Zusammenfassung
Untersucht werden die Verflechtungen zwischen 492 deutschen Unternehmen zum Stichtag 31.12.1989. Der Schwerpunkt liegt auf großen Kapitalgesellschaften. Die Firmenauswahl vollzog sich in mehreren Schritten. Im ersten Schritt wurden 350 Firmen der Bonner Stichprobe, für die die notwendigen Daten vorlagen, ausgewählt. Die Bonner Stichprobe umfaßt Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz in Deutschland, die an einer deutschen Börse notiert sind und die nicht Banken oder Versicherungen sind.309 Im zweiten Schritt wurden 14 börsennotierte Banken und 18 börsennotierte Versicherungen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einbezogen. In einem dritten Schritt wurde diese Stichprobe mit der Liste der größten Unternehmen Deutschlands310 abgeglichen und um 96 fehlende Firmen in den Bereichen Industrie, Handel, Druck und Verlag, Versicherungen, Kreditinstitute und sonstige Dienstleistungen (Transport, Touristik) ergänzt, sofern es sich dabei um Kapitalgesellschaften handelte. Im letzten Schritt wurden von der Liste der größten Unternehmen noch 14 Sonderrechtsformen (5 Landesbanken, DG Deutsche Genossenschaftsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Carl-Zeiss-Stiftung, Haftpflichtverband der Deutschen Industrie, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost sowie Deutsche Bundespost Postdienst, Deutsche Bundespost Postbank und Deutsche Bundespost Telekom) berücksichtigt.311
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Literatur
Vgl. Albach (1987b), S. 637; Albach (1984), S. 274ff.
Vgl. Giersberg (1990), S. 13: Jährliche Liste der Frankfurter Allgemeinen Zeitung der hundert größten Unternehmen Deutschlands. Die Liste enthält die nach Umsatz 100 größten Industrieunternehmen, die nach Umsatz 80 größten Handelsunternehmen, die nach Umsatz zehn größten Transport-, Touristik- und Verkehrsunternehmen, die nach Beitragseinnahmen 14 größten Versicherungen, die nach Geschäftsvolumen 10 größten Kreditinstitute und die nach Umsatz fünf größten Verlags- und Druckunternehmen. Die Größenkennzahlen beziehen sich auf Konzernabschlüsse. Tochtergesellschaften, deren Muttergesellschaften zu den größten Unternehmen zählen, werden bei den Rangzahlen der 100, 80, 10, 14, 10 bzw. 5 Größten nicht angerechnet.
Damit sind bis auf den Handel, hier wurden nur die 20 größten Unternehmen erfaßt, alle Unternehmen der Liste der größten Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft sowie die 14 genannten Sonderrechtsformen enthalten. Eine Liste der einbezogenen Unternehmen befindet sich in Anhang 1.
Auch die Sonderrechtsformen werden im folgenden als Unternehmen bezeichnet, wenngleich die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn auch gemeinwirtschaftliche Zielsetzungen haben. Das gilt auch für die Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft. Zur Unternehmensdefinition vgl. Albach/Albach (1989), S. 35ff.
Der Haftpflichtverband der Deutschen Industrie hat als einzige Sonderrechtsform keine vergleichbare Position. Hier wurde der Begriff auf die Gewinnrücklagen ausgedehnt.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1991), S. 142.
Statistisches Jahrbuch (1991), S. 141.
Vgl. Hansen (1991), R 90. Er zählt börsennotierte Aktien von insgesamt 622 Gesellschaften.
Das gilt mit einer Ausnahme. Dr. Alfred Herrhausen hatte als Vorstandssprecher der Deutsche Bank AG zum Zeitpunkt seiner Ermordung am 30.11.1989 bei den Unternehmen der Stichprobe 3 Mandate als Vorsitzender des Aufsichtsrates und 3 Mandate als Mitglied des Aufsichtsrates. Alle sechs Mandate wurden von Vorstandsmitgliedern der Deutsche Bank AG in den folgenden Monaten übernommen. Die erst nach dem 31.12.1989 übernommenen Mandate wurden auf den 31.12.1989 zurückdatiert.
Vgl. Gschrei (1990), S. 1587ff.
Probleme gab es in einigen Fällen mit der Datierung bei der Veränderung der Eigentümer. In den Geschäftsberichten wird häufig der Anteilsbesitz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes, nicht dagegen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses mitgeteilt, weiterhin kam es zu Problemen, wenn der Jahresabschluß nicht zum 31.12.1989 erstellt wurde. In einigen Fällen war nicht erkennbar, ob der Anteil unmittelbar gehalten wird, bzw. bei mittelbarem Besitz über welche Gesellschaft. Das gilt besonders für Banken und Versicherungen.
