Zusammenfassung
Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist die derzeitige Praxis der regionalen Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland und die für diese Praxis auf der „Verlautbarungsebene“ angeführten Begründungen und Erwägungen.1 Wir gehen davon aus, daß in den Programmen der regionalen Wirtschaftspolitik ein allgemeines „Handlungsmodell“ sichtbar wird, das zunächst kurz skizziert werden soll. Mit dem Begriff Handlungsmodell soll das System von „Wenn-dann-Annahmen“ gekennzeichnet werden, an dem sich die Aktivitäten des Politikbereichs sowohl in der Programmkonkretisierung wie in der Programmdurchführung ausrichten, d.h. es handelt sichum das allgemeine „Rezept“, nach dem im Bereich der regionalen Wirtschaftspolitik verfahren werden soll. Allerdings werden die darin enthaltenen (vermuteten) konditionalen Beziehungen in den Programmen und sonstigen Verlautbarungen der regionalpolitischen Akteure meist nur andeutungsweise ausformuliert; sie müssen deshalb z.T. aus verschiedenen Programmelementen rekonstruiert werden. Wenn wir also von Handlungsmodell reden, meinen wir ein Konstrukt, das sich in systematischer Form erst im nachhinein herauskristallisieren läßt.2
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Anmerkungen
Der Aufsatz beruht auf Ergebnissen des am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführten und von der DFG geförderten Forschungsprojekts Entscheidungsfähigkeit und Handlungsspielräume des politisch-administrativen Systems der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel ausgewählter Bundesländer und Politikbereiche (Projektleitung C. Bohret). Entsprechend der Intention des Aufsatzes werden die Forschungsergebnisse hier nur zum Teil und in erster Linie illustrativ referiert, zu den ausführlichen Ergebnissen vgl. Werner Jann/Eva Kronenwett: Handlungsspielräume und Entscheidungsfähigkeit des politisch-administrativen Systems, untersucht am Beispiel der Förderung strukturschwacher Räume, Speyerer Forschungsbericht 9, Speyer 1979. Im gleichen Projektzusammenhang wurde auch der Bereich Gesundheitswesen untersucht, vgl.
Werner Hugger: Handlungsspielräume und Entscheidungsfähigkeit des politischadministrativen Systems, untersucht am Beispiel des Gesundheitswesens, Speyerer Forschungsbericht 10, Speyer 1979.
Grundlegende offizielle und offiziöse Verlautbarungen hierzu finden sich vor allem in Hans-Hermann Eberstein (Hrsg.), Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung, Köln ab 1971, darin insbesondere die Beiträge von Wolfgang Albert und Horst Mehrländer. Einen guten Überblick bieten auch die Beiträge von Hans Friderichs (damaliger Wirtschaftsminister),
Wolfgang Albert, Horst Mehrländer, Hans-Joachim Klein u.a. (alle an verantwortlicher Stelle in Bundes- oder Länderministerien mit der regionalen Wirtschaftsförderung beschäftigt), in: Innere Kolonisation, Heft 3, 1975, oder auch das Heft 12/1976,,Raumordnung und Gemeinschaftsaufgabe ‚Regionale Wirtschaftsstruktur‘“der Informationen zur Raumentwicklung. Für eine ältere Darstellung des Konzepts vgl. Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik. Vorschläge des Bundesministers für Wirtschaft, Bonn o. J. (1968).
Da diese Outputziele den Implementationsoutput definieren, können sie auch als „Implementationsanforderungen“interpretiert werden.
Vgl. z. B. Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861), § 2 (1): „Die Förderung soll sich auf räumliche und sachliche Schwerpunkte konzentrieren“.
Zitiert bei Angelika Baestlein: Zusammenfassung der Diskussion zu Teil I, in: Fritz W. Scharpf/ Bernd Reissert/Fritz Schnabel (Hrsg.), Politikverflechung II, Kronberg/Ts. 1977, S. 63.
Vgl. zum Beispiel Dietrich Fürst/Paul Klemmer/Klaus Zimmermann: Regionale Wirtschaftspolitik, Tübingen, Düsseldorf 1976 oder
Friedrich Buttler/Knut Gerlach/Peter Liepmann. Grundlagen der Regionalökonomie, Reinbek 1977, jeweils mit weiteren Literaturangaben.
