Zusammenfassung
In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Banken. Ihre Kapitaleigner sind staatliche Stellen, entweder die Bundesrepublik oder die Bundesländer bzw. andere öffentliche Körperschaften (Kreise, Gemeinden). Öffentliche Banken haben immer Aufgaben zu erfüllen, die ihnen staatlicherseits auferlegt sind. Sie können in privater oder öffentlicher Rechtsform geführt werden. Im Alltagssprachgebrauch werden unter den öffentlichen Banken gewöhnlich nur Banken im Eigentum staatlicher Stellen und in öffentlicher Rechtsform verstanden.
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© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Glüder, D. (1993). Öffentliche Banken als Träger von Förderprogrammen. In: Förderprogramme öffentlicher Banken. Praxis der Unternehmensführung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89349-9_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89349-9_1
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-13987-8
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