Zusammenfassung
Architekt Clever hat die Planung für ein Vorhaben des Sparsam übernommen. Im Architektenvertrag haben die Parteien vereinbart, daß die Planung des Bauvorhabens nach den geltenden öffentlich-rechtlichen Förderungsrichtlinien förderungswürdig sein müsse. Noch in der Planungsphase kommt es zu einer unvorhersehbaren Änderung der Förderungsrichtlinien. Sparsam hatte bereits Vorschüsse auf die Honorarforderung von Clever geleistet.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Können geleistete Vorschüsse auf Honorarforderungen eines Architekten zurückverlangt werden, wenn die Geschäftsgrundlage des Vertrages wegfällt?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_28
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_28
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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