Rolf Blumenberg: Raumordnungskonzeptionen und Ziele der Industrie-Ansiedlungspolitik, in: Raumordnung, Industrieansiedlung und Verkehr (= Beiträge aus dem Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Münster, Bd. 76) Göttingen 1974, S. 39.
Vgl. hierzu ausführlicher z. B. K. Rittenbruch: Zur Anwendbarkeit der Exportbasiskonzepte im Rahmen von Regionalstudien, Berlin 1969 oder Fürst/Klemmer/Zimmermann a. a. O. S. 46 mit weiteren Literaturangaben.
Vgl. z. B. Claus Noé: Chancen und Bedingungen einer Strukturpolitik aus einem Guß, in: Neue Gesellschaft 1970, besonders S. 730 f.
Vgl. zu ähnlichen Unterscheidungen u. a. Fritz W. Scharpf: Public Organization and the Waning of the Welfare State: A Research Perspective, Reprint Series of the IIM, I 76–42, Berlin 1976 oder
Eberhard Bohne/Jochen Hucke: Implementation als Thema der Verwaltungswissenschaft, in: Studien zur Reform von Regierung und Verwaltung, hrsgg. vom Verein für Verwaltungsreform und Verwaltungsforschung e. V., Teil II, Bonn 1978, S. 67 mit weiteren Angaben.
Eine Ausnahme bilden Umweltschutzauflagen in Ballungsgebieten, diese werden bisher aber noch nicht in Hinblick auf regionalpolitische Ziele eingesetzt.
Vgl. z.B. Buttler/Gerlach/Liepmann a.a.O., Frieder Naschold/Werner Väth: Raumstrukturelle Entwicklungspolitik als Strategie langfristiger Arbeitsplatzsicherung, in: Neue Gesellschaft, 1976, S. 460 ff. sowie die umfangreiche Literatur zur Erfolgskontrolle, z.
B. Folkwin Wolf: Effizienz und Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung, Ergebnisse einerUntersuchung in Hessen, Wiesbaden 1974,
Ulrich Freund/Gerhard Zabel: Zur Effizienz der regional-politischen Industrieförderung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Raumforschung und Raumordnung, 1978 S. 99 ff.. Für einen knappen Überblick siehe auch
Adalbert Evers: Zur Wirksamkeit der regionalen Wirtschaftsförderung als Entwicklungs- und Notstandspolitik, in: Informationen zur Raumentwicklung, 1976, S. 811 ff.
Die Konzentration der Untersuchung auf zwei Bundesländer hat in erster Linie forschungspragmatische Gründe. Wir vermuten, daß die von uns in beiden Ländern beobachteten Mechanismen weitgehend für alle Bundesländer gelten. Diese Vermutung wurde vielfach bestätigt. Für einen Überblick über die historische Entwicklung der Regionalpolitik in der Bundesrepublik vgl. u.a. Wolfgang Albert: Die Entwicklung der regionalen Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: Eberstein (Hrsg.). a.a.O. (Anm. 2).
