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Hilfsjugend und helfende Gesellschaft

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Verrechtlichung und Verdrängung

Zusammenfassung

Wenn der Geburtsschein zählt, umfassen Jugendliche und Kinder, je nachdem, wo man die Kerbe zum Erwachsenendasein schneidet, 35 bis nahezu 50% unserer Gesellschaft. Hält man sich an die Bestimmungen des öffentlichen Rechts, dann gilt folgendes Einteilungsprinzip: „Der Minderjährige wird bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Kind, vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Jugendlicher bezeichnet. Die jungen Leute vom Beginn des 19. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bilden die Gruppe der Heranwachsenden.“1

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Literatur

  1. Siehe August Deisenhofer, Einleitung, in: Jugendrecht, München 1977 (10. Aufl.), S. XVI. la Vgl. Annelie Keil: Jugendpolitik und Bundesjugendplan, München 1969, S. 11 ff; siehe auch Karl Mannheim: Das Problem der Generationen, in: Ludwig von Friedeburg (Hrsg.): Jugend und Gesellschaft, Köln und Berlin 1965, S. 23–48.

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  2. S. Günter H. Anton: Geschichte der preußischen Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch die Reichsgewerbeordnung, Berlin 1953. Die Regelungen im Hinblick auf die Kinderarbeit und die anderen staatlichen Einzelmaßnahmen vor dem 1. Weltkrieg sind mit der scheinbar systematischer ansetzenden staatlichen Jugendpolitik nach dem I. Weltkrieg noch nicht verglichen worden.

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  3. Vgl. Karen Schober: Jugendarbeitslosigkeit in Zahlen: Ausmaß und Entwicklungstendenzen, in: Gero Lenhardt (Hrsg.): Der hilfslose Sozialstaat. Jugendarbeitslosigkeit und Politik, Frankfurt/M. 1979, S. 173–202, hier insbes. S. 175f.; vgl. auch die Ergebnisse der Studie von Münch über die Lage der Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag, siehe Tagesspiegel vom 27.5.1979; vgl. insgesamt 5. Jugendbericht, Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe, Drucksache 8/3685 vom 20.2.80, außerdem die für die Kommission des 5. Jugendberichts erstellten Materialien von Gudrun Lindner, Berufsnot und Ungleichheit — zur Ausbildungssituation der Jugendlichen unter 20 Jahren. Da sich die Zahlen fortlaufend verändern, lohnt es sich nicht, dieselben hier auf den neuesten Stand zu bringen. Die Probleme des Übergangs vom Bildungs-zum Beschäftigungssystem und die Schwierigkeiten, diese Probleme zu untersuchen, zeigen sich auch in der Studie des Instituts für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung, Arbeitsgruppe Sozialplanung an der Universität Frankfurt, mit dem Titel „Territorialstruktur und Jugendhilfe“, Studien und Gutachten zur Planung der Jugendhilfe im Main-Taunus-Kreis, Frankfurt/M. 1979, Manuskript. Vgl. hierzu auch Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Alkohol und Drogenmißbrauch und Kriminalität von Kindern und Jugendlichen, Drucksache 8/751, Bonn 1977.

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  4. Vgl. Dritter Jugendbericht, Hrsg. Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Bonn 1972, S. 26 f. Der Jugendbericht bezieht sich seinerseits auf eine Untersuchung von H.-Ch. Thalmann; Verhaltensstörungen bei Kindern im Grundschulalter, Stuttgart 1971, S. 75f.

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  5. Siehe den Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 9.5.1979: „Sorgen wegen der Jugendkriminalität“, der über die Kriminalstatistik der Polizei für 1978 referiert; vgl. auch Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: „Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Land Nordrhein-Westfalen 1977, Oktober 1978.

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  6. Siehe Vorbemerkung zum Überblick „Öffentliche Jugendhilfe 1977“ in: Wirtschaft und Statistik 12/1978, S. 811–817, S. 811; die schlechte Datenqualität der Statistiken, die die „freien Träger” produzieren, resultiert wesentlich aus deren Interessengebundenheit. Das Verhältnis der „freien Träger“ zur staatlichen Bürokratie ist dadurch bestimmt, daß letztere als Quelle der ersteren funktioniert. Jede Manipulation der Daten, der Belegungszahlen, des Sortierschlüssels usw. zahlt sich für die privaten Institutionen in Mark und Pfennig aus. Unklarheiten eröffnen einen Verhandlungsspielraum. Es geht hierbei um Millionenbeträge, die etwa für statistisch manipulierte Teilnehmerzahlen irgendwelcher Veranstaltungen an der politischen Bildung u.ä.m. ergattert werden können.