Vgl. hierzu Monopolkommission (1992), S. 57ff.
Der Commerzbankfuhrer ordnet den Unternehmen bis zu 14 (Preussag) dreistellige Branchenschlüssel zu. Vgl. Commerzbank (1991), S. 10.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1979).
Insbesondere bei Holdinggesellschaften bzw. Konzernmuttergesellschaften im allgemeinen werden durchgehend auch die Tätigkeitsfelder der Tochtergesellschaften berücksichtigt.
In Anhang 2 und Anhang 3 befinden sich zusätzlich Angaben zu Umsatzerlösen und zur Zahl der Beschäftigten. Diese werden auch für Konzernabschlüsse angegeben, sofern sie vorlagen. Dadurch werden Größenmerkmale von Holdinggesellschaften und anderen Konzernen sichtbar.
Sammelbegriff für das Gezeichnete Kapital (§ 272,1 HGB) der Kapitalgesellschafen und das als ebenso oder als Eigenkapital bezeichnete Kapital der Sonderrechtsformen.
Es gibt drei Unternehmen, die zwei Vorstandssprecher haben.
Dabei kam es im Falle von Mehrmandatsträgern dann zu Unstimmigkeiten, wenn die akademische Titel nicht durchgehend angegeben waren. Einige Unternehmen zeigen nur Titel mit mindestens Doktorgrad, andere auch Diplome bzw. vergleichbare Abschlüsse. In diesen Fällen wurde ein einmal erkannter akademischer Grad einheitlich bei allen Mandaten vermerkt.
Vgl. hierzu auch die Untersuchung von Gerum/Steinmann/Fees (1988), S. 46ff.
Nach der Erhebung wurden die Personenidentitäten festgestellt. Hatte ein Mehrmandatsträger einmal eine genaue Zuordung als Kapital- oder Arbeitnehmervertreter, so wurde dieses Merkmal auch den anderen Mandaten zugeordnet, sofern es dort fehlte. Vorstandsmitglieder, die zugleich Aufsichtsratsmandate haben, wurden als Kapitalvertreter klassifiziert. Ausnahmen bestehen für die Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der BfG: Bank für Gemeinwirtschaft AG und der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft AG. Einerseits treten deren Vorstandsmitglieder auch als Arbeitnehmervertreter auf, und andererseits sitzen Personen, die sonst Arbeitnehmervertreter sind, dort als Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.
Aufgrund der Sollgröße der Aufsichtsräte erhält man 5.747 Mandate. Davon sind die 388 zu subtrahieren, die auf die nicht zu klassifizierenden Mitbestimmungsformen entfallen. Die Sollbesetzung der Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte umfaßt 2.986 Mandate.
Im folgenden wird zur Vereinfachung “Vorstand” stellvertretend für alle Geschäftsführungsorgane und “Aufsichtsrat” für alle Aufsichtsorgane verwendet. Differenzierungen zwischen den einzelnen Organen werden gesondert angegeben.
Insgesamt 26 Personen haben 40 Mandate als Ehrenmitglied oder als Ehrenvorsitzender, davon hat eine Person 13 Mandate (Herrman Josef Abs, Frankfurt), 2 Personen 2 Mandate und 23 Personen 1 Mandat. Von den 26 Personen haben 3 Personen zusätzliche Mandate als Aufsichtsratsmitglied, einer hat 5 weitere Aufsichtsratsmandate und zwei haben je ein zusätzliches Aufsichtsratsmandat.