Insbesondere wurden Ausgestaltung und Durchführung folgender Programme untersucht. Für das gesamte Bundesgebiet geltende Programme: - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW), Gesetz vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861); Siebter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“, BTDrs. 8/2014; Investitionszulagengesetz (InvZulG) in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669). - Richtlinien zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von kleinen und mitderen Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“vom 21. Juli 1976, in: Das ERP-Programm ‘78, hrsg. vom Bundesministerium für Wirtschaft, Bonn 1978, S. 33 ff. - Richtlinien für ERP-Darlehen zur Verbesserung des Wohn- und Freizeitwertes in Gemeinden (ERP-Gemeinde-Programm), in: Das ERP-Programm ‘78 a.a.O., S. 62 f. - Mehrjähriges Öffentliches Investitionsprogramm zur Wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge (Programm für Zukunftsinvestitionen, ZIP), veröffendicht z. B. in Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Nr. 38/1977 vom 14.5.1977. In Hessen darüber hinaus: - Strukturverbesserungsplan des Landes Hessen, Richtlinien vom 2.7.1973, Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 32 vom 6.8.1973. - Mittelhessen-Programm, Richdinien für die Gewährung von Investitionskrediten zur Förderung der Leistungsfähigkeit bei kleineren und mittleren Unternehmen in Mittelhessen, Staatsanzeiger für das Land Hessen 1977, Nr. 3. - Richtlinien für die Förderung der Erschließung von Industriegelände, Staatsanzeiger für das Land Hessen, 1977, Nr. 7, S. 421 ff. Schließlich in Baden-Württemberg: - Strukturentwicklungsprogramm, Richtlinien des Landes zur Durchführung des Programms zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft — Strukturentwicklungsprogramm, Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 102/1967, geändert durch Bekanntmachung vom 16.4.1969, Staatsanzeiger Nr. 39/1969. - Darlehensprogramme der Landeskreditbank zur Förderung der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe, Programm 4: Investitionsvorhaben von Unternehmen des Handels, Kleingewerbes und der mittelständischen Industrie in wirtschaftsschwachen Gebieten und sonstige strukturpolitisch wichtige Vorhaben, Rundschreiben der Landeskreditbank Nr. 11 vom 25.8.1977. - Hohenlohe-Programm, Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, Stuttgart 1975. - Landesprogramm zur Stärkung der Infrastruktur in wirtschaftsschwachen Räumen, Staatsanzeiger Nr. 20/1977 vom 12.3.1977, geändert durch Richdinien vom 3.10.1978, Staatsanzeiger Nr. 86/1978. Für eine Übersicht über die in Hessen und Baden-Württemberg geltenden Programme siehe auch: - Hessen Finanzierungsfibel, hrsgg. von der Hessischen Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Wiesbaden (verschiedene Jahrgänge), - Industrieansiedlung in Baden-Württemberg, hrsgg. vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg und der Zentrale für Wirtschaftsförderung beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, Stuttgart (verschiedene Jahrgänge), - Finanzhüfen. Wegweiser zu staatlichen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg, hrsgg. vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Stuttgart 1975 ff. (Loseblattsammlung). Für einen umfassenden Überblick über die in der Bundesrepublik vorhandenen Förderungsmöglichkeiten (auch regional nicht gebundene) vgl. Die Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder an die gewerbliche Wirtschaft, hrsgg. von Ellen Dittes (=jährliches Sonderheft der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen). Zu den ausführlichen Ergebnissen der Analyse der Programme vgl. den Projektbericht von Jann/Kronenwett a.a.O. Teil II, Kap. 7. Im folgenden werden nur ausgewählte Ergebnisse referiert, so muß hier z.B. auf eine ausführliche Behandlung der Infrastrukturförderung verzichtet werden.
Vgl. Bernd Reissert/Fritz Schnabel, Fallstudien zum Planungs- und Finanzierungsverbund von Bund, Ländern und Gemeinden, in: Fritz W. Scharpf und diess.: Politikverflechtung: Theorie und Empirie des kooperativen Förderalismus in der Bundesrepublik, Kronberg/Ts. 1976, S. 76 ff.. Vgl. hierzu auch die Beiträge in Scharpf/Reissert/Schnabel (Hrsg.) a.a.O. (Anm. 5).
Die auf die Förderräume bezogenen Daten der Bevölkerung und der Fläche sind u. W. für Hessen nicht veröffendicht. Sie sind hier aufgrund der für die statistischen Daten der Jahresberichte des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik zugrunde gelegten Abgrenzung der Fördergebiete durch Kreise aufgrund des Statistischen Taschenbuchs für das Land Hessen, Wiesbaden 1977, errechnet.
Vgl. Neuabgrenzung der Landesfördergebiete und Landesausbauorte, Landtag von Baden-Württembert, Drs. 6/8904 vom 26.01.76.
Zu dieser Argumentation vgl. z. B. Wolfgang Albert: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Rahmenplan, in: Eberstein (Hrsg.) BIII, S. 4 ff.
