Zusammenfassung
Die Entwicklung territorialer Binnenstrukturen auf dem Staatsgebiet der Niederlande reicht bis in das 11. Jahrhundert zurück, als Bistümer, Grafschaften und Herzogtümer während der sich rasch durchsetzenden Feudalepoche in das mit der Auflösung des karolingischen Reichs entstandene Machtvakuum stießen. Blieben diese Gebiete zunächst noch durch eine große Heterogenität hinsichtlich ihres territorialen Zuschnitts, ihres inneren Zusammenhangs und ihrer Stellung gegenüber dem deutschen Kaiser als oberstem Lehnsherren gekennzeichnet, wuchs in den folgenden Jahrhunderten unter der Herrschaft der Burgunder und Habsburger der Zusammenhalt und die Festigkeit ihrer inneren und äußeren Struktur.2 Ausdruck dieser Zentralisierungsprozesse waren die Einsetzung eines gemeinsamen Landesherren und die erstmals 1464 erfolgende Einberufung der ständischen Generalstaaten.3 Sie artikulierten zugleich den Protest der nördlichen Gebiete gegen eine den Süden (Flandern) favorisierende Zentralisierungspolitik. Die wachsende Verbundenheit dieser im niederländischen Sprachgebrauch als “gewesten”, vielfach auch als “Provinzen” bezeichneten Gebiete,4 fiel zeitlich zusammen mit ihrer zunehmend peripher werdenden Stellung innerhalb des habsburgischen Weltreichs unter Karl V. und seinem Nachfolger Philipp II. Hier lag der Anstoß zur Auflehnung gegen die von Spanien aus erfolgende Regierung, die als Fremdherrschaft empfunden wurde.
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Anmerkungen zu Kapitel 2
Zur Geschichte der Niederlande vgl. allgemein: Jansen,1965, und Rogier,19682
In Brabant und Holland war die staatsrechtliche Integration schon früh ausgeprägt und führte dort zu ersten administrativen Dezentralisationsformen, während in anderen “gewesten” — die nur durch die Personalunion des Landesherren integriert waren - noch lange Zeit eine relative Autonomie der einzelnen Teilräume vorherrschte (z. B. Geire, später Gelderland). Auch der Grad der relativen und faktischen Unabhängigkeit vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation differierte zwischen den “gewesten” (vgl. Koopmans,1971, S. 2).
Vgl. Fockema u. Hardenberg, 1964, S. 1–27
Der Begriff “pays bas” taucht offiziell erstmals 1549 in der “pragmatischen Sanktion” und in der Thronverzichtsrede Karl V. auf. Ebd., S. 4
Holland, Utrecht, Friesland, Gelderland, Zeeland, Overijssel, Drenthe, Stad en Ommeland (Groningen)
Koopmans,1971, S. 5 ff.
Vgl. hierzu vor allem Offermans u. Feis,1975, S. 93 ff.
Das sind die späteren Provinzen Nordbrabant und Südlimburg.
Lutters, 1977, S. 2 ff.
Offermans u. Feis, 1975, S. 119
de Monchy, 1976, S. 15
So Lutters, 1977, S. 7
de Monchy, 1976, S. 13
Von 588 Mitgliedern der Provinzstaaten waren 1841 noch 139 Adelige, 211 Vertreter des flachen Landes und nur 238 städtischer Herkunft. Der auf Reichsebene entmachtete Adel fand in den Provinzen eine Zuflucht. So Offermans u. Feis, 1975, S. 150
Deputiertenausschüsse bildeten sich schon zu Zeiten der niederländischen Republik, blieben aber noch von groper Heterogenität sowie durch ihre Abhängigkeit den Provinzstaaten gegenüber geprägt; vgl. Lutters,1977, S. 3 ff.
Hierzu allgemein: Geismann, 1964
Allerdings beinhaltete die gesetzliche Regelung, wonach provinziale Steuern nur auf Grundlage eines eigenen Gesetzes erhoben werden durften, die Gefahr, dap sich das nationale Parlament eingehender in die Angelegenheiten der Provinzen einmischen konnte. In der Praxis erfolgte eine einheitliche Haushaltsführung der Provinzen erst ab 1905.
Vgl. die zeitgenössische Würdigung im Gedenkbuch zum 100jährigen Ju- biläum des Provinzgesetzes “De Provinciale Wet Honderd Jaar” (1950)
Die Verfassungsreform sah vor, dap Steuern der allgemeinen Regelung durch das Gesetz und jede Steuerverordnung der Genehmigung durch die Krone bedurften. Zugleich wurde aber das Recht der Provinzen auf eigene Steuern prinzipiell anerkannt.
Zur Entwicklung des Wahlsystems siehe Nohlen, 1969
Vgl. de Monchy, 1976, S. 34 ff.
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Hesse, J.J., Kleinfeld, R.R. (1990). Historisch-genetische Entwicklung der Provinzen. In: Die Provinzen im politischen System der Niederlande. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87764-2_2
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