Zusammenfassung
Wesenszug der Körperschaftsteuerreform ist die Beseitigung der bisherigen ertragsteuerlichen Doppeloder Mehrfachbelastung der Gewinne von Körperschaften. 1) Nach altem Recht wurden die ausgeschütteten Gewinne von Kapitalgesellschaften steuerlich einmal beim Unternehmen durch die Körperschaftsteuer, zum anderen bei den Anteilseignern durch die Einkommenoder Körperschaftsteuer belastet. Nach dem neuen Recht erfolgt die steuerliche Belastung der ausgeschütteten Gewinne endgültig erst beim Ausschüttungsempfänger, sei es mit dessen Einkommensteuer oder, wenn der Anteilseigner eine Körperschaft ist, mit Körperschaftsteuer, sofern der Gewinn thesauriert wird.2) Die auf den Ausschüttungen lastende Körperschaftsteuer wird in voller Höhe auf die Einkommenoder Körperschaftsteuerschuld des oder der Anteilseigner angerechnet.
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Literatur
Vgl. Körperschaftsteuergesetz 1977 vom 31.8.76, BGB1. 1976 I, S. 2597. Die Reform ist mit Wirkung vom 1.1.77 in Kraft getreten. Aus der Fülle der bisherigen Publikationen sei stellvertretend verwiesen auf Holzheimer, Dieter, Krause, Hans-Jürgen und Neuhäuser, Hans-Jürgen, Reform der Körperschaftsteuer, Köln 1978. Mit der Körperschaftsteuerreform wurde eine Idee aufgegriffen, die schon längere Zeit im Raume stand. Vgl. Engels, Wolfram, Stützel, Wolfgang, Teilhabersteuer, Frankfurt 1968.
Vgl. Deutsche Bank (Hrsg.), Körperschaftsteuer ab 1977, Frankfurt 1976, S. 12.
Vgl. S. 48.–Zur Argumentation für oder gegen die steuerliche Begünstigung einzelner Bankengruppen, womit wir uns aber nicht befassen wollen, vgl. Alsheimer, Herbert, Gewinnbesteuerung und Steuerbilanz der Kreditinstitute, Wiesbaden 1960, S. 3035.; Floitgraf, Hans, Steuerprivilegien und Wettbewerb im Bankwesen der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt 1964, insbes. S. 77–87; Nipperdey, H. C., Schneider, Hans, Die Steuerprivilegien der Sparkassen, Berlin 1966, S. 57–68, sowie Janberg, Hans, Banken und Sparkassen im Wettbewerb, Frankfurt 1966, S. 7–51.
Ausschüttungsrelationen vom Jahresüberschuß eignen sich in summarischer Betrachtung als Bemessungsmaßstab besser als Dividendensätze. Vgl. dazu auch Hockmann, Heinz, Gewinnverwendungspolitik und Dividendenabschlag nach der Körperschaftsteuerreform, in: DB, Nr. 42, 20.10.78, S. 1994–1996, hier: S. 1994.
Anrechnungsberechtigt sind alle unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner. Dies gilt sowohl für das Körperschaftsteuerguthaben als auch für die Kapitalertragsteuer. Vgl. Holzheimer, Krause u. Neuhäuser, a.a.O., S. 32.
Vgl. §§ 51, 52 KStG 1977.
Vgl. KStG a.F. § 9 und § 19. Ferner: Rose, Gerd, Die Ertragsteuern, 1. Buch, Wiesbaden 1969, S. 159–162.
Vgl. o.V., Ergebnisse einer Podiumsdiskussion über das Thema “Beurteilung der Körperschaftsteuer-reform aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Werden die Ziele erreicht?”, in: Bd. 2 der Schriftenreihe der GEBERA Gesellschaft für Betriebswirtschaftliche Beratung mbH, Köln, Hrsg. Wolfgang Goetzke, Günter Sieben, Köln 1977, S. 201–233, insbes. S. 215 u. S. 217.
Vgl. Schneider, Dieter, Finanzierungs-, Bilanz-und Ausschüttungspolitik der Kapitalgesellschaft unter der Herrschaft des KStG 1977, a.a.O., S. 67–88.
A.a.O., S. 87–88. Auch Buschgen schließt eine “gesamtheitliche” Betrachtung von Unternehmen und “Kapitalanlageaktionär” in seine Überlegungen ein Vgl. Büschgen, Hans E., Die betriebswirtschaftliche Beurteilung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter der Herrschaft des KStG 1977, a.a.O., S. 89–104, insbes. S. 92–95.