Obwohl es hier Ausnahmen gibt, so insbesondere Bayern; vgl. z. B. Max Streibl: Verfehlte Raumordnungspolitik der Bundesregierung zu Lasten der strukturschwachen Gebiete Bayerns, in: structur 10/1976, S. 221 f.
Im ersten Rahmenplan (1972) 312 Schwerpunktorte, nach der Neuabgrenzung (1974) 327, heute 331 Schwerpunktorte.
Vgl. Großer Hessenplan, Landesentwicklungsplan, hrsgg. vom Hessischen Ministerpräsidenten, Wiesbaden 1970 (Neudruck 1973), S. 15 f.
Vgl. die Beiträge zum Verfahren der GRW von Peter Becker und Diether Schmidt in Eberstein (Hrsg.) a.a.O.
Ähnlich heißt es in einer Finanzierungsfibel aus Hessen aus dem Jahre 1976 (vgl. Anm. 14), daß aus Mitteln des Landes in Gebieten der GRW nur Vorhaben gefördert werden, „für die ein Investitionszuschuß nach der Gemeinschaftsaufgabe nicht gewährt werden kann“(II,1).
Richtlinien Mittelhessenprogramm (Anm. 14), Ziff. 2. 1. Allerdings ist auch im Rahmen der GRW festzustellen, daß die Anforderungen in letzter Zeit gelockert wurden, d. h. es ist eine Art „schleichende Anpassung“an veränderte Verhältnisse nicht zu verkennen. Als Beispiele sind zu nennen - Erweiterungen von Betrieben, die nach der Einführung der GRW in Nicht-Schwerpunktorten errichtet wurden, sind seit dem 6. Rahmenplan auch förderungsfähig, - die Mindestzahl der bei Erweiterungen zu schaffenden Arbeitsplätze wurde ebenfalls mit dem 6. Rahmenplan gesenkt, - Teile des tertiären Sektors wurden durch den 5. Rahmenplan in die Förderung einbezogen - genauso neue Problemregionen, ohne daß eine Neuabgrenzung stattgefunden hat (7. Rahmenplan), - „Entschuldigungsgründe“für das Unterschreiten früherer Arbeitsplatzziele wurde im 5. Rahmenplan festgehalten. Bemerkenswert an diesen Änderungen erscheint, daß die einzige programmatische Antwort auf veränderte ökonomische Rahmenbedingungen (z. B. schrumpfendes Ansiedlungspotential) offenbar in einer Aufweichung oder „Flexibilisierung“der Outputziele gesehen wird.
Man könnte auch argumentieren, daß diese Quasi-Gleichstellung der Mehrzahl der Schwerpunktorte mit dem übrigen GRW-Gebiet ja gerade dem Konzentrationsziel entspricht; denn so erfahren, abgesehen vom Zonenrandgebiet, letzdich indirekt nur die relativ wenigen B-Schwerpunkte (20%-Förderung) eine deutliche Attraktivitätssteigerung via Förderpräferenz.
Während die sachliche und räumliche Schwerpunktsetzung in den Landesprogrammen nicht durch Differenzierung der Förderhöchstsätze berücksichtigt wird, ist immerhin anzumerken, daß die Förderung im Rahmen von Landesprogrammen sich an der unteren Grenze der Förderung im Rahmen der GRW bewegt, d. h. daß die Landesförderung nicht versucht, attraktiver zu sein als die GRW-Förderung. Dies ist zumindest ein positives Ergebnis der GRW, denn ein besonderer Grund zur Einführung der Gemeinschaftsaufgabe war ja, die Konkurrenz der Förderungshöchstsätze zwischen Bund und Ländern wie zwischen den Ländern abzuschaffen.
Vgl. dazu die jährliche Übersicht über Finanzierungshilfen der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (Anm. 14).
Z. B. Technologieförderung. Vgl. hierzu u. a. Heft 7/1978 der „Informationen zur Raumentwicklung“.
Vgl. Herwig Birg unter Mitarbeit von E. Jöhrens und W. Kirner: Prognose des regionalen Angebots an Arbeitsplätzen, Berlin 1975. Vgl. insgesamt zu den im Zusammenhang mit der Neuabgrenzung vergebenen Gutachten
Horst Mehrländer: Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, in: Innere Kolonisation, 1975, S. 106 ff.
