn, dem Kriterium eine höhere Bedeutung bei; siehe Sonderauswertung in Abschnitt 3.3.

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  121. Dabei sind sicherlich “Verzerrungen” zu berücksichtigen, die den Faktor im Ergebnis als unwichtiger ausweisen als es das Bestreben, die Konkurrenz zu überbieten, in Wirklichkeit ist. Die Stichprobe bspw. verzerrt, da in ihr osteuropaerfahrene Unternehmen überdurchschnittlich vertreten sind, an denen sich eher der Wettbewerb orientieren dürfte.

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  122. Die Produkte waren nur selten patentfähig, siehe Teil F 1.2.1.

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  123. Diesbezüglich hat sich die Situation in den letzten Jahren offenbar stark gebessert. So nannten noch 1986 in einer OECD-Umfrage ein Drittel aller (119) befragten Lizenzgeber “unzureichenden Patentschutz” als eines der Haupthindernisse der Lizenzvergabe nach Osteuropa (vgl. Young et al. 1989, S. 134).

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  124. Die in der Stichprobe deutlich in der Mehrzahl waren; siehe Abschnitt 3.4.1.

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  125. Frage 13.

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  126. In einer vorangehenden offenen Frage entwickelten die Entscheider wenig neue Argumente, die über die bereits erörterte Antwortkategorie “Strategischer Schwerpunkt” hinausgingen. Neu hinzu kam der Pilotprojekt-Gedanke, den zwei Entscheider als strategisch motiviertes Argument für eine Direktinvestition anführten. Sie gingen dabei im ersten Eintrittsmarkt mit Blick auf Folgeprojekte ein sehr umfassendes Engagement ein, um Partner bzw. Regierungsvertreter in anderen Ostmärkten zu überzeugen.

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  127. Wobei die Ablehnung der Integration explizit aus einer multinationalen Strategie heraus mit nur einer Nennung (“Lokale Anpassung vor Integration”) die Ausnahme blieb.

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  128. Z.B. einer eigenen Tochter für das Ostgeschäft; siehe Teil D 2.1.

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  129. Jedenfalls verbindet nur ein einziger Entscheider das Integrationsziel mit dem Kontrollproblem in dieser investitionsfordernden Weise.

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  130. Vielmehr sprach sich dieser Entscheider für eine “doppelte” Risikostreuung aus, bei der eine geographische Diversifikation, mit der die Abhängigkeit von wenigen Märkten vermieden wird, durch eine “Diversifikation” (d.h. einen Wechsel) der Eintrittsformen unterstützt wird. Ein neuer Eintritt sollte sich also möglichst von den bisherigen unterscheiden; gerade umgekehrt also wie beim Kriterium “Formspez. Erfahrung”, wo für die Beibehaltung der gleichen Form plädiert wurde.

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  131. Soweit genügend sowjetunionbezogene Antworten vorlagen, wobei von mehr als 6 Antworten ausgegangen wurde; Basis meist 8 Antworten.

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  132. Skala von 1= wichtig bis 3= unwichtig.

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  133. Und dies zurecht, wenn man bedenkt, daß bspw. das deutsch-sowjetische Investitionsschutzab-kommen erst im August 1991 vom Obersten Sowjet ratifiziert wurde und es nun dennoch fraglich ist, inwieweit die einzelnen Nachfolgestaaten daran festhalten, siehe Buchenau, M.: Deutsche Unternehmen halten sich bei Joint Ventures in GUS-Staaten zurück, in: Handelsblatt 5.2.1992, S. 19.

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  134. Offenbar aus dem gleichen Grunde spielte im übrigen das Kriterium “zukünftige Expansionsflexibilität” in der ehem. UdSSR keine Rolle.

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  135. Im Ergebnis teilte sich die Stichprobe in 12 Exporteure, 8 Lizenzgeber und 9 Investoren.

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  136. Siehe Teil D 2.2.

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  137. Abstand zwischen häufigster und seltenster Nennung mindestens 3.

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  138. Abstand zwischen Höchst- und Mindestwert mindestens 0.7.

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  139. Skala von 1= wichtig bis 3= unwichtig.

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  140. Siehe Abschnitt 2.2.1 bzw. 2.3.3.

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  141. Siehe Teil F 1.1.2.2.

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  142. Siehe Abschnitt 1.2.1.

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  143. Frage 1.

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  144. Gesamtumsatz Welt in 1990.

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  145. Frage 3.

    Google Scholar 

  146. Siehe auch Abschnitt 2.2.1.

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  147. Frage 7.

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  148. Diese Firmen sind meist Großunternehmen; also Korrelation mit dem Kriterium Unternehmensgröße.

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  149. Siehe Abschnitt 2.2.2.

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  150. Frage 4.

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  151. Frage 55.

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  152. Bzw. der ehem. DDR, bei der man in diesem Zusammenhang auch von einem Landerbezug im weiteren Sinne sprechen kann.

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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Wesnitzer, M. (1993). Die Entscheidung über Die Basisstrategie des Eintritts in die Osteuropäischen Märkte (Formenwahl). In: Markteintrittsstrategien in Osteuropa. mir-Edition Management International Review. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89503-5_5

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