Zusammenfassung
Jeder Grundredinung und Deckungsbeitragsredmung sollte eine Analyse des durdi den betrieblichen Leistungsfluß gegebenen Zusammenhangs der Kostenstellen und Verantwor-tungsbereidie vorangehen. Die Abgrenzung der Zurechnungsbereiche und der Aufbau von Zurechnungs- oder Bezugsgrößenhierardiien wird durdi grafisdie Darstellungen des Leistungszusammenhangs, der audi die innerbetrieblichen Leistungsströme umfassen sollte, erheblidi erleiditert.
Nachdruck aus: Zeitschrift der Buchhaltungsfachlcute »Aufwand und Ertrag«, 10. Jg. (1964), S. 117–120 und 142–146, mit freundlicher Genehmigung des Erich Schmidt Verlags, Berlin.
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Anmerkungen
Diese Vorgehensweise ist vor allem empfehlenswert, wenn man die Einzelkosten- und Dek-kungsbeitragsrechnung zunächst als Nebenrechnung einführt.
Dieser Mangel könnte außerdem umgangen werden, indem man im Rahmen der stufenweisen Abdeckung gemeinsamer Kosten nach Schema 3a prüft, inwieweit die Kosten der Stelle Pa allein durch die Umsatzbeiträge der Artikel-Untergruppe a2-a5 abgedeckt werden und nur den dann verbleibenden Uberschuß — zusammen mit dem der Erzeugnisgruppe b bzw. der Stelle Pb — zur Deckung der Einzelkosten der Stelle Pc heranzieht. Der verbleibende gemeinsame Deckungsbeitrag aller Erzeugnisse von Pc wird dann mit dem Deckungsbeitrag der übrigen Erzeugnisse — in unserem Beispielfalle von a1 — zusammengefaßt, um solche Kosten abzudecken, die für die gesamte Eigenerzeugung gemeinsam entstehen, beispielsweise die Kosten der Produktionsleitung und der Hilfsbetriebe des Produktionsbereichs. Diese Abdek-kungsfolge ist in dem nachfolgenden Schema 5a auf die Eigenerzeugnisse beschränkt dargestellt. Im Unterschied zu Schema 5 werden also die Deckungsbeiträge von a1 erst,eingeschleust«, nachdem die Kosten von Pc durch die dort hergestellten Produkte — außerdem noch die Kosten von Pa und Pb — bereits abgedeckt sind. Etwa vorhandene Kosten der Leistungsgruppe »Eigene Erzeugnisse« als Ganzes, wie die Kosten der Produktionsleitung und der Hilfsbetriebe des Produktionsbereichs, würden in Schema 5 mit den Kosten der Stelle Pc zusammen ausgewiesen und gleichzeitig mit diesen abgedeckt.
Es sei denn, daß man dieses Schema entsprechend den Erläuterungen in Anm. [2] und Schema 5a modifiziert.
In diesem Sinne spreche ich auch von problemadäquaten Zurechnungshierarchien, Abdeckungshierarchien, Bezugsgrößen- oder Merkmalshierarchien, ausdrücklich wohl zuerst in meinem Aufsatz: Innerbetriebliche Statistik, in: Allgemeines Statistisches Archiv, 49. Bd. (1965), S. 47–71, hier S. 57.
Entsprechendes gilt für die Hilfskostenstellen des Produktionsbereichs und andere erst diesem bzw. der Gesamtheit der eigenen Erzeugnisse zurechenbaren Kosten.
Je nach den beim Schreiben der Rechnung erfaßten weiteren Merkmale sind zusätzliche Gruppierungsmöglichkeiten nach Merkmalen der Absatzorganisation, der Absatzmethoden und der jeweiligen Teilmärkte möglich. Siehe hierzu S. 177 f. und 179–181.
In diesem Sinne unterscheide ich neuerdings bei solchen Zurechnungsobjekten, die nicht an »unterster« Stelle der Zurechnungshierarchie stehen, zwischen originären Einzelkosten dieser Objekte, die erst dort erfaßt und zugerechnet werden können, und den aggregierten Einzel.
S. Riebel, Paul: Die Problematik der Normung von Abschreibungen. (Veröffentlichungen der Wirtschaftshochschule Mannheim, Reihe 2, Heft 11) Stuttgart 1963. kosten, die bei diesen Objekten, z. B. der Kostenträgergruppe, lediglich auf Grund des Verdichtungsprozesses gesammelt ausgewiesen werden, aber für »untergeordnete« Bezugsgrößen, beispielsweise die einzelnen Erzeugnisarten, direkt erfaßt werden und diesen auch zurechenbar sind. [8] Noch einfacher geschieht dies lediglich im Rahmen der stufenweisen Deckungsbeitragsrechnung. [9] Gemeint ist hier die Einzelkostenrechnung bzw. Grundrechnung der jeweiligen Periode. Durch den Übergang zu längeren Rechnungsperioden und zur Zeitablaufrechnung kann der Umfang der dem jeweiligen Zeitraum zurechenbaren Kosten bzw. Ausgaben beliebig ausgeweitet werden. Siehe hierzu insbes. S. 87–97.
Das gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, daß den einzelnen Erzeugnissen ein Umsatzerlös zugerechnet werden kann. Vgl. hierzu Beitrag 7: Ertragsbildung und Ertragsverbundenheit im Spiegel der Zurechenbarkeit von Erlösen, S. 98–148.
Zum Ausweis der unechten Gemeinkosten bei den Kostenträgern im Rahmen der Ermittlung der Deckungsbeiträge siehe S. 292–294.
Einzelheiten hierzu siehe vor aliem bei Wolf gang Kilger: Flexible Plankostenrechnung, 4. Aufl. Köln und Opladen 1970, insbes. S. 366–387,
und der dort angegebenen Literatur sowie Wolfgang Männel: Kostenspaltung, in: Management Enzyklopädie, Bd. 3, München 1970, S. 1144–1151.
Soweit es sich hierbei um Einzelkosten der innerbetrieblichen Leistungen bzw. der innerbetrieblichen Aufträge handelt.
Siehe hierzu S. 46–57, 101–148, 187–203, 246–268, 291–307 und 311–355.
Diese umfaßt einerseits die Umsatzerlöse, andererseits die mit Einzelkosten bewerteten Bestandsveränderungen.
»Unverändert« bezieht sich hier auf die direkte Erfassung und bloße Verdichtung der Kostenelemente, ist also im Sinne von unverfälscht oder von unverzerrt zu verstehen.
Da hier auf Veränderungen der Kapazität abgestellt wird, muß es genauer heißen: »Kapazi-täts-«(anpassung).
Vgl. hierzu S. 60–66 und S. 254–258.
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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden
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Riebel, P. (1979). Durchführung und Auswertung der Grundrechnung im System des Rechnens mit relativen Einzelkosten und Deckungsbeiträgen. In: Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Deckungsbeitragsrechnung und Unternehmungsführung, vol 1. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89288-1_9
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