Zusammenfassung
Es besteht wohl Einverständnis darüber, daß Gesellschaftsangehörige Organisationen als Bestandteile ihrer sozialen Welt erleben. Es sollen also Kriterien in der Alltagswelt nachgewiesen werden, die es ermöglichen, Organisationen zu identifizieren (1). Gemäß den Annahmen dieser Arbeit wird auch bei der soziologischen Definition des gleichen Phänomens auf diese Kriterien zurückgegriffen: der soziologische Organisationsbegriff nimmt die intuitive Plausibilität der Alltagswelt in Anspruch. Die Kriterien für das Bestehen einer Organisation — so die Hauptthese dieses Abschnitts -beziehen sich auf eine spezifische Interpretation von Handlungen — der alltagsweltlichen wie der soziologischen Identifikation einer Organisation liegen demnach Kriterien für die Deutung von Handlungen zugrunde.
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Anmerkungen
“Organisation” ist ein artifizieller Begriff wie auch “Handlung”. Die alltagsweltliche Identifikation bezieht sich daher nicht auf “die” Organisation, sondern auf Phänomene, die in der Soziologie als Organisationen klassifiziert werden, wie Schule, Armee, Gefängnis.
Dieses Merkmal des gegenseitigen Bezugs wird von Ossowski (1973, S. 44) als “Gruppenzugehörigkeit” beschrieben, die das Verhalten der einzel nen gegenüber den anderen mitbestimmt.
Hare (1965, S. 10) nennt fünf Merkmale der Gruppe, die über das Phänomen eines Interaktionszusammenhanges hinausgehen. Er nennt (a) die Interaktionen der Mitglieder, (b) Orientierung an einem gemeinsamen Ziel, (c) Übernahme gemeinsamer Normen, (d) die Entwicklung von Rollen und e) eines Netzwerks von “interpersonal attraction”. Diese weite Definition gestattet es, die Organisation als Ausprägung von Gruppe zu betrachten.
Explizit hervorgehoben wird dies von Silverman (1972), Kahn/Katz (1967), Luhmann (1964) und Mayntz (1963).
Dies betonen March/Simon (1978), Brown (1978), Bittner (1974) und Luhmann (1964).
Beispiele für Definitionen, die eine interne Hierarchie umfassen, sind Scott/Mitchell (1976) und Rogers/Agarwala Rogers (1976).
Weitere Beispiele für diese vielleicht am ehesten verbreitete Organisationsdefinition sind Blau (1974), Simon/Smithburg/Thompson (1950) und Stinchcombe (1965).
Eine zusammenfassende Kritik an diesem Merkmal findet sich bei Vanberg(1983).
Vgl. Thompson/McEwen (1958).
Vgl. Simon/March (1976), Simon (1970).
Beispiele bei Cyba (1978) und Jacobs (1968).
Dies gilt für Organisationen umso mehr, je größer und unübersehbarer sie sind, also als “organisatorische Anarchien” (Cohen/March/Olsen 1972), oder als “loose coupled systems” (Simon 1970) aufzufassen sind.
Dies betonen Katz/Kahn (1966).
Vgl. als Beispiel Simon (1953).
Vgl. etwa Thompson (1967), Emery/Trist (1966).
Damit soll nicht präjudiziell werden, wie solche Entscheidungen Zustandekommen. Dies kann autoritär ebenso geschehen wie demokratisch durch die Kooperation der Organisationsangehörigen.
Beispiele für solche Konstellationen wären Konflikte zwischen Managern über die richtige Produktionsstrategie oder zwischen Führern einer politischen Partei über die politische Linie.
Ein ähnliches Beispiel bietet ein allein arbeitender, bzw. ein in einer Detektivagentur angestellter Privatdetektiv.
