Zusammenfassung
Der Begriff “Körperbehinderung” ist oft definiert worden. Nach dem Bundessozialhilfegesetz (8) sind “körperlich wesentlich behindert...Personen, bei denen infolge einer körperlichen Regelwidrigkeit die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt ist. Die Voraussetzung des Satzes 1 ist erfüllt bei
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Personen, deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems in erheblichem Umfange eingeschränkt ist,
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2
Personen mit erheblichen Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes oder mit abstoßend wirkenden Entstellungen vor allem des Gesichts,
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Personen, deren körperliches Leistungsvermögen infolge Erkrankung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut in erheblichem Umfange eingeschränkt ist”.
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© 1979 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Esser, F.O., Roos-Mayer, J. (1979). Begriffserklärungen. In: Untersuchung zum Persönlichkeitsbild und zu sozialen Einstellungen Körperbehinderter und Nichtbehinderter im Jugendalter am Ende der allgemeinen Schulpflicht und während der Berufs- oder weiterführenden Schulausbildung. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 2863. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88762-7_2
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