Zusammenfassung
Zu den klassischen juristischen Berufen gehören Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt. Ihre gemeinsame Aufgabe besteht darin, Gesetz und Recht anzuwenden. Der Rechtsanwalt wird zunehmend auch im Wege der vorbeugenden Rechtspflege tätig. Er wird zu Vertragsentwürfen, Gesellschaftsverträgen und sonstigen Unternehmungen, die rechtliche Konsequenzen haben können, zugezogen. Zu den Aufgaben des Anwalts gehört weiterhin die Beratung und die Rechtsauskunft, die auf Grund des Rechtsberatungsmißbrauchsgesetzes bei der Anwaltschaft weitgehend monopolisiert ist.
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© 1974 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Schramm, T. (1974). Die unterschiedlichen Funktionen der juristischen Aufgabenbereiche und Berufe. In: Repetitorium des Privatrechtes für Wirtschaftswissenschaftler. Uni-Taschenbücher 2003, vol 190. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89243-0_2
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