Zusammenfassung
Der Verfasser dieses Beitrages ist betrieblicher Datenschutzbeauftragter seit 1978. Er hat den Paradigmenwechsel vom Rechenzentrum zum Heim-PC, vom Schutz der Daten zur Garantie von Rechten und Freiheiten betroffener Personen, von der Technik als angstmachender Bedrohung zu den technischen Instrumenten des Persönlichkeitsschutzes miterlebt. Vor diesem Hintergrund wollen die folgenden Ausführungen als persönlicher Ausdruck des steten Zweifels eines Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich am Sinn des eigenen Tuns verstanden werden. Vom Wandel blieb auch die Sprache des Datenschutzes nicht unberührt. Heute ist es angemessen, die Terminologie der Europäischen Datenschutzrichtlinie zu verwenden. „Datenverarbeitung“ meint daher auch die Erhebung und Nutzung von Daten, „Verantwortliche Stelle“ wird in Anlehnung an den „Verantwortlichen für die Verarbeitung“ anstelle des Begriffs „Speichernde Stelle“ gebraucht.
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Literatur
Der interessierte Leser findet unter http://www.dud.de und http://www.datenschutz-berlin.de eine Vielzahl von Informationen zur behandelten Thematik.
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© 1999 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Runge, G. (1999). BDSG-Novellierung und EG-Datenschutzrichtlinie Die neue Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. In: Horster, P., Fox, D. (eds) Datenschutz und Datensicherheit. DuD-Fachbeiträge. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89109-9_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89109-9_11
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89110-5
Online ISBN: 978-3-322-89109-9
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