Vgl. hierzu Hax, Herbert, Zur Bedeutung der Körperschaftsteuerreform von 1977 für die Dividendenpolitik von Aktiengesellschaften, in: ZfbF 1979, S. 322–334, insbes. S. 326.
Der Begriff des Dispositionskapitals läßt sich auch aus Kapitalmarktperspektiven erschließen. So wirft Ehret die Frage nach dem körperschaftsteuerlich induzierten Kurssteigerungspotential auf. Unterstelle man, die Bewertung der Aktie hänge vom Gesamtgewinn ab, so sei es in diesem Sinne unerheblich, ob Gewinne ausgeschüttet oder den Rücklagen zugeführt würden. Maßgeblich sei der Zusatzgewinn (nach Steuern; der Verf.). Vgl. Ehret, Robert, Folgen der Körperschaftsteuerreform für den Wertpapiermarkt, in: Kapitalmarkt und Besteuerung, Schriftenr. d. Inst. f. Kapitalmarktforschung, Frankfurt, hrsg. v. Gg. Bruns u. K. Häuser, Frankfurt 1977, S. 30–47, hier: S. 40. Dieser von Ehret gestellten Frage können wir mit den Veränderungen des Dispositionskapitals näher kommen.
Zum gleichen Problem vgl. Lambsdorff, Otto Graf, Überlegungen zur Bankpolitik, in: Deutscher Sparkassentag 1976, hrsg. vom DSGV, Stuttgart 1976, S. 55.
Vgl. o.V., Renaissance der Aktie - Körperschaftsteuerreform beseitigt Doppelbesteuerung, in: Wertpapier, 13/1976, S. 457–460.
Die erhöhte Körperschaftsteuerbelastung nimmt der Körperschaftsteuerreform einen erheblichen Teil der Vorteile, die von Gesellschaften und Gesellschaftern erwartet wurden. Vgl. hierzu auch: o.V., Körperschaftsteuer: Die Kehrseite, in: Kreditwesen, H. 16, 1976, S. 5.
Vgl. Deutsche Bank, Geschäftsbericht für das Jahr 1977, S. 19.
Zuwachs von 7,4% ermittelt durch Gewichtung der Werte aus Tabelle 9, S. 73, Modell (4), unter Zugrundelegung eines Anteils von 80% Inlandsbesitz und 20% Auslandsbesitz: Zuwachs Dispositionska
Ein Satz von 6% bedeutet unter Einschluß des Steuerguthabens von 9/16 der Dividende einen Bruttoertrag von 9,375%. Vgl. auch: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Reform der Körperschaftsteuer, in: Informationen der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Nr. 31/1977.
Die Reduzierung der Dividende von 8% auf 6% entspricht mehrheitlichem Verhalten der Kreditgenossenschaften. Vgl. auch o.V., 6% GenossenschaftsDividende vorgesehen, in: Kreditwesen, 30. Jg., H. 20, 15.10. 1977, S. 24.
Hierauf läßt die Struktur der Genossen schließen (hoher Anteil Arbeiter, Angestellte u. Beamte). Vgl. Zink, Fritz, Versuch einer Standortbestimmung, in: BZ, Nr. 250, Jahresschluß-Ausgabe 1978, S. 12.
Vgl. Deutsche Bundesbank, Ertragsentwicklung im Bankgewerbe, in: Monatsbericht Nov. 1976, 28. Jg., Nr. 11, S. 16–29; dieselbe, Die Ertragslage der Banken im Jahre 1976, in: Monatsbericht Jan. 78, 30. Jg., Nr. 1,S. 14–24; dieselbe, Die Ertragslage der Banken im Jahre 1977, in: Monatsbericht Okt. 78, 30. Jg., Nr. 10, S. 20–30.
Zur Technik einer solchen Berechnung vgl. u.a. Raettig, Lutz, Qualitäten und Bestimmungsfaktoren der Finanzierung mit Eigenkapital, Diss. Hamburg 1969, S. 60–80.
Vgl. dazu auch Philipp, Fritz, Modelle der Finanzierung, in: HWR, hrsg. von Erich Kosiol, a.a.O., S. 1145–1160, hier: S. 1148.
