Zusammenfassung
Statiker Berechnix hat die Statik für den Neubau des Geizig durchgeführt. Als er seine Schlußrechnung stellen will, muß er feststellen, daß der Bauherr eine Kostenermittlung nicht vorlegt. Deshalb ermittelt er die Kosten aufgrund eigener Schätzung und berechnet hieraus sein Honorar. Geizig meint, diese Honorarrechnung ist nicht Rechtens, da sie nicht überprüft werden kann.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist die Rechnung des Statikers hinreichend prüfbar, wenn die Kostenermittlung fehlt und Kosten aufgrund eigener Schätzung ermittelt wurden?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_10
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Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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