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  7. Horst Petri: Die randständige Jugend, in: Gen Schäfer/Carl Nedelmann (Hrsg.): Der CDU-Staat, Studien zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik, München 1967, S. 47–62, zu den Nachweisen s. S. 265–268, hier S. 47 und S. 266.

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  8. Der Überblick ist dem Dritten Jugendbericht a.a.O., S. 23 entnommen; vgl. auch entsprechend Zweiter Jugendbericht, Bonn 1968, S. B.

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  9. Benutzt wird vor allem der statistische Bericht über die öffentliche Jugendhilfe 1977 aus Wirtschaft und Statistik 12/1978; um nicht durch einseitige Auswahl zu verzerren, werden alle Informationen, wenn auch in anderer Reihenfolge und bei weitem nicht so ausführlich, wiedergegeben; die neuesten Daten, die amtlich bekanntgegeben wurden, „Öffentliche Jugendhilfe 1978“, Wirtschaft und Statistik 1/80, S. 37–44, werden nur dort eigens genannt und im Text hervorgehoben, wo sie die früheren Zahlen erheblich korrigieren.

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  10. Vgl. Antje Huber, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/144 (144. Sitzung vom 15.3.1979, S. 11491–11495, hier S. 11492f).

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  11. Vgl. den ausgezeichneten und materialhaltigen Aufsatz von Manfred Rabatsch: Jugendfürsorge in der Bundesrepublik, in: Diethelm Damm u a Jugendpolitik in der Krise. Repression und Widerstand, in: Jugendfürsorge, Jugendverbänden, Jugendzentren, Heimerziehung, Frankfurt/M. 1978, S. 104–188, hier S. 148; Rabatsch bezieht sich auf eine Untersuchung für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Stellungnahme für den Landtagsausschuß, Protokolle S. 7ff.; die lange Verweildauer wird auch bestätigt durch Antje Huber a.a.O., S. 11492.

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  12. Vgl. auch: Einrichtungen der Jugendhilfe, in: Wirtschaft und Statistik 1/1978, S. 59–61, S. 61.

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  13. Vgl. „In der Jugendhilfe tätige Personen. Ergebnis der Personalstrukturerhebung in der Jugendhilfe 1974“, in: Wirtschaft und Statistik 11/1976, S. 685–691.

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  14. Eduard Spranger: Psychologie des Jugendalters, zit. bei Berthold Simonsohn: Vom Strafrecht zur Jugendhilfe. Ein geschichtlicher Überblick, in: ders. (Hrsg.): Jugendkriminalität, Strafjustiz und Sozialpädagogik, Frankfurt/M. 1975, S. 7–29, S. 28f.

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  15. Vgl. z. B. Prodosh Aich (Hrsg.): Da weitere Verwahrlosung droht… Fürsorgeerziehung und Verwaltung Zehn Sozialbiographien aus Behördenakten, Reinbek bei Hamburg 1973.

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  16. Vgl. als neuerdings besten und am weitesten ausgereiften Bericht einer Jugendlichen Christiane F.: Wir Kinder vom Bahnhof Zoo, aufgezeichnet von Kai Hermann und Horst Rieck, Hamburg 1979.

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  17. Irmgard Piokowski-Währ: Kritische Betrachtung der Aussagekraft von Jugendamtsakten, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt, 64. Jg. 1977, S. 145–151, S. 146f. Mit Recht weist die Studie des Frankfurter Instituts für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung „Territorialstruktur und Jugendhilfe“ a.a.O. darauf hin, daß Jugendliche sehr viel leichter auffallen als Erwachsene, weil sie sich eben noch anders, nämlich jugendlich, verhalten und ihnen die gesellschaftliche Normalität noch nicht vollständig eingepaukt worden ist. Außerdem wechseln im Zeitverlauf die „Auffälligkeiten”. Das, was „auffiW’g wird, wird außerdem verschieden verfügt.