Vgl. hierzu auch: Gies, Winfried, Schaperjahn, Friedhelm, Neuere Tendenzen in der Geschäftsentwicklung der Großbanken, in: Sparkasse 8/77, 94. Jg., S. 266–272, hier: S. 270.
Zur Historie des Beteiligungsbesitzes an Nichtbanken (ein Großteil stammt noch aus der Vorkriegszeit) vgl. Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, Bericht über das Ergebnis einer Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft v. 5.6.64, Drucksache IV/2320, S. 39.
Mertin stellt hierzu fest, daß die unterschiedliliche Höhe “ruhender, durch zinslose Eigenmittel finanzierter Vermögenteile” die Aussage der Ertragsrechnung beeinflusse, da ihr Zinsertrag strenggenommen nicht dem laufenden Geschäft zuzurechnen sei. Vgl. Mertin, Ergebnisstrukturen, a.a.O., S. 4. Unsere Vorstellung vom Grenzertrag steht unabhängig davon in einem scheinbaren Widerspruch zu Engels, der die Vermutung äußert, das Beteiligungsgeschäft sei, lege man Börsenwerte der Betrachtung zugrunde, für die Banken unvorteilhaft. Vgl. Engels, Wolfram, Bankenbeteiligung an Industrieunternehmen, Berlin 1978, S. 22–23. Wir halten es in der Tat nicht für ausgeschlossen, daß sich der Marktwert der Beteiligungsportefeuilles für die Banken nur unvollständig “rentiert”. Da wir hier indes ausschließlich mit Buchwerten arbeiten, wollen wir diesen Aspekt nicht verfolgen.
Vgl. z.B. Deutsche Bundesbank, Die Ertragslage der Banken im Jahre 1977, a.a.O., S. 26.
Forts. der Anmerkung aus der Vorseite: gen von Banken und Versicherungen an den “100 Größten”); ferner: Immenga, Ulrich, Beteiligungen von Banken in anderen Wirtschaftszweigen, 2. Aufl., Baden-Baden 1978, S. 159.
Der Vollständigkeit halber ist hier anzufügen, daß wir unsere durchschnittlichen Ertragskennziffern 1968–1977 bei dieser Betrachtungsweise um die erstmaligen Sondereinflüsse des Jahres 1977 (Erhöhung der laufenden Erträge aus anderen Wertpapieren und Beteiligungen durch Steuerguthaben) bereinigen müßten. Im 10-Jahresdurchschnitt (9 Jahre altes Recht, 1 Jahr neues Recht) spielt dieser Faktor indes noch keine Rolle. Dagegen dürfen bei durchgehender Betrachtung im neuen Recht die Auswirkungen nicht vernachlässigt werden, weshalb wir uns mit diesen Problemen auseinandersetzen.
Die laufenden Erträge aus anderen Wertpapieren stammen zum überwiegenden Teil aus Schachtelerträgen (vgl. Anmerkungen S. 136). Die Dividendenwerte, die mehr als den 10. Teil des Anteils an einer Kapitalgesellschaft ausmachen, stellen daher mit einer geringen Einschränkung (Besitz von 10% und darunter) die korrespondierende Position auf der Aktivseite dar.
Vgl. Tabelle 15, S. 97. Die Problematik der Zurechnung des Verwaltungsaufwandes haben wir auf S. 107 angesprochen. Wir haben uns für das dort vorgegebene Schema entschlossen.
Zu bedenken ist, daß zusätzliche Einheiten Geschäftsvolumen mit entsprechenden Provisionsüberschüssen verbunden sein können. Erhöhen wir den um den Verwaltungsaufwand gekürzten Zinsertrag von 3,7% um die Provisionsüberschüsse von 0,8% vom GV (Tabelle 15, S. 97), so könnte aus DM 6,5 Mrd. Bilanzaktiva ein Ertrag von DM 292 Mio. (4,5% von DM 6,5 Mrd.) errechnet werden. Bezogen auf das Geschäftsvolumen von DM 184 Mrd. der Großbanken per 31.12.1977 wären dies 0,16%. Wir wollen uns indes im Interesse eines vorsichtigen Ansatzes für den oben ermittelten Alternativertrag von nur 0,1% vom Geschäftsvolumen entscheiden.
