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Die empirische Analyse des Gewinnglättungsverhaltens deutscher Aktiengesellschaften

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Part of the book series: Betriebswirtschaftliche Beiträge ((BB,volume 27))

Zusammenfassung

Dem verhaltensorientierten Begriff der Bilanzpolitik entspricht es, daß bilanzpolitische Entscheidungen des Management mit dem Ziel erfolgen, bei den Bilanzadressaten bestimmte Verhaltensänderungen bzw. Werturteile hervorzurufen. Eine wichtige Voraussetzung für eine positive Beurteilung durch die Anteilseigner stellt dabei der Ausweis konstanter oder gleichmäßig wachsender Gewinne dar1).

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Literatur

  1. Vgl. dazu die Erläuterungen im 3. Kapitel (2. Mo¬tive zur Gewinnglättung).

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  2. Eine Liste der in der Untersuchung berücksichtigten 114 Aktiengesellschaften findet sich am Ende der Arbeit. Bei den hier untersuchten Unternehmen han¬delt es sich um eine Teilmenge der in der Datenbank des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. A.G. Coenenberg, Universität Augsburg, erfaßten 228 börsennotierten Aktiengesellschaften. Siehe da¬zu: Brandi, E. und Möller, P.: Beschreibung von Aus¬wahl und Speicherung der Daten zur empirischen Un¬ternehmensrechnung, in: Internationale Arbeitsberich¬te zur Unternehmensrechnung und Unternehmenssteuerung, Heft 2, Augsburg 1976, S. 5 ff.

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  3. Von dieser Bedingung wurde bei der Branche Straßen¬fahrzeugbau und Warenhausunternehmen abgewichen, die mit 5 bzw. 4 Gesellschaften belegt sind und voll er¬hoben wurden.

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  4. Verlag Hoppenstedt Co. (Hrsg.): Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften, 1965/1966 bis 1974/ 1975, 67.-75. Auflage, Darmstadt 1966 - 1975.

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  5. Commerzbank AG (Hrsg.): Wer gehört zu wem?, 8., 9., 10. und 11. Auflage, ohne Ortsangabe, 1969, 1971, 1973, 1975.

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  6. Bayerische Hypotheken-und Wechsel-Bank (Hrsg.): Wegweiser durch deutsche Aktiengesellschaften, Mün¬chen, Ausgaben 1967 bis 1976.

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  7. Im einzelnen wurden die Geschäftsberichte der fol¬genden Kreditinstitute herangezogen: Bayerische Hypotheken-und Wechsel-Bank, Bayerische Vereins¬bank, BHF Berlinger Handels-und Frankfurter Bank, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG, Industriekreditbank AG, Deutsche Industriebank.

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  8. Die Aktionärsstruktur wurde an den folgenden drei Stichtagen erhoben: Geschäftsjahr 1967 bzw. 1967/ 1968, 1970 bzw. 1970/1971 und 1974 bzw. 1974/1975.

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  9. Vgl. IdW Institut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.): WP Handbuch 1973, Düsseldorf 1973, S. 514 ff.; dasselbe, HFA: Stellungnahme NA 1/1967: Zum In¬halt des Geschäftsberichts nach § 160 Abs. 2 AktG, in: WPg 1967, S. 129.

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  10. IdW: WP Handbuch 1973, S. 516.

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  11. Adler-Düring-Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Auflage, Band 1, Stutt¬gart 1968, Anmerkungen zu § 160 Tz. 49.

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  12. Ein Beispiel zur Berechnung des Änderungsbetrages findet sich bei Adler-During-Schmaltz: a.a.0., An¬merkungen zu § 160 Tz. 57 ff.

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  13. In verschiedenen amerikanischen Untersuchungen werden steuerliche Konsequenzen unbeachtet gelas¬sen (z.B. Beidleman, C.R.: Income Smoothing, a.a. O., S. 659 ff.) oder durch besondere Gewichtungen berücksichtigt (z.B. Dascher, P.E. and Malcom, R. R.: A Note, a.a.0., S. 257).

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  14. Wegen weiterer Einzelheiten, welche Entscheidun¬gen der Unternehmensleitung bezüglich eines ge¬setzlich bestehenden Spielraums im Änderungsbe¬trag zu berücksichtigen sind, siehe Adler-Düring¬Schmaltz: a.a.0., Anmerkungen zu § 160 Tz. 59-80 oder Knoche, M.: Die Berichterstattung über Be¬wertungsänderungen im Geschäftsbericht nach neuem Aktienrecht, Düsseldorf 1967. Die Einbeziehung von Sonderabschreibungen nach § 6 b EStG bzw. Abschnitt 35 EStR ist umstritten. Sie wird jedoch laut WP-Handbuch 1973 befürwortet. Vgl. IdW: WP Handbuch 1973, S. 517.

