Zusammenfassung
Architekt Schlampig sollte für Bauherr Eigenheim dessen Neubau planen. Eigenheim hatte dem Architekten eine bestimmte Bausumme genannt. Als Eigenheim nach Abschluß der Arbeiten einen Überblick über das gesamte Bauvolumen, insbesondere die verbauten Gelder bekommt, muß er feststellen, daß die von ihm genannte Bausumme um 16% überschritten wurde. Zur Deckung dieses Betrages ist er gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Eigenheim meint, die Überschreitung der vorgegebenen Bausumme stelle allein schon eine Pflichtverletzung des Architekten dar. Diese Pflichtverletzung führe zu einer Ersatzpflicht des Schlampig. Als Schaden macht er die 16% Überschreitung sowie die Zinsen für seinen Kredit geltend. Sind die Einsprüche des Eigenheim begründet?
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Stellt die Überschreitung einer vom Bauherrn vorgegebenen Bausumme um 16% eine zur Ersatzpflicht führende Pflichtverletzung des Architekten dar?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_31
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_31
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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