Zum Begriff des Gewerbeertrags vgl. § 7 GewStG 1978. Das Gewerbekapital ist in § 12 GewStG 1978 definiert. Abweichungen gegenüber dem vermögen-steuerlichen Ansatz sind insbesondere in den Zurechnungen gem. § 12 Abs. 2, S. 1 u. 2, begründet. Vgl. hierzu auch: Engeleiter, Hans Joachim, Steuerrechtliche Gewerbeertragsermittlung sowie Steuerrechtliche Gewerbekapitalermittlung, in: HWR, hrsg. von E.Kosiol, a.a.O., S. 598–607. Außerdem: Wöhe, Günter, Die Steuern des Unternehmens, München 1978, S. 149–170.
Vgl. hierzu u.a. den Abschnitt “Steuerlicher Belastungsvergleich Personengesellschaft - Kapitalgesellschaft” bei Fritsch, Ulrich, Mehr Unternehmen an die Börse, Köln 1978, S. 83.
Bei Sparkassen gelten 85 vom Hundert des Gesamtwerts des gewerblichen Betriebs als Wert des Betriebsvermögens. Vgl. § 109 a Bewertungsgesetz 1974. Bei Kreditgenossenschaften sind 50 vom Hundert der Geschäftsguthaben der Genossen vom Rohbetriebsvermögen abzugsfähig (§ 104 a, S. 2 Bewertungsgesetz 1974). Aus Tabelle A 2, S. 274, kennen wir die Summe der Geschäftsguthaben der Kreditgenossenschaften für die Jahre 1968–1977 ebenso wie die Rücklagen. Setzen wir 50% der Geschäftsguthaben vom Gesamteigenkapital ab, kommen wir auf einen Quotienten von 81,9%, der den Ansatz von 85% rechtfertigen dürfte.
Die Gewerbekapitalsteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Gewerbeertragsteuer ist bei ihrer eigenen Bemessungsgrundlage, also “bei sich selbst”, abzugsfähig. Die Vermögensteuer ist dagegen weder bei der Bemessung des Gewerbeertrags noch des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig. Vgl. hierzu nochmals Rose, Untersuchung über die Steuerbelastung der Unternehmung, a.a.O., S. 2 u. 5; nach dem neuen Recht: Beck, Ernst, Vermögensteuerbelastung der Kapitalgesellschaft nach dem KStG 1977, in: DB, Nr. 42, 20.10. 1978, S. 1997–1999.
Wöhe kommt übrigens für eine anonyme Aktiengesellschaft bei allerdings höherer VSt-Belastung auf einen JU-Bedarf von rd. 168 JU vor EEV-Steuern pro 100 JU vor KSt. Wöhe, a.a.0., S. 103.
Dieser Umstand veranlaßt uns, in unsere bis zum 31.12.1977 reichenden Erhebungen an dieser Stelle die Ausschüttungs-und Thesaurierungszahlen des Jahres 1978 einzubeziehen.
Dies gilt allerdings nicht für alle Sparten. So haben die Sparkassen stärkere Zuwächse erzielt bei Sichteinlagen und kurzfristigen Krediten. Vgl. Franck, Helmut, Geschäftsentwicklung und Marktanteile der Bankengruppen 1977, in: Sparkasse 6/78, 25. Jg., S. 208–212, hier: S. 209 u. 210.
Der überdurchschnittliche Zugewinn der Kreditgenossenschaften ging zum Teil zu Lasten der Sparkassen, aber auch teilweise zu Lasten der Großbanken. Vgl. Heumann, Dieter W., Ursachen der Marktanteilsexpansion der Volksbanken und Raiffeisenbanken, in: Genossenschafts-Forum 2/79, S. 20–22. (Zugrunde liegt die Untersuchung von Süchting, Joachim, Zuwachsraten im verteilten Markt, in: Heft 1/6/78 der Schriftenreihe p e r s p e k t iv e n, hrsg. von der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank). Vgl. auch Süchting, Joachim, Kampf um Marktanteile: Die Universalbanken haben sich im harten Wettbewerb gut behauptet, in: HB, Nr. 60, 26.3.1979, Beilage: BANKEN INTERNATIONAL, S. 10. Ferner: Ellgering, Ingo, Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften im Jahre 1977, in: Sparkasse 8/78, 35. Jg., S. 271–273, insbes. S. 271.