“Bürokratische Sozialisation” ist insbesondere in Zusammenhang mit dem Verhalten von Klienten gegenüber Behörden hervorgehoben worden (Danet 1971). Implizit ist sie bereits bei Webers Hinweis auf die Machtstellung der Bürokratie vermittels Fachwissen und insbesondere Dienstwissen enthalten (Weber 1964, S. 165). Mertons Beschreibung des “Persönlichkeitstyps des Bürokraten” (1968, S. 271 f.) hebt einen anderen Aspekt hervor.
Die Bezugnahme von Barnard auf Systemerfordernisse wird hier nur metaphorisch als Hinweis auf die Bedingtheit der Handlungen durch organisatorische Vorgaben verstanden. Ähnlich Glen (1975, S. 35f.): Eine Organisation “imposes constraints upon the behavior of its members”. Diese Formulierung ist aber noch zu schwach; die Organisation macht dem Handelnden bestimmte Handlungsmöglichkeiten erst zugänglich.
Ähnliche Ansichten vertreten Hegner (1976), Thompson (1967), Katz/Kahn (1966).
Im Sinn von Merton (1968).
Wenn die Gründung einer Organisation durch eine bereits vorhandene erfolgt (auf diese Möglichkeit weist Barnard 1953 hin), dann sind die Gründer zwar Mitglieder der gründenden Organisation und ihr Handeln durch deren Regelungen bestimmt, nicht jedoch der zu gründenden Organisationseinheit.
Dies gilt ebenso für den Besitzer einer Organisation. Auch dieser muß sich den Zwängen der Organisation unterordnen, falls er in ihrem Rahmen erfolgreich handeln oder die Organisation verändern möchte. Aus diesen Gründen wendet sich Perrow (1972, S. 143) gegen Bemühungen, das organisatorische Ganze und seine Wirkungen aus Einzelhandlungen zu erklären. “One cannot explain organizations by explaining the attitudes and behavior of individuals or even small groups within them.”
Vanberg (1983) verweist in diesem Zusammenhang auf die “Verfassung” von Organisationen.
Die Beschreibung von Klientenrollen als “non member roles” (Thompson 1962) ist insofern nicht unproblematisch, weil sie davon absieht, daß das Bestehen der Klientenkategorie erst durch die Organisation möglich ist.
Daher kann man generell nicht sagen, daß Handlungen in Organisationen, bzw. im Kontext der Organisationsrolle ethisch weniger “belastet” sind, wie dies Türk (1982) annimmt. Es besteht aber ein zusätzlicher Aspekt der normativen Thematisierung.
Definitionen, die diesen Aspekt hervorheben, finden sich bei Blau (1974), Caplow (1964) und Thompson (1961).
Vgl. dazu Perrow (1967) und Thompson (1967).
Zur Kritik an Parsons’ Organisationstheorie vgl. Landsberger (1961).
Geheimorganisationen, wie etwa der Ku-Klux-Klan bilden hier Ausnahmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Wissen um den Bestand dieser Organisation und dem Wissen um die Zugehörigkeit konkreter Handlungen und Personen.
Es lassen sich ohne weiteres abweichende Beispiele konstruieren, diese bezeichnen jedoch Grenzfälle für die organisatorische Zugehörigkeit. Ein Beispiel wäre ein Patient in einer psychiatrischen Institution, der seine “Organisationsrolle” nicht wahrnimmt. Dieser Person wird die übliche Handlungskompetenz abgesprochen.
Familie wird etwa von Thompson (1961) und Parsons (1960) als Organisation angesehen. Eine Gegenposition nimmt Udy (1965) ein.
In besonderen Fällen ist ein so auf das Ganze bezogene Handeln allerdings kein Privileg der Organisationsspitze. Auch “gewöhnliche” Mitglieder können die Auflösung des organisatorischen Ganzen bewirken.
Ein Beispiel für “illegale” Praktiken findet sich bei Bensman/Gerver (1973).
Dies bildet eine mögliche Fassung des Systembegriffs; s. Kapitel 8.
Die explizite Klientenrolle des Straßenbahnfahrgastes hat auch eine offizielle Bezeichnung: “Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel”.
