Zusammenfassung
Das Problem der „Mitbestimmung” in den allgemeinen Wertzusammenhang gesellschaftlicher Emanzipationsforderungen zu stellen, bedeutet nicht nur, es mit den instrumentellen und strategischen Fragen nach den Graden inhaltlicher Zielverwirklichung, sondern auch mit den Gefahren einer abstrakt-emphatischen Emanzipationsdiskussion zu konfrontieren. Sieht doch letztere heute all zu oft von den historisch-strukturellen Voraussetzungen sowie den sozialen und politischen Bedingungen der konfliktreichen Durchsetzung und Realisierung des Emanzipationsanspruches ab. (1) Gerade die aus einer solchen Beschränkung (vornehmlich auf kognitiv-individuelle Momente) von Emanzipation resultierenden (ideologischen) Verzerrungen können nun am Beispiel der Mitbestimmungsfrage ihre Kritik und Korrektur erfahren, wozu jedoch die Aktionschancen und Bereichsgrenzen aktueller Versuche partizipatorischer Umformung wirtschaftlicher Entscheidungsstrukturen ihrer sehr sorgfältigen Analyse und Einschätzung bedürfen.
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Anmerkungen
Im Gegensatz teilweise zum 19. Jahrhundert wird „Emanzipation“ heute weithin „nicht mehr als gesellschaftliches Ereignis, als Prozess von Klassen und Gruppen begriffen, die die Struktur der Gesellschaft betreffen, angreifen und wandeln, sondern als Chance, die die Gesellschaft in ihrem prinzipiell gegebenen Horizont den Einzelnen oder einzelnen Gruppen qua Mobilität, qua Zuordnung rechtlicher Eigenschaften (etwa gleiche Entlohnung) zuteilt. Wolf-Dieter Narr, Ist Emanzipation strukturell möglich? Bemerkungen zur kostenlosen Inflation eines Werts, in: Martin Greiffenhagen (Hrsg.), Emanzipation, Hamburg 1973, S. 199.
Vgl. zur Vorgeschichte und zum Kampf um die Mitbestimmung z.B.: Dieter Schneider und Rudolf F. Kuda, Mitbestimmung — Weg zur industriellen Demokratie, München 1969.
Horst Kern, Mitbestimmung und technische Entwicklung, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 20 (1969), S. 221.
Über des Arbeitsdirektors problematische „Doppelfunktion“ in Position und Rolle und deren tatsächliche Wahrnehmung im Aufsichtsrat hat die empirische Sozialforschung mehrfach berichtet: da die vom Gesetz her der Geschäftsordnung überlassene Funktionsbestimmung dieser Vorstandsposition in der Praxis zur Beschränkung des Arbeitsdirektors fast ausschließlich auf das Personal-und Sozialwesen geführt hat und die „klassischen”, d.h. die kaufmännischen und technischen Ressorts den Vertretern der Kapitaleigner im Vorstand vorbehalten blieben, können die Entscheidungen des Arbeitsdirektors, da sie den, den Produktionsprozess steuernden weithin nachgeordnet sind, den Belegschaftsinteressen nur innerhalb der durch die Unternehmenszwecke gesetzten Grenzen dienen. Wird somit ein realer Interessenausgleich nicht ermöglicht, so zeigen überdies die Untersuchungen, daß es der Vorstand und die unternehmerischen Erwartungen sind, auf die sich das Selbstverständnis der Arbeitsdirektoren meist bezieht. Vgl. Hans Kairat, Die soziale Rolle des Arbeitsdirektors, in: Soziale Welt, 1966, S. 43; Wilke Thomssen, Wirtschaftliche Mitbestimmung und sozialer Konflikt, Neuwied/Rhein. 1970, S. 35.