Zum hier angeschnittenen Konflikt einer optimalen Betriebsgröße vgl. u.a. Hecker, Joachim, Privatbanken als Mittelstandsbanken: Gerade die Eigenkapitalschwäche der “Kleinen” verlangt Phantasie und Flexibilität, in: HB, Nr. 60, 26.3.1979, Beilage: BANKEN INTERNATIONAL, S. 15.
Vgl. z.B. Zapp, Herbert, Kreditstruktur im Wandel der Rahmenbedingungen: Die Bevorzugung langfristiger Kredite hat mit steigendem Zins den Höhepunkt überschritten, in: HB, Nr. 60, 26.3.1979, Beilage: BANKEN INTERNATIONAL, S. 19.
Wir rechnen aus Gründen der Darstellung bei den Dividenden mit Prozentsätzen und nicht mit Ausschüttungen pro Stück.
Zum Problem Bezugsrechtsausübung und Dividende vgl. u.a. Guth, Wilfried, Geschäftsbanken zwischen Liquiditätsklemme und wachsenden Kreditrisiken, in: Kreditwesen, 1. H., 1975, S. 7–9, hier: S. B.
Vgl. Deutsche Bank, Geschäftsbericht 1978, S. 69.
Zur Gestaltung des Bezugskurses im allgemeinen vgl. Kühner, Max, Die Emissionspolitik der Aktiengesellschaft, in: Handbuch der Unternehmensfinanzierung, Hrsg. Oswald Hahn, a.a.O., S. 474–492. Ferner: Rittershausen, Heinrich, Industrielle Finanzierungen, Wiesbaden 1964, S. 86–98. Deppe setzt in seinem Funktionensystem für das bankbetriebliche Wachstum die Beschaffung von Eigenkapital ebenfalls unter Restriktionsbedingungen. Vgl. Deppe, Hans-Dieter, Bankbetriebliches Wachstum, Stuttgart 1969, S. 139–140.
Jahresüberschuß vor EEV-Steuern 1968–1976 durchschnittlich DM 68 Mio. p.a. (Tabelle A 57, S. 337). Geschäftsvolumen 1968–1977 im Jahresdurchschnitt rd. DM 10 Mrd. (Quelle: Geschäftsberichte; Kreis der Institute siehe Übersicht 6,S. 74; ADCA ausgenommen).
Ein 1979 diskutierter Ausgabekurs von 380% wurde auf der HV indes heftig kritisiert. Vgl. o.V., Eine Dividendenerhöhung wäre durchaus drin gewesen, in: FAZ-BdW, Nr. 141, 21.6. 79, S. 4.
In diesem Zusammenhang sei auf die folgenden eingehenden Stellungnahmen zu Lösungsvorschlägen verschiedenster Art verwiesen: Schmidt, Dirk, Das nachrangige Haftkapital, in: Sparkasse 3/77, 94. Jg., S. 79–84; Kurze, Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten, a.a.0., S. 138–234, insbes. S. 212216; Grunwald/Jokl, a.a.0., S. 158–180, ferner S. 189; Holdijk, Rudolf, Eigenkapitalprobleme der deutschen Sparkassen, Wiesbaden 1979, S. 176–234, insbes. S. 232–234. - Dagegen steht die ablehende Haltung der “Bankenstrukturkommission” zur Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten. Andererseits äußert sich die “Bankenstrukturkommission” positiv zur Bildung eines “Stammkapitals” nach dem Vorbild der Aktiengesellschaft. Vgl. Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft, a.a.0., S. 372–380. Oberbeckmann hat allerdings schon früher Bedenken gegen Einflüsse aus einer Beteiligung am “Stammkapital” der Sparkassen durch Privatpersonen erhoben. Vgl. Oberbeckmann, Hans-Ludwig, Die Eigenkapitalausstatung der Sparkassen, in: Sparkasse 2/77, 94. Jg., S. 38. Auch Geiger äußert die Einwendung, daß durch die Beiziehung privaten Kapitals der Charakter der Sparkassen und ihre Zielsetzung betroffen wären. Vgl. Geiger, Helmut, Zur Eigenkapitalproblematik bei Kreditinstituten, Vortrag gehalten am 23.1.79, Veröffentlichung d. Inst. f. Kredit-u. Finanzwirtschaft der UNI Bochum 9/79, S. 38–40.
Vgl. dazu Faust, Helmut, Ethik in der Genossenschaft, in: Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, hrsg. von Gerhard Weisser, 2. Aufl., Göttingen 1971, S. 21–41, hier: S. 34.
