Zusammenfassung
Architekt Gierig wird beauftragt, die Ausnutzung eines Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung planerisch zu untersuchen und alle erforderlichen Planungen soweit zu erarbeiten, daß danach eine Bauvoranfrage gestellt werden kann. Dabei hat er von verschiedenen Anforderungen auszugehen. Die Honorarvereinbarung wird nicht schriftlich festgehalten.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). In welchem Umfang ist ein Architekt beauftragt, wenn er die erforderliche Planung soweit zu erarbeiten hat, daß eine Bauvoranfrage gestellt werden kann?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_97
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_97
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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