Zusammenfassung
Ich gehe davon aus, daß die Form der Vergesellschaftung in der DDR direkt politisch vermittelt ist.71 Hieraus ergibt sich für das sozialistische Recht eine doppelte Spezifik in Aufgabenstellung und Funktion. Zum einen muß es positiv die Gesellschaft gestalten.72 Dies ist nicht als juristische Selbstüberhebung zu verstehen, in der der eigenen beruflichen Tätigkeit besondere gesellschaftliche Relevanz zugesprochen wird. Auch widerspricht es der marxistischen These — das Recht gehört zum Überbau und kann deshalb nicht die gesellschaftliche Grundstruktur bestimmen, sondern umgekehrt: diese drückt sich in ihm aus — nicht. Unter Gestaltung verstehe ich nämlich in Übereinstimmung mit den DDR-Theoretikern, von denen der Begriff übernommen ist, nicht, daß das Recht den Inhalt der gesellschaftlichen Beziehungen erst herstellt. Ganz umgekehrt meine ich, daß es die hauptsächliche Form ist, in der durch das politische Subjekt Staat den Beherrschten ihre verschiedenen sozialen Aufgaben zugewiesen werden.73 Direkt politische Vergesellschaftung impliziert, daß es keine von der politischen Gewalt getrennten ökonomischen Gesetze gibt, die den Gesellschaftsmitgliedern ihre Funktionen aufherrschen. So ist eine Normierung in Rechtsform für sämtliche gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten erheischt, die in der bürgerlichen Gesellschaft durch nichtstaatliche gesellschaftliche Interessen, i.a. Klasseninteressen, vermittelt sind. Dies bezeichnet der Terminus Gestaltung und nicht, daß das Recht die sozialen Zusammenhänge selbständig erst schüfe.74
„ Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung und eben dieses Recht ist es auch, das darüber entscheidet, was gerecht ist.“ (ARISTOTELES)
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Literatur
Cf. HEUER 1974, S. 132: „Nur unter Führung der Partei der Arbeiterklasse können die Werktätigen den Sozialismus aufbauen, die sozialistische Gesellschaft gestalten.“
Cf. auch das grundlegende sowjetische Werk: Theorie 1974, S 267 ff., S. 273.
Cf. 3.5 in HEUER 1982 a: Recht und Einstellung, insbes. S. 195.
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Peltzer, M. (1987). Legitimitätsanspruch und Sozialistisches Recht. In: Sozialistische Herrschaft und materielle Interessen. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 68. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88738-2_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88738-2_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-11867-3
Online ISBN: 978-3-322-88738-2
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