Zu diesem Problem stellt die Mainzer Volksbank in ihrem Geschäftsbericht 1976, S. 7, fest: “Mit dem 1.1.76 entfiel die durch gesetzliche und steuerliche Vorschriften seither gegebene Notwendigkeit, bei kreditnehmenden Kunden die Zeichnung eines Geschäftsanteiles zu erbitten…. Hierauf ist auch der geringfügige Rückgang der Zahl der Anteilseigner zurückzuführen, während sich die Anzahl der gezeichneten Anteile beachtlich erhöhte, ohne daß hierfür besondere werbliche Anstrengungen unternommen werden mußten.”
Vgl. Tabelle 26, S. 154. Zur Problematik, den Eigenkapitalanteil durch nachhaltige Reduzierung des Geschäftsvolumens zu verbessern, vgl. Birck, Heinrich, Meyer, Heinrich, Die Bankbilanz, 3. Aufl., 1. Teillief., Wiesbaden 1976, S. 23/24.
Vgl. S. 218 - S. 229. Generell sei zur Betrachtung des Eigenkapitals unter strukturellen Gesichtspunkten an dieser Stelle verwiesen auf Nowack, Paul, Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, in: HdW, hrsg. von Karl Hax u. Theodor Wessels, 2. Aufl., Bd. I, Köln u. Opladen 1966, S. 701–726, hier: S. 719, sowie Feldbausch, Friedrich K., Bankpolitik, Wiesbaden 1969, S. 127.
Unter dem Gesichtspunkt “Sicherung des Nominalkapitals” ist dies ein bedenkliches Zeichen. Vgl. dazu auch Härle, Dietrich, Finanzierungsregeln und ihre Problematik, Wiesbaden 1961, S. 81.
Vgl. dazu u.a. Schneider, D., Finanzierungs-, Bilanz-und Ausschüttungspolitik der Kapitalgesellschaft unter der Herrschaft des KStG 1977, a.a.O., S. 67–88.
Zum Wesen und zur Bedeutung der Kapitalkosten vgl. Süchting, Finanzmanagement, a.a.O., S. 295–341 und S. 371–395.–Für eine vertiefende Betrachtung der komplexen kapitaltheoretischen Diskussion um die Kapitalkosten sei aus der Fülle der Literatur insbesondere verwiesen auf Herbert Hax und Helmut Laux (Hrsg.), rie Finanzierung der Unternehmung, Köln 1975, mit wesentlichen, teils aus dem Englischen übersetzten Aufsätzen u.a. von Solomon, Gordon und Shapiro sowie Miller/Modigliani. Ferner seien folgende Aufsätze mit ausführlichen Literaturangaben erwähnt: Bohr, Kurt, Dividende und Dividendenpolitik, in: HWB, 4. Aufl., hrsg. von Erwin Grochla und Waldemar Wittmann, Stuttgart 1974, S. 1185–1198, sowie aus dem Handwörterbuch der Finanzwirtschaft (HdFW), hrsg. von Hans E. Büschgen, Stuttgart 1976: Weber, Karl, Dividendenpolitik, S. 271–280, Schneider, Dieter, Finanzierungskostenvergleich, S. 451–458, Engels, Wolfram, Verschuldungsgrad, optimaler, S. 1773–1786.
Vgl. zu diesem Problem u.a. Lohmann: Die Aktie nehme besonders bei ausgesprochener Dividenden-Stabilisierung immer mehr Rentencharakter an. Dadurch werde für das Management die banktechnisch-juristische Unterscheidung Eigenkapital - Fremdkapital in Frage gestellt: Lohmann, Martin, Zur Problematik der goldenen Bilanzregel. in: WPg, Nr. 6, 12. Jg., 15.3.59, S. 141–143. In Genossenschaftskreisen sieht man ebenfalls die Gefahr
Lipfert sieht die Eigenkapitalstruktur als das Verhältnis von - gesetzlichen und freiwilligen - Rücklagen zum Grundkapital. Vgl. Lipfert, Helmut, Theorie der optimalen Unternehmensfinanzierung, in: ZfbF 1965, S. 58–77, hier: S. 76. Wir schließen uns dieser Betrachtungsweise nicht an. Unser Verständnis sieht eine stärkere Bindung zwischen Grundkapital und gesetzlichen Rücklagen (vgl. unsere Ausführungen zu Grundannahme 1, S. 148). Dagegen pflichten wir Lipfert bei, wenn er die Struktur des Eigenkapitals als das Ergebnis der Relation zwischen der Selbstfinanzierung und der Eigenfinanzierung bei allen vorangegangenen relevanten Finanzierungsentscheidungen bezeichnet.
