Zusammenfassung
Die Basiseigenmittel bilden den Kern des haftenden Eigenkapitals als Risikobegrenzungsgröße. Sie müssen das Risikovolumen zu mindestens 4 % decken. Zu den Basiseigenmitteln zählt die EG-Eigenmittelrichtlinie das eingezahlte Kapital, die offen ausgewiesenen Rücklagen und die einbehaltenen Gewinne. Soweit die sich aus § 233 HGB ergebenden Rechte des stillen Gesellschafters nicht aberkannt wurden, können auch Einlagen stiller Gesellschafter den Basiseigenmitteln zugerechnet werden. Damit ergeben sich kaum Unterschiede zu dem geltenden deutschen Recht für Kreditinstitute, die Umsetzung dieser Eigenkapitalbestandteile ist also unproblematisch.49
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1993 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Büsselmann, E. (1993). Aufnahmemöglichkeiten bestimmter Eigenkapitalbestandteile in das deutsche Kreditwesengesetz unter Anwendung des marktbezogenen Eigenkapitalbegriffs. In: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital. Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, vol 12. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87893-9_17
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87893-9_17
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-14408-7
Online ISBN: 978-3-322-87893-9
eBook Packages: Springer Book Archive