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  18. Hans Haferkamp und Günther Meier: Sozialarbeit als Instanz sozialer Kontrolle, in: Kriminologisches Journal 2/1972, S. 100–114, S. 105f.

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  19. Zum Begriff siehe Carl Amery, Die Kapitulation oder Deutscher Katholizismus heute, Reinbek 1963.

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  20. Vgl. hierzu Manfred Ernsten: Prozesse der Kriminalisierung — Ergebnisse einer Analyse von Jugendamtsakten, in: Hans-Uwe Otto/Siegfried Schneider (Hrsg.): Gesellschaftliche Perspektiven der Sozialarbeit 2, Neuwied und Berlin 1973, S. 85–125.

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  21. Siehe auch Rose Ahlheim u.a.: Gefesselte Jugend. Fürsorgeerziehung im Kapitalismus, Frankfurt/Main 1971, insbes. S. 66ff.

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  22. Siehe Bericht über die pädagogische und personelle Situation in den geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe, hrsg. vom Senat von Berlin, Drucksache Nr. 679, Berlin 1970; in diesem „Heimbericht“ heißt es unter anderem „Zum Heimwechsel treten oft Gruppenwechsel zwischen in sich fluktuierenden Gruppen hinzu. Heimentlassungen und Wiederaufnahmen, ferner der starke Wechsel des pädagogischen Personals durch Zu- und Abgänge in und aus dem Beruf, durch den Wechsel der Erzieher von Heim zu Heim oder von Gruppe zu Gruppe, auf Dauer oder für längerfristige Vertretungen. Kinder, die innerhalb von drei Jahren Heimerziehung 20 bis 30 verschiedenen Erziehern anvertraut waren, sind keine Seltenheit…”, S. 9f.

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  23. Brusten, a.a.O., S. 91ff.; vgl. zur Bestätigung Aich a.a.O. Piorkowski-Währ, a.a.O., Götz Ali: „Wofür wirst Du eigentlich bezahlt?“, Möglichkeiten praktischer Erziehungsarbeit zwischen Ausflippen und Anpassung, Berlin 1977.

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  24. W. Bäuerle: Sozialarbeit und Gesellschaft, Weinheim 1967, S. 97f.; hier zit. nach PiorkowskiWühr, a.a.O., S. 147.

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  25. Vgl. Anna Berger: Sozialklempner oder Anwalt der Betroffenen? Bericht aus der Sozialarbeitspraxis: Familienfürsorge und Gemeinwesenarbeit, in Kursbuch 40, 1975, S. 24–48.

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  26. Jugendliche zum Jugendhilferecht, Transskript einer Diskussion im Jugendmagazin „Direkt“, gesendet am 30.3.74, abgedruckt in: Informationsdienst Sozialarbeit, Jugend und Recht, Heft 7, hrsg. vom Sozialistischen Büro, Offenbach 1974, S. 37–42, hier S. 41.

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  27. Vgl. Heinrich Kolarzik: Freiwillige Erziehungshilfe. Eine Auswertung von fünf Jahrgängen eines Sachgebietes des Landesjugendamtes Baden, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt, Jg. 64, 1977, S. 151–170, S. 153.

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  28. Betroffenenberichte zu den verschiedenen Situationen der Heimerziehung finden sich in: Informationsdienst Sozialarbeit, Heft 18, Heimerziehung, Kritik und Alternativen, Offenbach 1977.

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  29. Vgl. auch David J. Rothman, The Discovery of the Asylum, Social Order and Disorder in the New Republic, Boston, Toronto 1971.

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  30. Vgl. 5. Jugendbericht a.a.O., der dauernd postuliert, das Jugendamt müsse die Rolle eines Mängelgehilfen und eines sozialen Kosmetikers überwinden, wobei er freilich über abstrakte Postulate nicht hinauskommt. Vgl. auch Mona Winter u. a. „Venusfliegenfalle — Sozialarbeit — Geometrisierung der Nächstenliebe“, Frankfurt/M. 1979.