Gutenberg sieht in gewissen Situationen in einer Herausforderung der Unternehmensleitung, wie sie insbesondere mit Tilgungsverpflichtungen (in unserem Falle Dividendenpflicht) verbunden sind, die Voraussetzung für große unternehmerische Erfolge. Selbstfinanzierung erleichtere sicherlich die finanziellen Dispositionen, fördere aber nicht immer dasWachstum des Unternehmens. Vgl. Gutenberg, Erich, Gewinnverwendungspolitik, in: Finanzierungs-Handbuch, hrsg. von Hans Janberg, Wiesbaden 1970, S. 111–129, hier: S. 129.
Diese Frage stand im Mittelpunkt des Sparkassentags 1979 in München. Vgl. o.V., Die Axt an der kommunalen Familien, in: FAZ, Nr. 115, 18.5. 79, S. 14.
Die Bankenstrukturkommission hat sich mehrheitlich für eine Abschaffung des Haftsummenzuschlags ausgesprochen. Nach unseren Untersuchungen ist die Gruppe der Kreditgenossenschaften im Sinne der KWG-Normen letztlich in der Tat nicht unbedingt auf diesen Zuschlag angewiesen. Vgl. auch Möller, Ole, Banken im Visier der Gutachter, in: Rheinischer Merkur, Nr. 22, 1.6.79, S. 17. Der einschränkenden Begründung der Kommission, “(es] sollten nur eingezahlte eigene Mittel, die den Kreditinstituten dauerhaft zur Verfügung stehen und am laufenden Verlust teilnehmen, als haftendes Eigenkapital anerkannt werden”, vermögen wir uns allerdings so nicht anzuschließen. Vgl. Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft, a.a.0., S. 399–400. - Es ist auch von seiten der Kreditgenossenschaften mit heftigem Widerstand gegen eine Abschaffung des Haftsummenzuschlags zu rechnen. Vgl. o.V., Um den Haftsummenzuschlag, in: Kreditwesen, H. 9, 32. Jg., 1.5.79, S. 3; o.V., Der Haftsummenzuschlag muß bleiben, in: FAZ, Nr. 141, 21.6. 79, S. 12.
Zur Stellung und weiteren Entwicklung der Hypothekenbanken verweisen wir auf: Fabian, Rudolf, Haben die Hypothekenbanken eine Zukunft?, in: BZ, Nr. 250, Jahresschlußausgabe 1978, S. 9.
Vgl. dazu: o.V., Skeptische Ertragserwartungen der Deutschen Bank, in: BZ, Nr. 94, 17.5.79, S. 3 u. 4.
Zur Möglichkeit des internen Ertragsausgleichs der “Gemischten” vgl. Hackl, Max, “Gemischte” Banken im Wandel des Wettbewerbs, in: BZ, Nr. 59, 24.3.79, S. 13 u. 15, hier: S. 13.
Wir denken primär an eine Erweiterung von Grundsatz I. Einem solchen Vorschlag räumt Kurze (allerdings bezogen auf die Sparkassen) derzeit nur geringe Chancen ein: Kurze, Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten, a.a.O., S. 167. Auch die Stellungnahme der “Bankenstrukturkommission” läßt keine Empfehlung zu einer Auflockerung erkennen. Immerhin lehnt die Kommission aber gesetzlich fixierte Mindesteigenkapitalquoten ab, indem auf die Flexibilität des Grundsatzes I verwiesen wird (Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft, a.a.O., S. 372). Hierin sehen wir ebenfalls einen Ansatz.
Vgl. dazu auch Hasenkamp, Karl Peter, Wachstum und Eigenkapitalentwicklung der Kreditinstitute bei Geldentwertung, in: B.Bl., H. 1, 23. Jg. 1974, S. 14–18, hier: S. 18. Hasenkamp spricht sich übrigens auch für eine Überprüfung des Grundsatzes I aus. Vgl. a.a.O., S. 17.
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Sonnentag, H. (1982). Eigenkapitalbildung und Steuereinflüsse. In: Eigenkapital und Wachstum der Kreditinstitute. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 3. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88028-4_3
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