Zusammenfassung
Unter dem Begriff > Gläubigerpapiere < fassen wir generell alle Arten von Wertpapieren zusammen, in denen Forderungsrechte verbrieft sind. Aus diesem Fonäerungsrecht leitet sich schließlich auch der Begriff Gläubigerpapiere ab, weil nur fordern kann, wer auch Gläubiger ist. Aus der Sicht des Schuldners nennen wir die gleichen Papiere > Schuldver-schreibungen <, weil in einem Forderungsrecht so gesehen immer auch die Anerkennung einer Schuld (sprich Kapitalschuld) enthalten ist. Diese Bezeichnung hat sich in der Praxis des Wertpapierhandels als Standardbegriff für Gläubigerpapiere eingebürgert. Wem aber weder der eine noch der andere Begriff gefällt, der kann auch > Obligationen < sagen, womit er überall verstanden wird. Das Wort kommt aus dem italienischen Obligo und bedeutet soviel wie Verpflichtung oder Verbindlichkeit.
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© 1988 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Diedrigkeit, R. (1988). Gläubigerpapiere. In: Atlas Geld und Wertpapiere. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89313-0_16
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