Welche problematischen Konsequenzen die Bindung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an das Betriebs-bzw. Unternehmenswohl in der Praxis aber besitzt, gemessen an deren Auftrag der Vertretung der Belegschaftsinteressen, zeigt ausführlich: Dorothea Brinkmann-Herz, Entscheidungsprozesse in den Aufsichtsräten der Montanindustrie. Eine empirische Untersuchung über die Eignung des Aufsichtsrats als Instrument der Arbeitnehmerbestimmung, Berlin 1972. Auch der „Biedenkopf-Bericht“ stellte fest, daß die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten unter den gegebenen Bedingungen weder die Investitions-noch die Preis-und Dividendenpolitik, weder die Konzentrationsbestrebungen noch allgemein die Ausrichtung am Rentabilitätsprinzip wesentlich beeinflußt, in Frage gestellt oder mit Alternativen angegriffen hätten. Vgl. Mitbestimmung in Unternehmen. Bericht der Sachverständigenkommission zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung, Drucksache des deutschen Bundestags IV/334, 1970.
Vgl. Horst Kern und Michael Schumann, Der soziale Prozess bei technischen Umstellungen, Frankfurt 1972, S. 59–64.
Ebenda, S. 64. Auch die Vorschriften des neuen § 91 im novellierten Betriebsverfassungsgesetz (1972) räumen dem Betriebsrat nur ein (über die Einigungsstelle erzwingbares) korrigierendes „Mitbestimmungsrecht“ ein, falls „die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besondere Weise belastet” werden. Liegen diese Belastungen vor, so kann der Betriebsrat „angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung“ (nicht die Rücknahme der durchgeführten Änderung) „verlangen”. ( Betonungen hinzugefügt).
Vgl. Burkardt Lutz, Produktionsprozeß und Berufsqualifikation, in: Theodor W. Adorno (Hrsg.), Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft? Verhandlungen des 15. Deutschen Soziologentages, Stuttgart 1969, insb. S. 238–248.
Horst Kern und Michael Schumann, Industriearbeit und Arbeiterbewußtsein. Eine empirische Untersuchung über den Einfluß der aktuellen technischen Entwicklung auf die industrielle Arbeit und das Arbeiterbewußtsein, Bd. I, Frankfurt 1970, S. 44.
In den Betrieben der Kern/Schumann-Studie traten zu den Kostenüberlegungen oft auch noch Kapazitätsüberlegungen (in Wachstumsunternehmen) und arbeitsmarktbezogene Gesichtspunkte hinzu, niemals jedoch die Überlegung der Verbesserung der Arbeitssituation der Beschäftigten, außer evtl. wegen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Arbeitskräften. Vgl. auch Horst Kern, Technischer Wandel als sozialer Prozeß, in: Futurum 3 (1970), S. 251. Zur Abhängigkeit des Industriebetriebs vom Arbeitsmarkt und zu den von den Betrieben deshalb eingesetzten Autonomiestrategien vgl. die Diskussion bei: N. Altmann und G. Bechtle, Betriebliche Herrschaftsstruktur und industrielle Gesellschaft, München 1971, S. 54–62.
Als solche werden aufgeführt: Traditionsorientierte oder technologisch-fortschrittliche Personalpolitik, Orientierung der Personalpolitik an konkurrierenden Betrieben, Statusansprüche der Betriebsleitung u. dgl.. Vgl. Hans-Joachim Knebel, Handlungsorientierung im Industriebetrieb, Tübingen 1963, S. 26 f, 30 f., 44; H. Kluth, Technisches und nichttechnische Determinanten der Arbeitsorganisation, in: Soziologie und moderne Gesellschaft, Verhandlungen des 14. Deutschen Soziologentages, Stuttgart 1959, S. 138. Siehe auch: Klaus Barck, Otfried Mickler und Michael Schumann, Implikation des technischen Wandels im Urteil von Topmanagern, Wissenschaftlern und kaufmännischen Angestellten in der Industrie, Göttingen 1972, ( SOFI-Forschungsbericht), insb. S. 127–142.
Gerhard Brandt u.a., Berufliche Sozialisation und gesellschaftliches Bewußtsein jugendlicher Erwerbstätiger, Frankfurt 1973, S. 59.
Vgl. H. Kern u. M. Schumann, Industriearbeit..., a.a.O., S. 24 und 43.
Vgl. O. Mickler, U. Neumann u. H. Titze, Zum Verhältnis von technischem Wandel und Sozialverfassung, Göttingen 1971 ( SOFI-Forschungsbericht).
Die Untersuchung von Mickler u.a. umfaßt drei teilautomatisierte Raffinerien einerseits und 3 Kraftwerke, 2 Zementwerke und eine chemische Anlage mit automatisierter Technik andererseits.
Otfried Mickler, Zur Bedeutung von technischem Wandel und Arbeitsorganisation für Arbeitsgestaltung, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 24 (1973), S. 24; dort wird auch die SOF1-Studie kurz zusammengefaßt — der Endbericht war zum Zeitpunkt dieser Arbeit noch nicht erschienen.
Infolge des zahlenmäßigen Obergewichts der Vorortkontrolleure wird job-rotation deshalb auch besonders konsequent im Außenbereich der Anlage durchgeführt. Eine umfassende Einbeziehung der Meßwerte in den Wechsel würde hingegen nur noch.eine kleine zusätzliche Personalreduktion erlauben, aber erhebliche Ausbildungskosten erfordern, da die große Zahl der Vorortkontrolleure auf das höhere Qualifikationsniveau der wenigen Meßwartenfahrer angehoben werden müßte. Es ist deshalb bezeichnend, daß bei den untersuchten Betrieben die Produktionsarbeiter zwar an allen Vorortarbeitsplätzen ausgebildet sind, daß aber nur etwa 20 bis 50 Prozent von ihnen relativ sicher den Meßwartenplatz beherrschen. Ebenda, S. 27.
Z.B. verdeutlicht in der Sondernummer zur „Humanisierung der Arbeit“ der Gewerkschaftlichen Monatshefte, Januar 1973.
Christel Neusüß, Verschärfung der Arbeitsbelastung und offizielle Gewerkschaftspolitik, in: Express 6/7 (1973), S. 9.
Überall klagen die Manager über hohe Fluktuationsraten, die bei Ford in den USA 25 Prozent, bei VOLVO 35 Prozent und in den Gießereien von FIAT sogar 100 Prozent jährlich ausmachen. Sabotageakte und Revolten der Automobilarbeiter bei General Motors in Lordstown, Ohio, fanden große Publizität: Zerstörte Windschutzscheiben…., aber auch unbearbeitete Wageneinheiten führten 1971 zu einem Produktionsverlust von 49 Millionen Dollar“. K. Gülden u.a., Neue Formen der Arbeitsorganisation, in: Frankfurter Hefte 28 (1973), S. 790 und die dort zitierte Literatur.
Vgl. Eberhard Ulrich u.a., Neue Formen der Arbeitsgestaltung. Möglichkeiten und Probleme einer Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens, Frankfurt 1973.
Willi Pöhler, Soziale Voraussetzungen und soziale Konsequenzen veränderter Kooperation bei der Aufhebung der Fließarbeit, in: RKW (Hrsg.), Humanisierung des Arbeitslebens, Frankfurt 1973, S. 22.
Die bekanntesten Versuche sind die von Saab Scania, Volvo, Olivetti, FIAT, Philips, General Motors (USA).
K. Gülden u.a., Zur Problematik... a.a.O., S. 2.
Vgl. K. Gülden u.a., Neue Formen..., a.a.O., S. 797.
H. Kern u. M. Schumann, Industriearbeit..., a.a.O., S. 163.
Vgl. Jochen Fuhrmann, Automation und Angestellte, Frankfurt 1971.
Vgl. K.M. Bolte u.a., Beruf und Gesellschaft in Deutschland, Opladen 1970. Als allgemeine Tendenz zeigt sich für die Produktionsarbeiter der Industrie in der BRD:,,... ein Anstieg des Anteils der Facharbeiter an der Gesamtzahl der Industriearbeiter in der Zeit von 1960–1967..., der dann wieder geringfügig sinkt und entsprechend der konjunkturell bedingten Nachfrage nach Arbeitskräften schwankt; der Anteil der Angelernten steigt seit Beginn der 50er Jahre fast kontinuierlich, während der Anteil der Ungelernten deutlich zurückgeht.... Dabei ist zu beachten, daß das Qualifikationsniveau der Angelernten am wenigsten exakt umrissen ist.“ Justina Marx, Die Entwicklung des Gegensatzes von körperlicher und geistiger Arbeit im Kapitalismus und ihre Widerspiegelung in der Entwicklung der Qualifikationsstruktur der Arbeiterklasse, in: Wirtschaftswissenschaft 21 (1973), S. 726 f; berechnet nach: „Preise, Löhne, Wirtschaftsrechnungen”, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Stuttgart/Mainz, Reihe 15, Teil I, laufend.
Vgl. Bayer. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge (Hrsg.), Soziale Probleme der Automation in Bayern, München o.J. (1969), S. 28–32.
T. Hettinger, Arbeitswissenschaftliche Aspekte des Arbeitsplatzes aus arbeitsmedizinischer, arbeitsphysiologischer Sicht, in: Arbeit und Leistung 22 (1968), S. 205, zit. nach: M. Osterland u.a., Materialien zur Lebens-und Arbeitssituation der Industriearbeiter in der BRD, Frankfurt 1973, S. 74.
Frank Gerlach, Auswirkungen verschärfter Arbeitsbelastung, in: Express 2 (1973), S. 11. Als weitere Indikatoren führt Gerlach aus: Nacht-und Schichtarbeit, Arbeitsunfallhäufigkeit und berufsbedingte Krankheiten.
Gerichtet gegen den „politischen Voluntarismus“ des Redaktionskollektivs Gewerkschaften (Zur Intensifikation der Arbeit in der BRD (Teil 1)… und Gewerkschaften (Teil 2), in: Probleme des Klassenkampfs 4 u. 5 (1972), S. 81–106, 125–196) meint Gerlach: „Wenn jedoch nicht allein Verschlechterungen, sondern auch Verbesserungen der Arbeitssituation zu erwarten sind, die sich freilich nur als zufälliges Beiprodukt technisch-organisatorischer Veränderungen, die mit Profitinteressen der Unternehmer gekoppelt sind, durchsetzen, so ist es mehr als gewagt, aus partiellen Verschlechterungen eine generelle Tendenz zur Verschärfung der Klassengegensätze abzuleiten.” F. Gerlach, a.a.O., S. 11.
Die Bestimmung des Inhalts der Arbeit sollte dennoch niemals als mechanisch angenommen werden. Dies gesteht man inzwischen angesichts fortdauernder bzw. neuentstehender Komponenten erhöhter Arbeitsbelastung auch in der DDR zu. So betont etwa Lassow, daß „der Charakter der Arbeit nicht ausschließlich ein Problem der Eigentums-und Verteilungsverhältnisse[ist]Für die sozialökonomische Spezifik der Arbeit sind insgesamt natürlich diese Faktoren ausschlaggebend, jedoch hat die Arbeit stets auch technologische bzw. technische und technologisch bedingte Merkmale.“ E. Lassow, Produktivkräfte und Sozialismus, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 19 (1971), S. 1008 f. Zum Begriff der „technischen Entfremdung”, vgl. Willy Wyniger, Demokratie und Plan in der DDR, Köln 1971, S. 76–80.
Brunhilde Scheuriger, Gruppendiskussion mit Chemiearbeitern, Linz 1969, S. 27.
Friedrich Fürstenberg, Die Soziallage der Chemiearbeiter. Industriesoziologische Untersuchungen in rationalisierten und automatisierten Chemiebetrieben, Neuwied/Rh., S. 134.
Während der relativ größte Teil der angelernten Chemiearbeiter die Mi tbestimmung nur arbeitsplatzbezogen interpretiert, finden wir bei den Chemiefacharbeitern eine Häufung im Bereich vorwiegend betriebsbezogener Interpretationen. Mit steigender Position wächst auch der Anteil derer, die Mitbestimmung auf den Wirtschaftszweig bezogen verstehen.“ Ebenda, S. 199.
Vgl. hierzu und zum folgenden: Frank Deppe und Hellmuth Lange, Wissenschaft im Dienste der Unternehmer, Frankfurt 1970, S. 17.