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  15. Der anzugebende Änderungsbetrag stellt - wie er¬wähnt - den Saldo aller aus den betreffenden Me¬thodenänderungen und außerplanmäßigen Abschreibun¬gen sich ergebenden Erträge und Aufwendungen dar.

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  16. Vielfach wird in empirischen Gewinnglättungsunter¬suchungen eine Materiality-Nebenbedingung einge¬führt, aufgrund derer nur die bilanzpolitischen Entscheidungen mit wesentlichem Einfluß auf den veröffentlichten Gewinn analysiert werden. Siehe dazu beispielsweise die Untersuchung von White, G.E.: Income Normalization, a.a.O., S. 266 ff.

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  17. Das vorher gültige Aktiengesetz (AktG 1937) kann¬te nur eine Pflicht zur (verbalen) Berichterstat¬tung bei wesentlichen Änderungen der Abschreibungs¬und Bewertungsmethoden (§ 128 Abs. 2 AktG 1937). Ihr kam jedoch - so Leffson - aufgrund der Schutz¬klausel nach § 128 Abs. 3 AktG 1937 keine große Be¬deutung zu. Vgl. Leffson, U.: Die Grundsätze ord¬nungsmäßiger Buchführung, 2. Auflage, Düsseldorf 1970, S. 323.

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  18. Unter den in der Stichprobe erfaBten Gesellschaf¬ten gab es kein einziges Unternehmen, daß in je¬dem Geschäftsjahr wesentliche Änderungen der Be¬wertungs-und Abschreibungsmethoden einschlie߬lich der Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen durchführte und die Angabe eines Änderungsbetra¬ges erforderlich gemacht hätten.

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  19. In der Untersuchung wurden die vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahre, die zum 30. Juni en¬den, dem Jahr zugeordnet, in dem der erste Monat dieses Geschäftsjahres begann. Geschäftsjahre mit Bilanzstichtagen nach dem 1. Juli wurden dagegen dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der letzte Monat dieses Geschäftsjahres liegt.

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  20. Die Zahl der jeweils erfaßbaren Gesellschaften ändert sich von Jahr zu Jahr: Neugründungen, Kon¬kurse, Vergleichsverfahren oder Verschmelzungen können die Ursache dafür sein. Insbesondere bei Konkurs-und Vergleichsverfahren verzögert sich die Erstellung der Geschäftsberichte für das letz¬te Geschäftsjahr meist um viele Monate, manchmal sogar um Jahre.

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  21. In den Untersuchungen von Castan bzw. von Wysocki et al. wurde eine ähnliche Verteilung negativer und positiver Änderungsbeträge sichtbar. Bei Castan betrug ihr Verhältnis 16:6, bei von Wysocki et al. gab es ausschließlich gewinnmindernde Änderungs¬beträge. Siehe dazu Castan, E.: Erläuterung, a.a.O., S. 317'; von Wysocki, K., Keifer, R., Gross, G., Jäger, W., Haas, H.: Die Berichterstattung Deutscher Aktiengesellschaften über die Bewertungs-und Ab¬schreibungsmethoden gem. § 160 Abs. 2 AktG, in: ZfbF 1971, S. 333.

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  22. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart-Mainz, Aus¬gaben 1971 bis 1976, dasselbe: Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften der Industrie 1974 und 1975, in: Wirtschaft und Statistik 1976, Heft 12, S. 738 — 742, dasselbe: Unternehmen und Arbeitsstätten, Fachserie 2, Reihe 2: Abschlüsse der Kapitalgesellschaften, Stuttgart 1977.

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  23. Der entsprechende Wert vergleichbar mit der großen Anzahl von Gesellschaften früherer Jahre wurde noch nicht veröffentlicht.

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  24. Die Anzahl der Gesellschaften differiert im Jahre 1967 leicht von denen der späteren Auswertungen, da für dieses Jahr von 3 Gesellschaften die Geschäftsberichte nicht vorlagen und deshalb nicht ermittelt werden konnte, ob ein AAnderungsbetrag veröffentlicht wurde. Diese 3 Ge¬sellschaften wurden für das Jahr 1967 aus den nachfolgenden Untersuchungen eliminiert.

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  25. Obgleich die gesetzliche vorgeschriebene 10%i-Norm nicht erfüllt war, veröffent¬lichten 3 Unternehmen aus der Stichprobe (freiwillig) 6 Änderungsbeträge.

