Zusammenfassung
Die Kapitalkonsolidierung sollte nach der Methode der erfolgsneutralen Erstkonsolidierung („modifizierte anglo-amerikanische Methode“) vorgenommen werden. Nach dieser Methode wird das bei Erwerb der Tochtergesellschaft vorhandene anteilige Eigenkapital gegen den entsprechenden Beteiligungsbuchwert aufgerechnet. Entsprechend wird bei Gründung eines Konzernunternehmens durch ein anderes Konzernunternehmen verfahren. Ein sich dabei ergebender Differenzbetrag (Anfangsdifferenz) wird als Konsolidierungsausgleichsposten auf der Aktiv- oder Passiv-Seite der Konzernbilanz gesondert und im Zeitablauf grundsätzlich unverändert ausgewiesen. Alle späteren Veränderungen des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften aus dem Ertrag werden als Bildung oder Auflösung der „Rücklagen des Konzerns aus dem Ertrag“ zusammen mit den erwirtschafteten Rücklagen der Obergesellschaft dargestellt. Erwirtschaftetes und eingezahltes Eigenkapital werden damit im Konzernabschluß getrennt ausgewiesen.
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Arbeitskreis Weltabschlüsse der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.. (1979). Kapitalkonsolidierung. In: Aufstellung internationaler Konzernabschlüsse. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87994-3_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87994-3_4
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Print ISBN: 978-3-409-16181-7
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