Zusammenfassung
Im Einkommensteuergesetz ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns der Kaufleute nur rudimentär geregelt. Die wenigen Einzelnormen sind angefüllt mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die der Auslegung bedürfen, und auch die Generalnorm, der Verweis auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, trägt nur wenig zur Konkretisierung der unklaren Gesetzesvorschriften bei. Es kann daher nicht verwundern, daß bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerpflichtigen und Fiskus über Fragen der bilanziellen Gewinnermittlung letztlich die Judikatur über die “richtige” Deutung der jeweiligen Gesetzesvorschrift entscheidet. Bilanzsteuerrecht ist weitgehend Richterrecht1). Mit der Ausfüllung der offengelassenen Gesetzgebung wird die höchstricherliche Judikatur rechtsschöpferisch tätig und tritt an die Stelle des Gesetzgebers2).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1983 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Eibelshäuser, M. (1983). Problemstellung. In: Immaterielle Anlagewerte in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung. Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 26. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87890-8_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87890-8_1
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-13300-5
Online ISBN: 978-3-322-87890-8
eBook Packages: Springer Book Archive