Vgl. hierzu z. B. Peter Thelen/Georg Lührs: Abgrenzung von Fördergebieten — Die Messung der Wirtschaftskraft und der strukturellen Gefährdung der Regionen, Bonn-Bad-Godesberg 1971, oder
Rainer Thoss/Marita Strumann/Horst M. Bölting: Zu Eignung des Einkommensniveaus als Zielindikator der regionalen Wirtschaftspolitik, Münster 1974.
Jürgen Melcher/Manfred Tietzel unter Mitarbeit von Jochen Langkau: Zu einer qualitativen Analyse regionaler Arbeitsmärkte. Pilotstudie, Bonn-Bad-Godesberg 1977, S. 6.
Jochen Schulz zur Wiesch: Regionalplanung in Hessen. Ein Beitrag zur empirischen Planungsforschung, Stuttgart usw. 1977, S. 332.
Ebda.
Vgl. hierzu exemplarisch Gerd-Michael Hellstern/Hellmut Wollmann: Sanierungsmaßnahmen. Städtebauliche und stadtstrukturelle Wirkungen (Methodische Vorstudie), (= Schriftenreihe „Stadtentwicklung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau) Bonn-Bad-Godesberg 1978, S. 21, 84 und 110.
Die allerdings in den einschlägigen Programmen, z. B. in den Rahmenplänen der GRW nie so eindeutig formuliert, sondern von der Wissenschaft in dieser Weise „systematisch geordnet“wurde.
Fritz W. Scharpf: Politische Bedingungen der Wirksamkeit raumordnerischer Steuerungsinstrumente, in: Raumforschung und Raumordnung, 1976 S. 289 ff.
Allenfalls die — in jüngeren Rahmenplänen der GRW formulierten — Nebenbedingungen des Arbeitsplatzzwischenzieles (qualitativ hochwertig, Beitrag zur Erhöhung der Einkommen, zur Auflockierung einseitiger Wirtschaftsstrukturen, zur Verbesserung der Erwerbstätigenstruktur usw.) stellen eine, wenn auch vage, und vor allem für die weitere Anwendung des Programms unverbindliche Klammer zu den allgemeinen Programm- und Ergebniszielen her.
Vgl. z.B. Hugo Dicke/Hans Glismann/Ernst-Jürgen Horn/Axel D. Neu. Beschäftigungswirkungen einer verstärkten Arbeitsteilung zwischen der Bundesrepublik und den Entwicklungsländern, Tübingen 1976;
Angelika Ernst:Arbeitsmarktpolitische Prioritäten für die regionale Wirtschaftsförderung, in Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1974, S. 210 ff.
Man erinnere sich an die Reaktionen auf die Anzeige des Bundespresseamtes „Frau Müller kauft ein Hemd aus Ceylon“.
Wir haben versucht, in beiden Ländern eine ex-post Analyse sämtlicher Förderfälle der regionalen Wirtschaftsförderung durchzuführen, d. h. unsere Absicht war, die Mängel der bestehenden Statistiken, die entweder nur ein Programm (Förderzahlen der GRW) oder nur programmunspezifische Merkmale (z. B. Verteilung auf Kreise) ausweisen, zu vermeiden. Zu diesem Zweck haben wir sämtliche, zur Verfügung stehenden offiziellen Quellen (Jahresberichte der LKB Baden-Württemberg, der HLT und der beiden zuständigen Ministerien) ausgewertet. Zusätzlich wurden uns freundlicherweise spezielle Förderdaten von der LKB und von der HLT zur Verfügung gestellt. Schließlich hatten wir die Möglichkeit, in Baden-Württemberg Daten des Ministeriums, die sämtliche Zulagenfälle und alle größeren Zuschußfälle umfaßten, nach uns interessierenden Kriterien auszuwerten. Entsprechend der Intention des Aufsatzes werden unsere Ergebnisse hier nur ganz knapp und eher illustrativ verwendet, für eine ausführliche Dokumentation vgl. den Projektbericht Jann/Kronenwett a.a.O. (Anm. 1), Teil III, Kap. 3.
