Zusammenfassung
Architekt Hubert Maler hat für Bauherrn Eigenbau einen Plan entworfen. Dieser Plan enthält offensichtlich lediglich Circamaße. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten muß Eigenbau feststellen, daß erhebliche Mängel auftreten, welche letztendlich auf den fehlerhaften Architektenplan zurückzuführen sind. Diese Mängel möchte er natürlich vom Architekten Maler ersetzt haben. Dieser meint, da der Architektenplan offensichtlich nur nach Circamaßen gefertigt war, und dies für den Bauherrn auch erkennbar war, habe dieser in die daraus entstehenden Schäden eingewilligt. Damit will sich Eigenbau jedoch nicht abfinden.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Hat der Bauherr eine Mängelrüge, wenn er aufgrund eines Architektenplans baut, welcher erkennbar nur nach Circamaßen gefertigt ist?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_95
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_95
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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