Zusammenfassung
Architekt Lässig hatte mit Bauherr Geizig einen Vertrag über die Erbringung von Architektenleistungen geschlossen. Darin war eine Bauzeit von 8 Monaten vorgesehen. Tatsächlich verlängerte sich diese auf 25 Monate. Diese Verlängerung der Bauzeit nahm Lässig zum Anlaß, um seine Honorarrechnung zu erhöhen. Damit war Geizig nicht einverstanden und weigerte sich, diese Erhöhung zu bezahlen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Architekt eine Erhöhung seines Honorars verlangen, wenn sich die Bauzeit um das dreifache verlängert?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_98
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_98
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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