Zusammenfassung
Dem Staatsaufbau der Niederlande liegt das Prinzip des “dezentralisierten Einheitsstaates” zugrunde. Dieses Prinzip geht auf das 19. Jahrhundert zurück, in dem sich die konstitutionelle Monarchie auf der Basis eines parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems entwickelte; sie ersetzte den Staatenbund der sieben niederländischen Provinzen. Darüber hinaus ist der niederländische Staat heute als demokratischer und sozialer Rechtsstaat mit einer immer stärkeren Prägung durch wohlfahrtsstaatliche Funktionen zu charakterisieren. Für die vorliegende Untersuchung ist zunächst aber das staatsrechtliche Organisationsprinzip des “dezentralisierten Einheitsstaates” von Interesse. Es umfaßt sowohl die formale Organisationsstruktur des niederländischen Staates als auch die Grundlagen der Kompetenzverteilung zwischen den Teileinheiten. Darüber hinaus bestimmt es die Voraussetzungen für die Ausgestaltung der vertikalen Beziehungen zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenen und strukturiert somit das Spannungsfeld von Zentralisierung und Dezentralisierung, in dem die Analyse der Stellung und Funktion der Provinzen anzusiedeln ist.
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Anmerkungen zu Kapitel 4
Vdl. hierzu Rutter, 1980, S. 354
Zur Versäulungsdemokratie grundlegend: Lijphart, 1968; van den Berg Mollemann, 1975 sowie in deutscher Sprache Steiningr, 1976 und Lepay, 1979
So Rutter, 1976, S. 168 ff.;
Rutter, 1980, S. 358 ff.
Pot, 1977, S. 515 ff
Rutter, 1980, S. 356
Pot, 1977, S. 579 ff.; kritisch hierzu Windmuller de Galan, 1970
So Rutter, 1980, S. 357
Ebd., S. 358
Auf Aspekte der provinzialen Territorialreform wird in Kapitel 4.3. näher eingegangen
Modder, 1981
Grundlegend hierzu Rutter, 1976. auch IBW, 1972
Modder, 1981, S. 30 ff
Verkruisen Vis, 1982, S. 286 f.
In diese Richtung argumentiert der Endbericht der Werkgroep Complementair Bestuur Verkend, 1980
WRBB, 1976
WWPH, 1976
Provinciale Beleldspianning Concept Hoofdrapport, 1980, S. 6 ff.
Im Gegensatz zu ihrem Auftraggeber, dem niederländischen Innenminister, kommt die Arbeitsgruppe, die sich mit der provinzialen “beleidsplanning” beschäftigt, zu zwei eher entgegengesetzten Schlußfolgerungen: Sie strebt eine möglichst “weiche” gesetzliche Verankerung, wenn überhaupt, an und unterstreicht stärker als die offizielle Stellungnahme aus Den Haag den vertikalen, eher extern orientierten Charakter des “beleidsplans”. Provincial. Beleidaplanning, 1981
Plodder, 1981, S. 17 ff
Dies durfte von der Erwartung getragen sein, durch eine Aufschnrung des Gesamtreformpaketes die zu erwartenden Widerstände verringern und das Entstehen einer einheitlich ablehnenden Interessenformation verhindern zu können. Zugleich erhöht sich dadurch die Möglichkeit zum Aushandeln von Kompromissen mit den von den einzelnen Teilen unterschiedlich betroffenen Instanzen und Gruppierungen. Andererseits bedingen sich die einzelnen Teile der Verwaltungsreform weitgehend wechselseitig, so daß hier neue Möglichkeiten einer “Blockade” drohen.
Decentraiisatienota, 1980
Mit den “negativen Listen” war beabsichtigt, für Provinzen und Gemeinden jene Aufgabenbereiche und Kompetenzen verbindlich festzulegen, auf denen diese Gebietskörperschaften nicht konkurrierend tätig sein durften. Aufgrund des politischen Widerstands vor allem der niederländischen Gemeinden und ihres Spitzenverbandes zog die Regierung diesen Vorschlag zwei Jahre später endgültig zurück. WRBB, 1976; Verkruisen/Vis, 1982.
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Hesse, J.J., Kleinfeld, R.R. (1990). Die Provinzen als gebietskörperschaftliche Einheiten im dezentralisierten Einheitsstaat. In: Die Provinzen im politischen System der Niederlande. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87764-2_4
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