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  26. Die Tabelle macht auch deutlich, daß in einigen Fällen unter Bezugnahme auf § 160 Abs. 2 Satz 5 AktG Änderungsbeträge (freiwillig) veröffentlicht wurden, obgleich die betreffenden Gesellschaften dazu nicht verpflichtet gewesen sind.

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  27. Vgl. Adler-During-Schmaltz: a.a.O., Anmerkungen zu § 160 Tz. 57.

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  28. Soweit im Text des Geschäftsberichts bei Angabe des Änderungsbetrags keine Ursachen erläutert wa¬ren, wurden die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz bzw. Gewinn-und Verlustrech¬nung durchgesehen und die bilanzpolitischen Ent¬scheidungen festgestellt, die ausschließlich im Er¬messem der Unternehmensleitung lagen und eine Än¬derung der Bewertungskontinuität im Sinne des Ge¬setzes darstellten. Diese Durchsicht diente gleich¬zeitig auch dazu, durch Vergleichsrechnungen die Richtung der Gewinnveränderung zu bestimmen, so¬fern dies nicht aus der Angabe des Änderungsbe¬trags hervorging.

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  29. Entsprechend dem eigentlichen Untersuchungsziel der empirischen Arbeit und aus Gründen der Prak¬tikabilität wurden die Erläuterungen zu Gruppen bilanzpolitischer Mittel zusammengefaßt und auf eine detailliertere Erfassung der jeweils zum Einsatz, kommenden bilanzpolitischen Parameter ver¬zichtet. Siehe dazu; die nachfolgenden Arbeiten, in denen Teilaspekte der unternehmerischen Publi¬zittä.t, hinsichtlich der Erläuterung des Änderungs¬betrags im Geschäftsbericht analysiert wurden: Castarr, E.: Erläuterung, a.a.O., S. 316 ff.; der¬selbe: Rechnungslegung, a.a.O., S. 175 f.; Seemann, H`.-J.: Befolgung, a.a.O., S. 117 f.; v. Wysocki, K., Keifer, R., Gross, G., Jäger, W., Haas, H.: Berichterstattung, a.a.O., S. 332 ff'.; Damm, G., Halbinger, J., Kellinghusen, G.: Die Berichterstat¬tung fiber Methodenänderungen gemäß § 160 Abs. 2 AktG, in:: ZfbF 1977, S. 369 ff.

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  30. Die hier erwähnten Sonderabschreibungen sind zu einem Großteil auf die Inanspruchnahme steuer¬lich eingeräumter Buwertungswahlrechte zuriickzu-führen.

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  31. Die Nutzung des bilanzpolitischen Potentials der Rückstellungsberechnung, auf die in der Praxis im¬mer wieder hingewiesen wird (vgl. z.B. den Beitrag von Huppert, W.: Mit den Rückstellungen kann das Ergebnis manipuliert werden, in: Handelsblatt, Dienstag, 19.10.1976, S. 11), ist ebenfalls der Tabelle zu entnehmen. Die starke Zunahme der Häu¬figkeit von Rückstellungsänderungen in den Jahren 1974 und 1975 muß jedoch auch im Licht der neuen gesetzlichen Regelung der Pensionsrückstellungen gesehen werden. Bei zahlreichen Änderungsbeträgen wurde auf diese Tatsache verwiesen.

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  32. Vgl. Gordon, M.J., Horwitz, B.N., Meyers, P.T.: Accounting Measurements, a.a.0., S. 227; Copeland, R.M. and Licastro, R.D.: A Note, a.a.0., S. 544; Morris, R.C. and Breakwell, G.H.: Manipulation, a.a.O., S. 182 f.

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  33. Vgl. Gordon, M.J., Horwitz, B.N., Meyers, P.T.: Accounting Measurements, a.a.O., S. 224.

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  34. Vergleiche dazu die Untersuchungen von Cushing, B.E.: Changes, a.a.O., S. 198 ff.; Smith, E.D.: Accounting Policy Decisions, a.a.O., S. 712 ff.

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  35. Siehe dazu beispielsweise Cyert und March, die an¬nehmen, daß das Management "satisfactory profits" anstrebt, deren Höhe sich an den in der Vergangen¬heit erzielten Erfolgen und an anderen (branchen¬spezifischen) Faktoren orientiert. Cyert, R.M. and March, J.G.: Organizational Factors in the Theory of Oligopoly, in: The Quarterly Journal of Eco¬Yibmics, February 1956, S. 47. Auch Williamson geht davon aus, daß sich bei Bestimmung einer angemes¬senen Höhe des Gewinns "the relative performance of rivals, the historical performance of the firm, and special current conditions" niederschlagen. Williamson, O.E.: The Economics of Discretionary Behavior: Managerial Objectives in a Theory of the Firm, London 1974, S. 36. Siehe dazu außerdem March, J.G. and Simon, H.A.: Organizations, 9. Auflage, New York u.a., 1967, S. 183. Zum Gewinn¬streben des Management vergleiche ferner Heinen, E.: Grundlagen betriebswirtschaftlicher Entschei¬dungen, Das Zielsystem der Unternehmung, 2. Auf¬lage, Wiesbaden 1971, S. 59 ff. und die dort an¬geführte Literatur.