Vor allem gestützt sowohl auf eine (methodisch und empirische unzureichend) ermittelte subjektive „Arbeitszufriedenheit“ (insb. mit den unmittelbaren Arbeitsbedingungen) als auch auf die „privatisierten” Orientierungen auf außerbetriebliche Konsumziele.
Z.B. in Betrieb B: „Bemerkenswert hoch ist mit 38 Prozent der Anteil der Befragten, die auf die Frage hin nichts vorzubringen haben oder keine Meinung äußern“. F. Fürstenberg, a.a.O., S. 100.
Heinrich Popitz, Hans Paul Bahrdt u.a., Das Gesellschaftsbild des Arbeiters, Soziologische Untersuchungen in der Hüttenindustrie, Tübingen 1957, S. 133.
T.W. Adorno u.W. Dirks (Hrsg.), Betriebsklima — Eine industriesoziologische Untersuchung aus dem Ruhrgebiet, Frankfurt 1955, S. 69.
Vgl. Theo Pirker, Siegfried Braun u.a., Arbeiter — Management — Mitbestimmung, Stuttgart/Düsseldorf 1955.
Vgl. R. Dahrendorf, Das Mitbestimmungsproblem in der deutschen Sozialforschung, Tübingen 1963, S. 31.
T.W. Adorno u.W. Dirks (Hrsg.), Betriebsklima, a.a.O., S. 68.
Otto Neuloh, Der neue Betriebsstil. Untersuchungen über Wirklichkeit und Wirkungen der Mitbestimmung, Tübingen 1960, S. 167.
Frank Deppe, Jutta von Freyberg u.a., Kritik der Mitbestimmung. Partnerschaft oder Klassenkampf? Frankfurt 1969, S. 195.
Vgl. Jochen Noll, Demoskopische Umfragen, in: Frankfurter Hefte 24 (1969), Mai (Sonderheft Mitbestimmung), und die detaillierte Einzelkritik von Karl-Heinz Diekershoff u. Gundolf Kliemt, Ideologische Funktionen demoskopischer Erhebungen. Kritische Bemerkungen zu einer Umfrage der EMNID-Institute, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 20 (1968) S. 62–77.
Vgl. Otto Blume, Zehn Jahre Mitbestimmung, in: E. Potthoff u.a., Zwischenbilanz der Mitbestimmung, Tübingen 1962, S. 56 ff. Vgl. auch neuerdings für diese Fragestellung im Angestelltenbereich: Gundolf Kliemt, Die Praxis des Betriebsverfassungsgesetzes im Dienstleistungsbereich — aus der Sicht der Betriebsratsvorsitzenden, Tübingen 1971.
Ein enger Zusammenhang zwischen „persönlicher Bindung an die Gewerkschaft und positiver Einstellung zur Mitbestimmung“ wird besonders hervorgehoben in: Institut für Selbsthilfe und Sozialforschung. Die Einstellung der Arbeitnehmer zur Mitbestimmung in Großbetrieben des Organisationsbereichs der IG Chemie — Papier — Keramik, Hannover-Linden 1966, 2 Bde. (Manuskript), teilweise abgedruckt im Anhang von: Wilhelm Gefeller, Stabile Wirtschaft, Mitbestimmung, gesicherte Arbeitsplätze, Hannover 1966, S. 45 ff.. Auf die Unterschiede zwischen DGB- und DAG-Mitgliedern in ihrer Einstellung zur Mitbestimmung verweisen: Siegfried Braun u. Jochen Fuhrmann, Angestelltenmentalität. Berufliche Position und gesellschaftliches Denken der Industrieangestellten, Neuwied/Rh. 1970; Heinz Seidel, Das Verhältnis der Angestellten zur Mitbestimmung, Frankfurt 1972, S. 137.