Zur Wirkungsgeschichte vgl. Mayntz (1968).
Dies sieht man auch daran, daß sowohl die Handlungen der Delegierten als auch die Vorgangsweise und die Entscheidungen der kollegialen Behörde normativ thematisiert werden können. Es können hier unterschiedliche Normordnungen zur Grundlage normativer Analysen genommen werden. Für die Kritik an der Behörde bildet deren Wahrnehmung als abgegrenzte Ganzheit mit spezifischen Aufgaben eine Voraussetzung.
Damit ist die Annahme verbunden, daß die Rollen in Organisationen transitiv angeordnet sind; vgl. dazu Thompson (1961).
Dieser Aspekt wurde besonders von March/Simon (1976) hervorgehoben.
Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit Klienten; vgl. Balog (1980).
In diesem Zusammenhang ist die Kritik Luhmanns an Weber und der älteren Organisationssoziologie überzeugend, daß die Rolle des Befehles als Koordinationsinstrument überschätzt wurde (Luhmann 1968).
Vgl. dazu etwa Blau (1974), Blau/Scott (1963).
Dies wird etwa von Simon (1970), Perrow (1969) und Thompson (1961) betont.
Es sind dies Rollen, die unabhängig von organisatorischen Rollen sind. Zu diesem Begriff allgemein vgl. Becker/Greer (1960).
Beispiele dafür bei Cyert/March (1975).
Rogers/Agarwala-Rogers (1976) verwenden für solche Rollen den Begriff “gate keeper roles”.
Vgl. dazu Mayer/Rowan (1977). Ein klassisches Beispiel dafür ist Michels’ (1970) Beschreibung der deutschen Sozialdemokratie.
Am ehesten wäre dieser Zustand bei der vollständigen Realisierung bürokratischer Prinzipien erreicht. Er ist allerdings insofern unrealistisch, als allgemeine Regelungen, wie sie bürokratischen Reglements zugrunde liegen, konkrete Handlungen kaum angemessen determinieren. Daher handelt es sich eher um einen hypothetischen denn einen real anzutreffenden Fall.
Damit ist aber nicht gemeint, daß auf Grund informeller Standards keine normative Thematisierung und Kritik von Handlungen möglich wäre. Ein Beamter kann etwa wegen mangelnder Loyalität zu seinen Kollegen kritisiert werden.
Beispiele für die Anwendung des Systembegriffs für Organisationen finden sich bei Thompson (1967), Katz/Kahn (1966), Luhmann (1964).
Silverman hebt an dieser Stelle die traditionell vorherrschende funktionalistische Version der Systemtheorie in der Organisationssoziologie hervor. Diese ist jedoch nicht die einzige — die Anwendung des Systemmodells ist nicht notwendigerweise durch die Aspekte von Stabilität und Zielkonsens bestimmt. Als eine andere Version der Systemtheorie vgl. Crozier/Friedberg (1979).
So meinen auch R. Mayntz und R. Ziegler (1969, S. 460), daß die Systemtheorie auf allgemeine Probleme aufmerksam macht, jedoch die konkreten Randbedingungen nicht angeben kann, “die bei der Erklärung einzelner Fälle notwendig sind”. Die Anwendung des Systemvokabulars macht die “alltäglichen” Beschreibungen, die für die Identität von Organisationen und ihren Elementen verwendet werden, nicht überflüssig. Die Anwendung eines allgemeinen Modells über Funktionsweisen ist immer darauf angewiesen, daß empirisch auffindbare Phänomene als Elemente von Systemproblemen, bzw. ihren Lösungen identifiziert werden. Empirisch auffindbare Aspekte der Organisation setzen jedoch die Identifikation von Handlungen voraus, die das Bestehen der Organisation zum Ausdruck bringen.
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Balog, A. (1989). Der Begriff der Organisation. In: Rekonstruktion von Handlungen. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 77. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88740-5_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88740-5_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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