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  36. Vgl. z.B. die Untersuchungen von Archibald, T.R.: Return, a.a.0., S. 164 ff.; derselbe: Deprecia¬tion Switchback, a.a.0., S. 67 ff.; Copeland, R. M.: Income Smoothing, a.a.0., S. 101 ff.; Cope¬land, R.M. and Licastro, R.D.: A Note, a.a.0., S. 540 ff.; White, G.E.: Income Normalization, a.a. 0., S. 260 ff.; derselbe: Effects, a.a.0., S. 351 ff.; Smith, D.E.: Accounting Policy Decisions, a.a.0., S. 707 ff.

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  37. Siehe dazu z.B. die Untersuchungen von Ball, R. and Brown, P.: An Empirical Evaluation of Account¬ing Income Numbers, in: JAR 1968, S. 159 ff.

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  38. Eine solche Variante gewichteten Gewinnwachstums wurde bereits von Cushing (allerdings für die je¬weils letzten 5 Jahre) und von Smith, von dem auch die Gewichtungsfaktoren übernommen wurden, empi¬risch getestet. Durch die Gewichtung wird verhin¬dert, daß bei abnormalem Gewinnwachstum in der Vor¬periode ein zu großer Einfluß auf den Sollgewinn ausgeht. Siehe dazu Cushing, B.E.: Changes, a.a.0., S. 200; Smith, D.E.: Accounting Policy Decisions, a.a.O., S. 714.

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  39. Als Gewichtung wurde - wie in dem Beitrag von Smith, D.E.: Accounting Policy Decisions, a.a.O., S. 715 - a1 = 0,5, a2 = 0,3 und a3 = 0,2 genommen.

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  40. Es wären natürlich auch andere Annahmen möglich. Die Prämisse, daß in Jahren mit einem vorhergehen¬den Jahresfehlbetrag ein Sollgewinn von Null ange¬strebt wird, ist - wie jede andere Annahme - will¬kürlich.

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  41. Untersuchungen mit einem derartigen Gewinnwachstum führten u.a. durch: Dascher, P.E. and Malcom, R.E.: A Note, a.a.O., S. 253 ff.; White, G.E.: Income Nor¬malization, a.a.0., S. 260 ff.; derselbe: Effects, a.a.O., S. 351 ff.

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  42. Siehe dazu die Untersuchungen von Lev, B.: Indus¬try Averages, a.a.0., S. 290 ff.; Barnea, A., Ro¬ney, J. and Sadan, S.: Smoothing of Income, a.a.0.• S. 110 ff.; Smith, E.D.: Accounting Policy Deci¬sions, a.a.0., S. 707 ff.

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  43. Vgl. Smith, E.D.: Accounting Policy Decisions, a.a. 0., S. 715. Ähnlich auch Lev, B.: Industry Averages, a.a.0., S. 293.

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  44. Die willkürliche Gewichtung erfolgte - wie bei dem Sollgewinn St(3) - entsprechend dem Beitrag von Smith, D.E.: Accounting Policy Decisions, a.a.0., S. 715.

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  45. Siehe dazu die Ergebnisse in Tabelle 15.

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  46. Siehe dazu Nie, N.H., Hull, C.H., Jenkins, J.G., Steinbrenner, K., Bent, D.H.: SPSS Statistical Package for the Social Sciences, 2. Auflage, New York u.a., 1975.

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  47. Nach Yates-Korrektur bei 1 Freiheitsgrad. Zur Ya¬tes-Korrektur siehe beispielsweise Yamane, T.: Statistics, 3. Auflage, New York 1973, S. 766 ff.

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  48. Siehe dazu die Ausführungen im 3. Kapitel (Motive zur Gewinnglättung) und die dort angeführte Lite¬ratur.

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  49. Vgl. Smith, E.D.: Accounting Policy Decisions, a.a.0., S. 716 ff. oder die Beschreibung im 3. Ka¬pitel, 6. Abschnitt (13.) auf Seite 105 ff.

