Skip to main content

Part of the book series: Studien zur Sozialwissenschaft ((SZS,volume 68))

  • 20 Accesses

Zusammenfassung

Ich gehe davon aus, daß die Form der Vergesellschaftung in der DDR direkt politisch vermittelt ist.71 Hieraus ergibt sich für das sozialistische Recht eine doppelte Spezifik in Aufgabenstellung und Funktion. Zum einen muß es positiv die Gesellschaft gestalten.72 Dies ist nicht als juristische Selbstüberhebung zu verstehen, in der der eigenen beruflichen Tätigkeit besondere gesellschaftliche Relevanz zugesprochen wird. Auch widerspricht es der marxistischen These — das Recht gehört zum Überbau und kann deshalb nicht die gesellschaftliche Grundstruktur bestimmen, sondern umgekehrt: diese drückt sich in ihm aus — nicht. Unter Gestaltung verstehe ich nämlich in Übereinstimmung mit den DDR-Theoretikern, von denen der Begriff übernommen ist, nicht, daß das Recht den Inhalt der gesellschaftlichen Beziehungen erst herstellt. Ganz umgekehrt meine ich, daß es die hauptsächliche Form ist, in der durch das politische Subjekt Staat den Beherrschten ihre verschiedenen sozialen Aufgaben zugewiesen werden.73 Direkt politische Vergesellschaftung impliziert, daß es keine von der politischen Gewalt getrennten ökonomischen Gesetze gibt, die den Gesellschaftsmitgliedern ihre Funktionen aufherrschen. So ist eine Normierung in Rechtsform für sämtliche gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten erheischt, die in der bürgerlichen Gesellschaft durch nichtstaatliche gesellschaftliche Interessen, i.a. Klasseninteressen, vermittelt sind. Dies bezeichnet der Terminus Gestaltung und nicht, daß das Recht die sozialen Zusammenhänge selbständig erst schüfe.74

„ Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung und eben dieses Recht ist es auch, das darüber entscheidet, was gerecht ist.“ (ARISTOTELES)

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Cf. HEUER 1974, S. 132: „Nur unter Führung der Partei der Arbeiterklasse können die Werktätigen den Sozialismus aufbauen, die sozialistische Gesellschaft gestalten.“

    Google Scholar 

  2. Cf. auch das grundlegende sowjetische Werk: Theorie 1974, S 267 ff., S. 273.

    Google Scholar 

  3. Cf. 3.5 in HEUER 1982 a: Recht und Einstellung, insbes. S. 195.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1987 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

About this chapter

Cite this chapter

Peltzer, M. (1987). Legitimitätsanspruch und Sozialistisches Recht. In: Sozialistische Herrschaft und materielle Interessen. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 68. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88738-2_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88738-2_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-11867-3

  • Online ISBN: 978-3-322-88738-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics