Zusammenfassung
Eigengesetzlichkeiten, nämlich von der moralischen Norm nicht durchgehend bestimmte, sondern ihr gegenüber autonome Bereiche, treffen wir in dieser Gemeinschaftswirtschaft nicht an. Sie machen sich erst dort bemerkbar, wo fortschreitende Arbeitsteilung zur Herausbildung bestimmter technischer Kompetenz geführt hat, die sich an der besorgten Sache orientiert und nicht -wenigstens nicht primär — an der Zielsetzung der Lebensführung. Hier sprechen wir in der (aristotelischen) Tradition der praktischen Philosophie nicht vom Handeln, sondern vom Herstellen, und dessen Maßstab liegt eindeutig im Produkt. Das braucht nun nicht ein Ding zu sein, es kann sich auch um eine besondere Leistung handeln, die als objektive Größe erscheint. Man kann dabei etwa an musikalische Aufführungen denken oder an die Leistungen des Arztes, überhaupt an professionelles Können. An ihm bilden sich Berufe und Berufsgruppen heraus, die sich inhaltlich an der objektiven Sache messen und in dieser Hinsicht sich durchaus nicht moralisch bestimmen.
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Kluxen, W. (1998). Eigengesetzlichkeiten in der Sphäre technischen Herstellens. In: Perspektiven der Wirtschaftsethik. Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol G 353. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88646-0_4
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