Zusammenfassung
Eigenheim hat den Architekten Schlampig mit der Erbringung von Architektenleistungen für seinen Neubau beauftragt. Wie sich jedoch herausstellt, war die von Schlampig erbrachte Planung fehlerhaft. Daraufhin kündigt Eigenheim den Architektenvertrag. Mit der Kündigung hat er auch gleichzeitig die Mängel gerügt. Eigenheim fordert Schadensersatz von Schlampig, um die mangelhafte Planung zu verbessern. Schlampig meint, ihm müsse zumindest die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu versuchen, die Fehler zu beheben. Darauf will sich Eigenheim jedoch nicht einlassen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Muß dem Architekten bei mangelhafter Planung Gelegenheit gegeben werden, seine Planung zu überarbeiten?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_46
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_46
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
eBook Packages: Springer Book Archive