Zusammenfassung
Bislang wurde davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht für die private Altersvorsorge nutzbar gemacht werden könne. Es wurde argumentiert, diese beiden Institute seien zu konträr. Die Mitarbeiterbeteiligung ist naturgemäß mit einem Risiko behaftet. Wie viel Geld dem Mitarbeiter zu einem bestimmten Auszahlungszeitpunkt, z. B. zum Zeitpunkt des Renteneintritts, zur Verfügung steht, hängt bei der Mitarbeiterbeteiligung von dem Erfolg des Unternehmens zu diesem Zeitpunkt ab — und kann schlechtestenfalls auch Null sein. Demgegenüber soll die Altersvorsorge gerade einen sicheren Kapitalstock im Rentenzeitpunkt bieten. Es wurde daher stets eingewendet, dass sich der Arbeitnehmer bei der Mitarbeiterbeteiligung gerade nicht darauf verlassen könne, hierdurch hinreichendes Kapital im Alter zur Verfügung zu haben, das seine Versorgung absichert.
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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Mahr, H. (2002). Mitarbeiterbeteiligung und Altersvorsorge: Das Partnerschaftsmodell. In: Wagner, KR. (eds) Mitarbeiterbeteiligung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88987-4_32
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88987-4_32
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