So fand Blume in seiner empirischen Untersuchung zum BetrVG, daß die Einstellung der meisten Arbeiter und Angestellten nicht durch das Wissen um ihre Rechte sondern auch das unmittelbare Erleben der Tätigkeit des Betriebsrats bestimmt wurde; diejenigen, welche „die in den Organen der Unternehmens-bzw. Betriebsverfassung handelnden Personen aus eigenem Erleben“ kannten, besaßen einen höheren Informationsgrad. Otto Blume, Normen und Wirklichkeit einer Betriebsverfassung, Tübingen 1964, S. 37.
Michael Schumann u.a., Am Beispiel der Septemberstreiks — Anfang der Rekonstruktionsperiode der Arbeiterklasse? Eine empirische Untersuchung, Frankfurt 1971, S. 63.
Vgl. das Resumé einer Reihe von empirischen Studien dazu bei: Walter Nickel, Zum Verhältnis von Arbeiterschaft und Gewerkschaft, Köln 1972, S. 461, und die Zusammenfassung bei: Walter Müller-Jentsch u. Rainer Kegler, Spontane Streiks in der Bundesrepublik, in: Kritische Justiz 6 (1973), S. 361–384.
M. Schumann u.a., Am Beispiel.. „.a.a.0., S. 76.
Vgl. z.B. Eberhard Schmidt, Ordnungsfaktor oder Gegenmacht. Die politische Rolle der Gewerkschaften, Frankfurt 1971, S. 129 ff., 148 ff.; ders., Mitbestimmung gegen die Arbeiter, in: Express 3 (173), S. 6 f.
Vgl. hierzu vor allem: F. Deppe, Das Bewußtsein der Arbeiter. Studien zur politischen Soziologie des Arbeiterbewußtseins, Köln 1971; Karl H. Hörning, Der „neue“ Arbeiter? Eine kritische Diskussion industriesoziologischer Untersuchungen, in: ders. (Hrsg.), Der „neue” Arbeiter. Zum Wandel sozialer Schichtstrukturen, Frankfurt 1971, S. 9–43; Sebastian Herkommer, Vom Elend der Industriesoziologie. Kritische Bemerkungen zu neueren Forschungsansätzen, in: Sozialistische Politik 16 (1972), S. 71–87; Hans Joachim Sperling, Einige neuere Forschungsansätze und -ergebnisse zum Arbeiterbewußtsein, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 24 (1973), S. 468–477.
M. Schumann u.a., Am Beispiel.,., a.a.O., S.1S.
Joachim Bergmann, Neues Lohnbewußtsein und Septemberstreiks, in: Otto Jacobi u.a. (Hrsg.), Kritisches Jahrbuch 1972, Frankfurt 1972, S. 179.
Eine Reihe von — noch nicht abgeschlossenen — Forschungsarbeiten versprechen jedoch eine teilweise erhebliche Erweiterung von theoretischem Ansatz und empirischem Wissen. Vgl. H.J. Sperling, a.a.O., S. 476.
Vgl. Ludwig von Friedeburg, Soziologie des Betriebsklimas, Studien zur Deutung empirischer Untersuchungen in industriellen Großbetrieben, Frankfurt 1963, S. 48 ff., 85 ff.
Hans Matthöfer, Vorschlag zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 19 (1968), S. 751. Vgl. für eine Zusammenfassung: Fritz Vilmar, Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Basis demokratischer Betriebspolitik, Neuwied/Rh. 1971. Zum folgenden auch: H.-J. Teigelkamp, Gewerkschaften und „Mitbestimmung am Arbeitsplatz“, in: Soziale Welt 24 (1973) S. 271–295.
Reinhard Hoffmann, Erweiterung der innerbetrieblichen Mitbestimmung durch Arbeitsgruppen, in: Hermann Huss u. Eberhard Schmidt (Hrsg.), Kooperation und Mitbestimmung. Überlegungen zur innerbetrieblichen Mitbestimmung, Frankfurt 1972, S. 69.
Die Gründe sind die,gleichen wie die für den Betriebsrat oben angesprochenen: Vgl. H. Kern, Mitbestimmung und technische Entwicklung, a.a.O.
