Zusammenfassung
Bauträger Fremdbau möchte einige Doppelhäuser in Dreiglocken errichten. Diese Vorhaben sind im ganzen Dorf verstreut. Allerdings beträgt die Entfernung der einzelnen Grundstücke nicht mehr als 400 m und sie sind schnell und unkompliziert zu erreichen. Architekt Emsig übernimmt die Planung. Die zu errichtenden Doppelhäuser sind alle planungsgleich. Unterschiedliche Planungen sind auch nicht hinsichtlich des Fundaments oder ähnlichem nötig. Als nach Abschluß sämtlicher Arbeiten Fremdbau die Schlußrechnung erhält, muß die Firma feststellen, daß die Honorarrechnung des Emsig überhöht ist. Sie entspricht insbesondere nicht dem §22 HOAI. Trotzdem hält Emsig an seinem Zahlungsverlangen fest. Muß der Bauträger Fremdbau diese Honorarrechnung bezahlen?
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsRights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Kann das Architektenhonorar gekürzt werden, wenn ein örtlicher Zusammenhang zweier gleichartiger Gebäude vorliegt?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_80
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_80
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
eBook Packages: Springer Book Archive