Zwischen der 1972 gegründeten Landeskreditbank und dem Wirtschaftsministerium besteht eine Arbeitsteilung; grob zusammengefaßt: Das Ministerium bearbeitet die Anträge auf Investitionszulage sowie die Gewährung von Zuschüssen für Betriebe mit mehr als 300 Beschäftigten oder mit einem Investitionsvolumen von mehr als 2,5 Mio DM. Für alle anderen Vorhaben ist die LKB zuständig. Sie gewährt allerdings keine Zuschüsse, sondern Darlehen.
Dabei ist allerdings zu beachten, daß wir in Baden-Württemberg die „offiziösen“Quasi-För-dergebiete jeweils zu den Nicht-Fördergebieten gezählt haben. Ein Vergleich über mehrere Jahre hinweg zeigt, daß diese Streuung im zeitlichen Ablauf abgenommen hat. Dies ist indessen vor allem auf die Ausweitung der Fördergebietskulisse sowohl der GRW als auch der jeweiligen Landesförderung zurückzuführen.
U. a. Straßenbau, Wasserversorgung, Sportstätten, Sozialeinrichtungen, Städtebau usw.; vgl. Richtlinien a.a.O. (Anm. 14). Im Zusammenhang mit der Verteilung der Mittel im Rahmen des LIP wurde allerdings auch deudich, daß der Bereich der Industriegeländeerschließung zumindest keinen sichtbaren Nachholbedarf mehr vorweist. In diesem Bereich gab es fast keine Anträge. Im Rahmen der Zusatzförderungen des LIP spielten eher periphere Bereiche der wirtschaftsnahen und haushaltsnahen Infrastruktur (Wasserwirtschaft, Sport) eine größere Rolle. Insbesondere wurden diejenigen Bereiche bedacht, für die „entscheidungsreife“Planungen (,,Schubladenprojekte“) vorlagen.
Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 50 vom 25.6.1977.
Ebda.
Ebda, wobei „nach den Richdinien förderungsfähig“die für die jeweilige Maßnahme maßgeblichen fachlichen Richdinien meint. Entscheidend für die Förderung ist also wiederum ein fachliches, nicht ein strukturpolitisches Kriterium, die „fachliche“, nicht die strukturpolitische Rationalität schlägt durch.
Diese stützen sich bei den folgenden Ausführungen ausschließlich auf Interviews mit einer großen Zahl der am Entscheidungsprozeß über einen Förderungsantrag Beteiligten, insbesondere innerhalb, aber auch außerhalb der mit der Durchführung direkt betrauten Instanzen. Die Ausführungen beziehen sich dabei in erster Linie auf die Förderung mit Investirions Zuschüssen. Sie räumt den Entscheidern einen bedeutend größeren Ermessensspielraum ein als die Förderung durch die Investitionszulage. Dort sind die Förderungsvoraussetzungen im Gesetz exakt fixiert; der Antragsteller hat bei ihrer Erfüllung einen Rechtsanspruch auf Förderung. Diese aus steuerrechtlichen Gründen vorgenommene bindende Konditionalregelung fehlt bei der Zuschußförderung.
Indem z. B. die Höchstförderung mit einer „Empfehlung“(nicht Auflage) verknüpft vergeben wird, Ausbildungsplätze bereitzustellen oder zu erhalten.
„Pufferfunktion“bedeutet, daß die Mittel der Infrastrukturförderung jeweils zur Ergänzung der einzelbetrieblichen Mittel herangezogen werden können, bzw. solche Mittel, die nicht ausgegeben werden können, dann in der Infrastrukturförderung Verwendung finden (die Haushaltstitel sind gegenseitig deckungsfähig). Vgl. dazu z. B. Der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik, Jahresbericht 1976, Wiesbaden 1977, S. 67: „Die im Vergleich zu den Vorjahren relativ geringe Nachfrage nach Finanzierungshilfen für Investitionsmaßnahmen der gewerblichen Betriebe hat es ermöglicht, die infrastrukturellen Voraussetzungen der gewerblichen Schwerpunkte insbesondere in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe zu verbessern. “
Die allzu große „Begehrlichkeit“z. B. eines Dorfbürgermeisters in bezug auf Industriegelände kann dann mit dem Verweis auf „eindeutige“Kriterien (z. B. hinsichtlich des Bedarfs) abgeblockt werden.
