Zusammenfassung
Im Wirtschaftsleben wird heute der weitaus größte Teil aller Zahlungen bargeldlos durchgeführt. Jeder, der an diesem bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen will, muß bei einer Geldanstalt (Bank, Sparkasse oder Postscheckamt) ein Guthaben unterhalten. Die bargeldlose oder unbare Zahlung wird derart durchgeführt, daß die Geldanstalt von dem die Zahlung Leistenden angewiesen wird, von seinem Konto den Geldbetrag abzubuchen und dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben. Diese „zu Buche“ stehenden Guthaben nennt man auch Buchgeld, weil man mit ihnen wie mit Bargeld zahlen kann; die Konten heißen Girokonten (italienisch giro = der Kreis), da das Buchgeld sie in einem ständigen Kreislauf durchfließt.
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© 1976 Dr. Th. Gabler-Verlag, Wiesbaden
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Sellien, R. (1976). Wesen des Schecks. In: Wechsel- und Scheckrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89244-7_11
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-73104-1
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