Zusammenfassung
Schwäbli möchte sich einen kleinen Bungalow bauen. Dazu wendet er sich an den Architekten Schlampig. Schwäbli weist Schlampig darauf hin, daß er steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen will und daß eine bestimmte Wohnflächenhilfs grenze dafür eingehalten werden muß. Nach Fertigstellung des Hauses wurde ein Beamter bei Schwäbli vorsteh lig. Dieser sollte die Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen prüfen. Dabei stellte sich heraus, daß die Wohnflächenhilfsgrenze überschritten worden ist. Dadurch entsteht dem Schwäbli ein erheblicher Schaden. Kann er diesen von Schlampig verlangen?
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Liegt ein Mangel vor, wenn der Architekt die vorgesehene, genau bestimmte Wohnfläche überschreitet?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_60
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_60
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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