Hilmar Kopper übernimmt am 28.2.1990 ein Aufsichtsratsmandat bei der Lufthansa AG, am 7.3.1990 den Aufsichtsratsvorsitz bei der Daimler Benz AG, am 12.4.1990 ein Aufsichtsratsmandat bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG und am 12.7.1990 ein Aufsichtsratsmandat bei der Veba AG. Er legt am 30.1.1990 sein Aufsichtsratsmandat bei der Enka AG, am 2.2.1990 den Aufsichtsratsvorsitz bei der Kali-Chemie AG, am 8.2.1990 den Aufsichtsratsvorsitz bei der Flachglas AG und am 22.3.1990 sein Aufsichtsratsmandat bei der Siemens AG nieder. Er hatte zum 31.12.1989 ebenso wie zum 31.12.1990 genau sieben Mandate. Dr. Horst Burgard legt am 12.1.1990 sein Mandat bei der Rütgerswerke AG nieder und übernimmt am 15.1.1990 das Mandat des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Philip Holzmann AG. Ulrich Weiss übernimmt das Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Continental AG erst am 23.1.1990. Um die Verflechtungen der Deutsche Bank AG zu dokumentieren, wurden alle Mandate einbezogen. Dr. Wolfgang Roller und Dr. Günther Saß-mannshausen haben von den 11 Mandaten jeweils beide ein Mandat bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die nicht gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden hat. Das gilt auch für das Mandat von Dr. Günther Saßmanshausen bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale. Es liegt in keinem Fall ein Verstoß gegen § 100,2,1,1 AktG vor.
Bei den Gewerkschaftsunternehmen BfG: Bank für Gemeinwirtschaft und Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft finden sich Kapitalvertreter, die ansonsten auch Mandate als Arbeitnehmervertreter haben. Sie wurden durchweg als Arbeitnehmervertreter eingestuft. Eine einmal als neutrales Mitglied im Sinnedes Montan-Mitbestimmungs-und Mitbestimmungsergänzungsgesetzes identifizierte Person wurde durchweg so eingestuft, auch wenn sie weitere sonstige Mandate hat. Eine Person (Walter Scheel) ist zweimal neutrales Mitglied.
Diese Verflechtungen erfolgen im Thyssen Konzern, im Preussag Konzern und zweimal im Gerling Konzern.
Hält eine Person Mandate in Unternehmen A und in Unternehmen B, so stellt sie die zwei Verbindungen A-B und B-A her. Diese Unterscheidung wird vorgenommen, um unternehmensspezifisch einzelne Verflechtungsmuster zu ermitteln.
492 * 491 = 241.572 (gerichtete) Verbindungen sind theoretisch möglich.
Dabei handelt es sich um die Konzernverbindung zwischen der Daimler Benz AG und der Mercedes Benz AG. Sechs Arbeitnehmervertreter sind in den beiden Aufsichtsräten personenidentisch. Darüber hinaus bestehen bei je zwei Vorstandsmitgliedern, bei einem Vorstandsmitglied der Daimler Benz AG und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Mercedes Benz AG sowie bei einem Vorstandsmitglied der Daimler Benz AG und einem Aufsichtsratsmitglied der Mercedes Benz AG Personenidentitä-ten.
Vgl. zu dieser Technik auch Ziegler (1983), S. 86ff; Stokman/Wasseur (1985), S. 26ff.
Vgl. Wittmann (1980), Sp. 894.
Vgl. zu diesem Thema auch Bamberg/Coenenberg (1991), S. 16ff; Allen (1990), S. 268ff; Picot (1990), S. 6ff; Picot (1989), S. 363ff; Ballwieser/Berger (1985), S. 11ff; Brockhoff (1983), S. 53ff; Bössman (1978), S. 178ff; Albach (1969), Sp. 720ff; Stigler (1961), S. 213.
Vgl. Harary/Norman/Cartwright (1965), S. 1ff; speziell zu Kommunikationsnetzen Flament (1963), S. 47ff.
Vgl. zur Analyse solcher Netzwerke Schenk (1984), S. 42ff; Lincoln (1982), S. 1ff; Marsden/Lin (1982).
Vgl. Freeman (1977), S. 35ff; Freeman (1978/79), S. 215ff.
Vgl. auch Albach/Kless (1982), S. 973ff.
Aktuellere Berechnungen finden sich bei Albrecht/Martin (1991), S. 72ff; Baumann/Brummer (1993), S. 61ff.
Der Spearman-Rangkorrelationskoeffizient zwischen beiden Größen beträgt 0,7555 ist mit 0,1% Fehlerwahrscheinlichkeit von 0 verschieden. Eine Regression führt zu folgendem Ergebnis: Punktzentralität = -30.600 + 14.760 * Mandate. Das R2 beträgt 78%, das Signifikanzniveau der Gleichung ebenso wie das der Konstanten und des Regressionskoeffizienten 0,0000.
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Pfannschmidt, A. (1993). Personen- und Kapitalverflechtungen zum Jahreswechsel 1989/90. In: Personelle Verflechtungen über Aufsichtsräte. Neue Betriebswirtschaftliche Forschung (nbf), vol 121. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87986-8_3
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