M. Schumann, Möglichkeiten der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 20 (1969), S. 230.
Vgl. F. Deppe u.a., Kritik der Mitbestimmung, a.a.O., S. 240 f.; E. Lenk, Mitbestimmung am Arbeitsplatz durch gewerkschaftliche Vertrauensleute, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 21 (1970), S. 144.
R. Hoffmann, Rechtfortschritt durch gewerkschaftliche Gegenmacht, Frankfurt 1968, S. 16 ff.
E. Schmidt, Strategie der betriebsnahen Tarifpolitik, in: Kritisches Jahrbuch 1972, a.a.O., 5.,145–149.
Otto Jacobi, Die ìnnerverbandliche Stellung der Vertrauensleute in der IG Chemie-Papier-Keramik, in: ders. u.a. (Hrsg.), Kritisches Jahrbuch 1973, Frankfurt 1973, S. 84.
E. Schmidt, Ordnungsfaktor oder Gegenmacht, a.a.O., S. 192. Auf die neuere Gewerkschaftsdiskussion kann hier nicht eingegangen werden. Vgl. u.a. Evelies Mayer, Theorien zum Funktionswandel der Gewerkschaften, Frankfurt 1973; W. Müller-Jentsch, Bedingungen kooperativer und konfliktorischer Gewerkschaftspolitik, in: Leviathan 1 (1973), S. 223–240.
Im Rahmen einer derart konzipierten „Gegenmachtfunktion“ der Gewerkschaften (neben deren „Schutzfunktion”) definiert auch z.B. H. Grebing „Mitbestimmung“ als den „Aufbau von Gegenmacht auf allen Ebenen des Produktionsprozesses: am Arbeitsplatz…, im Betrieb, im Unternehmen, aber auch auf allen Ebenen der gesamtgesellschaftlichen Sozial-und Wirtschaftspolitik — dies als Forderung für die Zukunft und als Praxis dort, wo die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.” Helga Grebing, Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? in: Gewerkschaftliche Monatshefte 7 (1973), S. 397.
W. Thomssen, Mitbestimmung und Weiterbildung in der Arbeit, in: H. Huss u.E. Schmidt ( Hrsg. ), Kooperation…, a.a.O., S. 229.
Vgl. Mario Helfert, Humanisierung der Arbeit und gewerkschaftliche Aktivierung der Arbeitnehmer, in: WSI-Mitteilungen 25 (1972), S. 320–332.
Vgl. H. Kern, Mitbestimmung und technische Entwicklung, a.a.O., S. 224.
Vgl. z.B. für Italien: H. Kern u. M. Schumann, Zum politischen Verhaltenspotential der Arbeiterklasse, in: Klaus Meschkat und Oskar Negt (Hrsg.), Gesellschaftsstrukturen, Frankfurt 1973, S. 137–149.
Nach zahlreichen Warnstreiks und 5 offiziellen Streiktagen Abschluß eines neuen Lohnrahmen-und Manteltarifvertrages für die Metallindustrie Nordwürttembergs/Nordbadens. Die wesentlichen Punkte der tatsächlich erreichten Verbesserung waren: Mindesterholungszeiten bei Fließband-und Taktarbeit von 5 Minuten pro Stunde; kollektive Sicherung des Verdienstes in der Höhe von 125 (130) Prozent der tariflichen Akkord-bzw. Prämienlohnsumme: Sperre gegen Reduzierung bestehender Taktzeiten (Ausnahmen mit Genehmigung des Betriebsrates); Verdienstgarantie und Kündigungsschutz (nur noch aus „wichtigem Grund“) ab dem 55. Lebensjahr nach mindestens ein-bzw. dreijähriger Betriebszugehörigkeit.
Zur Erweiterung von Partizipationsrechten über den „zweiten Weg“, d.h. über Tarifverträge vgl.: Wolfgang Däubler. Das Grundrecht auf Mitbestimmung und seine Realisierung durch tarifvertragliche Begründung von Beteiligungsrechten, Frankfurt 1973.
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Hörning, K.H. (1975). Emanzipation durch Mitbestimmung?. In: Hartfiel, G. (eds) Emanzipation — Ideologischer Fetisch oder reale Chance?. Kritik, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88713-9_6
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