Zusammenfassung
In Baden-Württemberg erlaubt das Wassergesetz grundsätzlich die Hinzuziehung Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Abwasserbeseitigung. Nach Paragraph 45 b des Wassergesetzes in Baden-Württemberg haben die Gemeinden das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, aber “sie können sich zur Erfüllung dieser Pflicht Dritter bedienen”1). Nicht erlaubt ist in Baden-Württemberg dagegen die Organisationsform des Eigenbetriebs für die Abwasserbeseitigung2). Bisher gibt es — trotz dieser Regelung — in Baden-Württemberg keine praktische Erfahrung mit einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung. Die einzige Gemeinde, die bisher versucht hat, das Betreibermodell Niedersachsen in die Praxis umzusetzen, ist die Gemeinde Schorndorf. Der Privatisierungsversuch der Gemeinde scheiterte allerdings aufgrund bürokratischer Hemmnisse und Vorschriften in Baden-Württemberg. Die Geschichte des Privatisierungsversuchs Schorndorfs soll zur Illustration der Situation in Baden-Württemberg im folgenden dargestellt werden. Im Anschluß daran wird am Beispiel der Stadt Friedrichshafen die grundsätzliche Problematik einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung diskutiert.
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Literatur
Vgl. Ministerworte und Praxis — am Beipiel Schorndorf, in: Der Steuerzahler 9/1988, S. 7
Vgl. hierzu das Protokoll des Gesprächs am 29.3. in Friedrichshafen mit dem ersten Bürgermeister, dem Leiter des Tiefbauamtes, dem stellvertretenden Kämmerer sowie dem Umweltreferenten
Vgl. hierzu Kraemer, Andreas, The Privatisation of Water Services in Germany, Report der Forschungsstelle für Umweltpolitik, Berlin 1990, S. 24
Vgl. Ministerworte und Praxis — am Beispiel Schorndorf, in: Der Steuerzahler 9/1989, S. 7
Vgl. Ministerworte und Praxis — am Beispiel Schorndorf, in: Der Steuerzahler 9/1988, S. 7
Vgl. zu dem folgenden das Protokoll des Gesprächs vom 29.3.1990 in Friedrichshafen
Protokoll des Gesprächs in Friedrichshafen vom 29.3.1990
Vgl. zu den Zahlen das Protokoll des Gesprächs in Friedrichshafen vom 29.3.1990
Protokoll des Gesprächs in Friedrichshafen vom 29.3.1990
Vgl. Ostholfthoff, K.H., Vom verwalteten Amt über den geführten Eigenbetrieb zum Unternehmen Abwasser, a.a.O., S. 34
Vgl. Gemeinsamer Runderlaß des Innenministers und des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft, Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Gemeinden und hierfür zulässige Organisationsformen, in: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 42. Jahrgang, Nr. 7 vom 8. Februar 1989, S. 83–86
Vgl. Gem. Runderlaß des Innenministers und des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW, Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Gemeinden und hierfür zulässige Organisationsformen, a.a.O., S. 84
Vgl. Gem. Runderlaß des Innenministers und des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW, Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Gemeinden und hierfür zulässige Organisationsformen, a.a.O., S. 84
Vgl. Protokoll des Gesprächs am 18.7. in Gütersloh
Vgl. ebenda S. 85
Vgl. ebenda S. 85
Vgl. ebenda S. 85
Vgl. ebenda S. 86
Vgl. ebenda S. 86
Vgl. Ostholfthoff, K.H., Vom verwalteten Amt über den geführten Eigenbetrieb zum Unternehmen Abwasser, a.a.O., S. 34 ff,
Die Informationen über die Stadt Gütersloh beruhen im wesentlichen auf dem Gespräch, geführt am 18.7.1990 in Gütersloh
Vgl. Protokoll des Gesprächs vom 18.7.1990 in Gütersloh
Vgl. Protokoll des Gesprächs vom 18.7.1990 in Gütersloh
Stadt Gütersloh, Organisationsformen in der Abwasserbeseitigung, unveröffentlichtes Manuskript der Stadt Gütersloh, Frühjahr 1989
Vgl. ebenda
Vgl. ebenda
Vgl. Protokoll des Gesprächs vom 18.7.1990 in Gütersloh
Vgl. Stadt Gütersloh, Organisationsformen in der Abwasserbeseitigung, unveröffentlichtes Manuskript der Stadt Gütersloh, Frühjahr 1989
Vgl. ebenda
Vgl. ebenda
Vgl. Protokoll des Gesprächs am 18.7.1990 in Gütersloh
Vgl. ebenda
Vgl. ebenda
Vgl. Weimar, K., Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung öffentlicher Kläranlagen aus der Sicht der hessischen Landespolitik, in: Verein zur Förderung des Instituts für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Raumplanung (Hrsg.), Privatisierung öffentlicher Abwasseranlagen — ein Gebot der Stunde?, Darmstadt 1989, S. 21–32
Für die hessische Gemeinde Heidenrod wurde festgestellt: “Bei der Überprüfung der Rechtsfragen ergaben sich aus wasserechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Privatisierung der Abwasseranlagen in Heidenrod”, Wasserwirtschaftsamt Wiesbaden, Abschlußbericht zum Pilotprojekt “Privatisierung von Abwasseranlagen in der Gemeinde Heidenrod”, Wiesbaden, Januar 1991, S. 5
Die Informationen über die Gemeinde Heidenrod beruhen im wesentlichen auf einem Gespräch geführt mit der Gemeinde Heidenrod am 22.10.1990 in Heidenrod
Vgl. Weimar, K., Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung öffentlicher Kläranlagen..., a.a.O., S. 25 ff.
Wasserwirtschaftsamt Wiesbaden, Abschlußbericht zum Pilotprojekt “Privatisierung von Abwasseranlagen in der Gemeinde Heidenrod”, Wiesbaden, Januar 1991, S. 4
Information durch das Gespräch mit der Gemeinde Heidenrod am 22.10.1990
Internes, unveröffentl. Manusskript der Gemeinde Heidenrod vom 10.10.1990, inzwischen wurde das Ergebnis veröffentlicht in: Wasserwirtschaftsamt Wiesbaden, Abschlußbericht zum Pilotprojekt “Privatisierung von Abwasseranlagen in der Gemeinde Heidenrod”, Wiesbaden, Januar 1991, S. 12
information in dem Gespräch am 22.10.1990 in Heidenrod
Information, die in dem Gespräch mit der Gemeinde Heidenrod am 22.10.1990 gegeben wurde. Offiziell dürfte man dies nicht zugeben, so der Kommentar von einem Gemeindevertreter.
Vgl. zu dem folgenden Swyter, H., Kommunalpolitische Aspekte bei der Umorganisation der Abwasserbeseitigung in einer Großstadt, in: Vereinigung zur Unterstützung des Instituts für Wasserwirtschaft, Abwasserbeseitigung und Raumplanung (Hrsg.), Privatisierung öffentlicher Abwasseranlagen — ein Gebot der Stunde?, Darmstadt 1989, S. 33–38
Vgl. ebenda, S. 38
Die Informationen zur Stadt Wiesbaden beruhen in erster Linie auf einem Gespräch, das am 8.10.1990 in Wiesbaden geführt wurde, weitere Informationen wurden internen Papieren der Stadt Wiesbaden entnommen.
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Spelthahn, Steger (1992). Übertragbarkeit des Betreibermodells Niedersachsen auf die alten Bundesländer. In: Privatisierung der Abwasserbeseitigung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89346-8_8
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