Zusammenfassung
Die Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft ist das zentrale Kriterium für eine Differenzierung der Erscheinungsformen von Staatslehren. Die Zuordnung der Gesellschaft zum Staat, dessen Vorgegebenheit oben als durchgängiges Axiom von Staatslehren aufgezeigt wurde, impliziert eine Stellungnahme zum Verfassungspostulat der Demokratie. Die Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft konstituiert eine Ordnungsvorstellung, die einer kritischen Analyse zugänglich wird durch die jeweilige FUnktionszuweisung für Demokratie, d.h. durch das Maß, in den Demokratie marginalisiert oder ihr ein zentraler Stellenwert eingeräumt wird. Während autoritär-etatistische Konzeptionen die Dualismuskonzeption stets gegen gesellschaftliche Bestrebungen zur Selbstbestimmung ausrichten, erfordert die Problematik des Pluralismus gesellschaftlicher Gruppen auf seiten der parlamentarismusbezogenen Staatslehren Revisionen am obrigkeitlichen Dualismusschena. Diese reflektieren den Funktionswandel des Staates in der bürgerlichen Gesellschaft.
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Hammans, P. (1987). Ordnungsmodelle der Staatslehre in der Bundesrepublik — Zu den Staatskonzeptionen der „Allgemeinen Staatslehren“. In: Das politische Denken der neueren Staatslehre in der Bundesrepublik. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 66. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88735-1_4
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