Zusammenfassung
Architekt Geschäftig bietet den Kauf von schlüsselfertigen Häusern an. Gegenstand seines Angebotes ist der Kauf eines Grundstückes sowie die komplette Errichtung eines Einfamilienhauses. Eigenheim, von dem Angebot des Geschäftig überzeugt, schließt mit diesem einen entsprechenden Vertrag. Dieser Vertrag wird nicht notariell beurkundet. Geschäftig macht sich daran, die nötigen Architektenleistungen vorzubereiten. Nach Fertigstellung der Pläne möchte Eigenheim von dem Vertrag nichts mehr wissen. Er verweigert die Bezahlung der bereits erbrachten Architektenleistungen mit der Begründung, ein Vertrag bestehe mangels Formnichtigkeit nicht.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Anspruch auf Architektenvergütung trotz Formnichtigkeit des Architektenvertrages gegeben sein?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_34
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_34
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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