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  50. Ein anderer denkbarer Weg bestünde darin, die Klas¬sifikation aufgrund der Aktionärszahlen durchzu¬führen. Eine große Zahl von Aktionären kann jedoch nicht als verläßliches Kriterium für das Vorhanden¬sein eines Manager-Unternehmens gelten, da sich dar¬in die Stimmrechts-bzw. Kontrollverhältnisse im Un¬ternehmen nur ungenau widerspiegeln. Das Fehlen ei¬ner amtlichen Statistik bezüglich der Aktionärszah¬len und Aktionärsstruktur führt dazu, daß allgemein verläßlich Daten fehlen und man zum Teil auf Schät¬zungen angewiesen ist. Siehe dazu PM Portfolio Ma¬nagement: Aktionärsstruktur und Aktienbesitz in der Bundesrepublik, München 1977, S. 1 ff.

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  51. Smith, E.D.: Accounting Policy Decisions, a.a.0., S. 712.

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  52. Smith, E.D.: Accounting Policy Decisions, a.a.0., S. 712.

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  53. Vergleiche dazu die Ausführungen unter Abschnitt 2.4dieses Kapitels auf Seite 125 ff.

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  54. Im einzelnen handelte es sich um folgende Unter¬nehmen: BASF Badische Anilin- Soda-Fabrik AG, Schering AG, Maschinenfabrik Weingarten AG, Schubert Salzer AG.

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  55. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Höhe einer Beteiligung nicht in jedem Fall festzustellen ist. Beteiligungen an Aktiengesell¬schaften sind nämlich nur unter bestimmten Voraus¬setzungen (vgl. § 20 Abs. 1 AktG) von Unternehmen - und nicht von Privatpersonen - bekanntzugeben.

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  56. Copeland beispielsweise unterstellte im Rahmen sei¬ner Untersuchung, daß Gewinnglättung dann nicht an¬genommen werden kann, wenn im Untersuchungszeitraum die Jahre ohne bilanzpolitische Entscheidungen die Jahre mit. bilanzpolitischen Entscheidungen überwie¬gen. Ygl. Copeland, R.M.: Income Smoothing, a.a.0., S. 111.

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  57. Smith, E.D.: Accounting Policy Decisions, a.a.0., S. 719.

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  58. Die unterschiedliche Anzahl von Gesellschaften ist darauf zurückzuführen, daß nur solche Gesellschaften mit Anderungsbeträgen berücksichtigt sind, die als gewinnglättend klassifi¬ziert wurden. Manchmal kann es sein, daß eine Gesellschaft bezüglich eines bestimmten Sollgewinns gewinnglättende Änderungsbeträge hat, bezüglich eines anderen Sollgewinns der gleiche Änderungsbetrag jedoch als nichtglättend klassifiziert wird. Im zuletzt genann¬ten Fall wurde die Gesellschaft bei Berechnung der Glättungsdifferenzen bezüglich dieses Sollgewinns nicht berücksichtigt, da — wie erwähnt — nur ein Vergleich der Jahre von Un¬ternehmen mit gewinnglättenden Anderungsbeträgen stattfindet.

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  59. Siehe dazu Siegel, S.: Nonparametric Statistics for the Behavioral Sciences, New York u.a, 1956, S. 42 ff.

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  60. Dies bedeutet für den Chit-One Sample Test, daB für das erwartete Ergebnis eine Gleichverteilung unterstellt wird.

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  61. Vgl. insbesondere dazu die empirischen Untersuchun¬gen von Frishkoff,.P.: Trends, a.a.0., S. 141 ff., White, G.E.: Income Normalization, a.a.O., S. 272 f., Archibald, T.R.: Return, a.a.0., S. 164 ff., ders.: Depreciation Switchback, a.a.0., S. 67 ff.

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  62. Vgl. dazu z.B. Schindler, R.: Die Publizitätsvor¬schriften bei-der Rechnungslegung der AG, Berm 1967, S. 33 (Fußnote 19), Pougin, E.: Bilanzpolitik, a.a.0.,S. 7•

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  63. Eine Verbesserung der Untersuchungsbedingungen ist in weiterer Zukunft zu erwarten, nachdem die Vorschriften einer Vierten EG-Richtlinie erlassen sein werden. Art. 28 sieht nämlich u.a. vor, daß bestimmte Bewertungskorrekturen im An¬lage-und Umlaufvermögen der Höhe nach angege¬ben werden müssen.

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© 1979 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, Wiesbaden

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Schmidt, F. (1979). Die empirische Analyse des Gewinnglättungsverhaltens deutscher Aktiengesellschaften. In: Bilanzpolitik deutscher Aktiengesellschaften. Betriebswirtschaftliche Beiträge, vol 27. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87906-6_5

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