Es besteht also die begründete Vermutung, daß Untersuchungen, die sich mit der Durchführung von Programmen beschäftigen, sehr oft zu dem Ergebnis kommen, daß Programme in der Implementationsphase scheitern. Dieses Ergebnis könnte aber an einem systematischen Fehler der Forschungsperspektive liegen: Wissenschaftler messen Programme an ihren Intentionen und sind dann „enttäuscht“, Praktiker messen Programme an dem was vorher war und konstatieren eine Verbesserung. Daß doch „immerhin etwas“erreicht wurde, entzieht sich allerdings weitgehend der empirischen Untersuchung und Bestimmung, denn diese würde die Möglichkeit eines Experimentes („Was wäre ohne diese Entscheidungskriterien geschehen? “) voraussetzen. Eine Chance der Annäherung an diese Experimentiersituation ist in den Sozialwissenschaften in der Regel nicht gegeben; vgl. zu experimentellen und „quasiexperimentellen“Methoden Hellstern/Wollmann a.a.O. S. 49 ff.
Zitiert bei Baestlein, a.a.O. (Anm. 5) S. 63.
Der umgekehrte Fall jedoch, daß eine prosperierende Firma, die auf die Fördermittel im Prinzip nicht angewiesen ist, dennoch in ihren Genuß kommt, bedarf keiner politischen Unterstützung — er entspricht vielmehr prinzipiell der Logik des Förderungssystems. Denn nicht jene Firmen sollten in strukturschwachen Räumen gefördert werden, die gerade eben mit dieser Förderung noch eine Investition finanzieren können, sondern jene, die tatsächlich aus eigener Kraft aufgrund von Marktchancen investieren. Ihnen sollen lediglich lagebedingte Nachteile ausgeglichen werden. Systemimmanent betrachtet ist deshalb der „Mitnahmeeffekt“keine negative Erscheinung, sondern eher positiv als Ausdruck der wirtschaftlichen Solidität der regionalen Unternehmen und der Minimierung gesamtwirtschaftlicher Produktivitätsverluste zu werten.
Jeffrey, L. Pressmann/Aaron Wildavsky. Implementation, Berkeley, Los Angeles, London 1973, p. 112.
W. T. Stanbury/I. Vertinsky/P. Vertinsky. Policy Implementation Analysis, Berlin 1977 (=discussion paper series International Institute of Management, dp/77–72), p. 26.
Walter Williams: Implementation Problems in Federally Funded Programs, in: ders. und Richard Elmore (ed.); Social Program Implementation, New York/San Francisco/London 1976, p. 22.
Ebda. p. 37.
Zu den Begriffen Renate Mayntz: Soziologie der öffendichen Verwaltung, Heidelberg/Karlsruhe 1978, S. 229.
Vgl. zu einem solchen Modell der Beziehungen zwischen Förderer und Empfänger, das aufgrund von Erfahrungen im Bereich der Entwicklungshilfe formuliert wurde, Jeffrey L. Pressman: Federal Programs and City Politics. The Dynamics of the Aid Process in Oakland, Berkeley, Los Angeles, London 1975, p. 107 ff. mit weiteren Angaben.
Einige Bobachter sprechen auch von einer psychologischen Bedeutung, vgl. Volker Schmidt. Koordinierungschancen der GRW, in: Informationen zur Raumentwicklung, 1976, S. 721 ff.
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Böhret, C., Jann, W., Kronenwett, E. (1980). Handlungsspielräume und Steuerungspotential der regionalen Wirtschaftsförderung. In: Bruder, W., Ellwein, T. (eds) Raumordnung und staatliche Steuerungsfähigkeit. Politische Vierteljahresschrift Sonderhefte, vol 10/1979. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88631-6_3
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