Zusammenfassung
(1) Staat ist ein durch politische Herrschaft konstituierter Verband. Das heißt zunächst: Es gehört zum Wesen des Staates, daß Befehle seiner Repräsentanten von den anderen Staatsangehörigen mit hoher Wahrscheinlichkeit befolgt werden und daß dieser Gehorsam von der je aktuellen besonderen Interessenlage der Befehlsadressaten relativ unabhängig ist. Weiter gehört es zum Wesen des Staates, daß seine Repräsentanten die Möglichkeit haben, Widerstand gegen ihre Befehle notfalls durch Androhung und Ausübung von Brachialgewalt zu brechen, daß der Gehorsam der Verbandsmitglieder also z.T. durch Furcht vor Zwangsmaßnahmen motiviert ist. Aber, sagt nun Max Weber, dessen Definitionen ich soeben gefolgt bin, nicht weniger wichtig für das Verständnis des Staates ist die Einsicht, „daß das bloß an Erwartungen (insbesondere:,Furcht‘ der Gehorchenden) orientierte Einverständnishandeln nur den relativ labilen Grenzfall bildet“ und daß die Chance des Gehorsams desto größer, die politische Herrschaft desto effektiver ist, „je mehr im Durchschnitt darauf gezählt werden kann, daß die Gehorchenden aus dem Grunde gehorchen, weil sie die Herrschaft als für sich ‚verbindlich‘ auch subjektiv ansehen.“ Und er fährt fort: „Soweit dies... der Fall ist, soweit ruht ‚Herrschaft‘ auf ‚Legitimitäts‘-Einverständnis.“1 Die Frage nach der Legitimation des Staates ist also, von der verstehenden Soziologie her gesehen, die Frage danach, ob und wieweit und warum die Mitglieder dieses politischen Verbandes den formal-allgemeinen, vom Inhalt der Befehle in gewissen Grenzen unabhängigen Gehorsamsanspruch der Herrschaftsinstanzen bzw. des Herrschaftspersonals als für sich verbindlich anerkennen. Aber offenbar ist die so formulierte Frage des Soziologen nur sinnvoll, insofern der handelnde Mensch in der konkreten Situation sich fragen kann, ob und wieweit und warum der Gehorsamsanspruch des Staates, dem er angehört, für ihn in Wahrheit Verbindlichkeit hat. Die soziologische Frage erweist sich als sekundär, als methodisch bedingte Umformung einer ursprünglicheren Frage; läßt man die methodischen Restriktionen wertfreier Sozialwissenschaft fallen, so wird die Legitimationsfrage als eine ethische sichtbar: Soll der Mensch allgemein, soll der konkrete Einzelne in der je besonderen Situation dem spezifischen Herrschaftsanspruch des Staates Genüge tun? Warum und wieweit ist es seine Pflicht, dem Staat Gehorsam zu leisten? Unreflektiert und implizit muß die Frage der Legitimität des Staates jeder Mensch in denjenigen Situationen (falls es solche gibt) beantworten, in denen er sich staatlichen Anordnungen gegenübersieht und keine anderen Motive zu ihrer Befolgung hat als seine etwaige Überzeugung von der generellen Verbindlichkeit staatlichen Gehorsamsanspruches. In die begriffliche Reflexion erhoben, ist die Legitimitätsfrage ein Grundproblem der Staatsphilosophie.
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Anmerkungen
Ober einige Kategorien der verstehenden Soziologie“, in: Max Weber, „Soziologie — Weltgeschichtliche Analysen — Politik„, hrsg. von Joh. Winkelmann, Stuttgart 31964 (KTA 229), S. 146.
Leviathan“, hrsg. von A. D. Lindsay i.d. Everyman’s Library (Nr. 691), London und New York 1953, S. 89; in „The English Works of Thomas Hobbes… “, hrsg. von W. Molesworth, Bd. III, London 1839, S. 158.
Bernard Willms, „Die Antwort des Leviathan“, Neuwied und Berlin 1970, S. 138.
Vgl. Immanuel Kant, „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“ (1793), Ak-Ausg., Bd. VIII, S. 297, 299, 302, 304 f.
Fichte, „System der Sittenlehre“ (1798), SW, Bd. IV, S. 238.
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Schottky, R. (1976). Die staatsphilosophische Vertragstheorie als Theorie der Legitimation des Staates. In: Kielmansegg, P.G. (eds) Legitimationsprobleme politischer Systeme. Politische Vierteljahresschrift Sonderhefte, vol 7/1976. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88717-7_4
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