Zusammenfassung
Bei der Übernahme eines Risikos, d.h. bei der Produktion des Gutes Versicherungsschutz, steht der Versicherer vor der Aufgabe, einen für das individuelle Risiko gerechten Preis zu kalkulieren.
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Literatur
Das Symbol “M” wird für die allgemeine Beschreibung von Bonus-Malus-Systemen verwendet, wogegen die länderspezifischen Bonus-Malus-Systeme durch das entsprechende Nationalitätskennzeichen symbolisiert werden.
Die Zeileneinträge der Umstufungsmatrizen sind die Ausgangsklassen, die Spalteneinträge die Zielklassen. Die Umstufung erfolgt also “von Klasse” (horizontal) “nach Klasse” (vertikal).
Zu den “Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung” in der Fassung vom 1. Januar 1985 vergleiche BAV (1985), S. 85–97
Tarif für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gültig ab 1. Juni 1986 in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 5. Mai 1986, BGBl. Nr. 264/1986
In der folgenden Diskussion allgemeiner Charakteristika von Bonus-Malus-System wird im wesentlichen ein Vergleich des Bonus-Malus-Systems der Bundesrepublik Deutschland mit den übrigen Bonus-Malus-Systemen Westeuropas durchgeführt. Das bundesdeutsche Bonus-Malus-System bietet sich als Ausgangspunkt der Erörterung wegen seiner differenzierten Struktur an. Des weiteren liegen mit den Tarifbestimmun-gen exakte Informationen vor. Zudem werden in diese Ausführungen auch die Bonus-Malus-Systeme, deren Effizienz nicht überprüft werden kann, miteinbezogen.
“Jahreseinheiten” sind definiert als die Anzahl der während eines Kalenderjahres versicherten Risiken, bezogen auf die Dauer des Versicherungsschutzes während des Jahres, d.h., die Risiken, deren Versicherungsvertrag z.B. zum 1.7. eines Jahres begonnen hat und bis zum Jahresende ohne Unterbrechung bestanden hat, werden als 0,5 Jahreseinheiten gezählt.
vgl. zu diesen Berechnungen: Schweizerische RückVersicherungsgesellschaft (1986), Tabelle 5, S. 10. Zu dieser Tabelle ist anzumerken, daß die Bonusverluste über vier Jahre für bundesdeutsche Risiken, die sich in den Klassen SF 1/2, 0, S1 — S3 befinden, nicht korrekt berechnet wurden. Es wurde nämlich außer acht gelassen, daß Risiken automatisch nach dem ersten schadenfreien Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse 1 (100%) umgestuft werden [vgl. Tabelle 4.3]. Die in Sigma, Tabelle 5 ausgewiesenen Werte gehen auch im Malus-System von einer regelmäßigen Höherstufung um je eine Klasse, wie es im Bonus-System der Fall ist, pro schadenfreiem Jahr aus. Weiter sind die für Belgien berechneten Werte nicht korrekt bzw. nicht nachvollziehbar. Durch die in Belgien geltende Sonderregelung, die Umstufung nach vier schadenfreien Jahren betreffend, müssen bei der Berechnung der Bonusverluste die Klassen nach Dauer der bereits zurückgelegten Schadenfreiheit differenziert werden, denn die Bonusverluste in den Klassen 11–30 sind umso höher, je länger das Risiko bereits schadenfrei war. Der Bonusverlust wächst mit steigendem Klassenindex.
Die für Spanien berechneten Bonusverluste beziehen sich auf Versicherungsnehmer, die unter 27 Jahre alt sind und den Führerschein seit mehr als zwei Jahren besitzen [vgl. Kap. 3.2.8].
In den vergangenen Jahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt die Einführung spezieller Ausländertarife gefordert, da man festgestellt hat, daß der Schadenverlauf der türkischen, jugoslawischen und der griechischen Versicherungsnehmer überdurchschnittlich schlecht war. Jedoch fällte das Bundesverwaltungsgericht 1988 das Urteil “wonach es in der Autohaftpflichtversicherung keinen besonderen (teueren) Tarif für Versicherungsnehmer mit türkischer, jugoslawischer und griechischer Staatsangehörigkeit geben darf”. [A.S. (1988), S. 633]
Nach den gültigen Tarifverordnungen (TVO §22 ff.) der Bundesrepublik Deutschland ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, den technischen Überschuß, der 3% der verdienten Beiträge überschreitet, an die Versicherungsnehmer auszuschütten. In §24 Abs. 2 der TVO ist die “Verwendung des technischen Überschusses” geregelt. [vgl. BAV (1985), S. 13]. Die Art der Verteilung des Überschusses an die Versicherungsnehmer wird in §26 Abs. 2 [vgl. BAV (1985), S. 14] festgelegt: “Die Verteilung kann an alle anspruchsberechtigten Versicherungsnehmer gleichmäßig oder nach der Dauer der Schadenfreiheit gestaffelt oder gleichmäßig an die Versicherungsnehmer vorgenommen werden,...”.
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Boos, A. (1991). Bonus-Malus-Systeme in der westeuropäischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In: Effizienz von Bonus-Malus-Systemen. Versicherung und Risikoforschung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89335-2_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89335-2_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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