Zusammenfassung
Bei einer Kompetenzspaltung sind mehreren hierarchisch gleichgeordneten organisatorischen Einheiten, die unterschiedliche Handlungsdimensionen repäsentieren (Matrixstellen), Entscheidungskompetenzen für das Teilhandlungsproblem einer (beiden1)) untergeordneten Einheit (Schnittstelle) zugewiesen, wobei die Formulierungsmöglichkeiten für Gegenstand und Intensität der jeweiligen (gemeinsamen) Entscheidungsbefugnisse sowie für die an die Schnittstelle gerichteten Verhaltenserwartungen bei inkompatiblen Weisungen die Ausprägungsvarianten dieses Aktionsparameters ergeben2). Vor dem Hintergrund der oben nach juristischen Kategorien vorgenommenen Kompetenzträger-Einteilung3) ist die Analyse der aktionsparameterrelevanten Rechtsnormen hinsichtlich der Matrixstellen danach zu differenzieren, ob diese auf oder unterhalb der Vorstandsebene angesiedelt sind, während der Kompetenzträger der Schnittstelle zwangsläufig einen Arbeitnehmer-Status bekleidet.
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© 1986 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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v. Werder, A. (1986). Kompetenzspaltung. In: Organisationsstruktur und Rechtsnorm. nbf Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 34. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89250-8_8
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Print ISBN: 978-3-409-13107-0
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