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  31. Hier ist auf die gerade diskutierte Änderung im Hinblick auf die elterliche Gewalt hinzuweisen, auch auf das im Rahmen der Jugendhilfe heftig umstrittene Recht der Kinder/ Jugendlichen, selbst aktiv zu werden; vgl. die Debatte vom 15.3.1979 und die Initiative des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat.

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  32. Vgl. die letzte Fassung des geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes in JWG vom 25. April 1977 (Bundesgesetzblatt I, S. 633) in: Jugendrecht, Beck-Texte, München 1977.

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  33. Vgl. Jugendhilferecht — Entwurf, Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Drucksache 517/78 vom 9.11.78, ergänzt durch Bundestagsdrucksache Nr. 8/2571 vom Februar 1979. Ein neues Jugendhilferecht wurde zwar vom B. Bundestag verabschiedet, blieb aber infolge der Einwände der CDU/CSU-regierten Länder im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß hängen und erfordert somit eine neue Vorlage im 9. Bundestag.

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  34. Zum Ausdruck siehe Bernhard Happe: „Chaos als System?“ Sozialarbeiterausbildung und Praxis, in: Der Städtetag 7/1976, S. 374f. zit. in: Rudolph Bauer: Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik. Materialien und Analysen zur Organisation, Programmatik und Praxis. Ein Handbuch, Weinheim und Basel 1978. Der Ausdruck „Chaos als System” ist mit der Betonung auf dem Begriff System zu interpretieren. Chaos meint hier Zersplitterung, eine Zersplitterung, die nicht der Autonomie einzelner Segmente zugutekommt.

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  35. Vgl. bezogen auf das Bundessozialhilfegesetz insgesamt: Friedrich Barabas/Christoph Sachsse: Bundessozialhilfegesetz: Sozialstaatliche Versorgung oder Armenpolizei? in: Kritische Justiz, 4/1976, S. 359–376; vgl. auch zu den gesellschaftspolitischen Implikationen Joachim Matthes: Gesellschaftspolitische Konzeptionen im Sozialhilferecht. Zur soziologischen Kritik der neuen deutschen Sozialhilfegesetzgebung 1961, Stuttgart 1964.

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  36. Siehe erneut Barabas/Sachsse, a.a.O., vgl. auch in geschichtlicher Einordnung Ernst Köhler: Arme und Irre, Berlin 1978.

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  37. Siehe Rainer Dobberstein: Der Begriff der Verwahrlosung im deutschen Jugendhilferecht, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt, 63. Jg. 1976, S. 503–512, S. 504f.; vgl. gleichläufig mit entsprechenden Hinweisen auf die Rechtsprechung Barabas et al.: Jahrbuch der Sozialarbeit 1976, Reinbek bei Hamburg 1975; S. 261ff.; siehe auch Klaus-Jürgen Günther: Der Begriff der Verwahrlosung im Jugendhilferecht de lege lata und de lege ferenda, in: Zentralblatt… 64. Jg. 1977, S. 323–331.

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  38. Vgl. Ulf Luers: Im Irrgarten der Sozial- und Jugendhilfeträger. Bericht und Bilder zur verbandlichen und öffentlichen Macht in Sozial- und Jugendhilfe, in: Barabas u. a. (Hrsg.): Jahrbuch für Sozialarbeit 1978, Reinbek bei Hamburg 1977, S. 248–280, S. 277.

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  39. Vgl. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1976, S. 128f. und S. 551 ff.

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  40. Vgl. Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Zur Reform der Jugendhilfe. Analysen und Alternativen, München 1973, S. 24ff.

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  41. Vgl. Erhard Denninger: Jugendfürsorge und Grundgesetz, in: Kritische Justiz 4/1969, S. 379–385.

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  42. Ingrid Bilger: Sozialarbeit zwischen Caritas und Protest, in: Kritische Justiz 1/1974, S. 74–83 (Urteilstext des Arbeitsgerichts), S. 83–89 Kommentar von I.B.

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  43. Jugendhilfetag 1978, Nachlese, in: Neue Erziehung, Heft 9/1978, S. 10–12, S. 11.

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  44. Siehe Walter Becker: Polizei und Jugendhilfe, in: Die Polizei 9/19, 1974, S. 273–277, S. 274.

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  45. Vgl. Artikel 6 Abs. 3 GG; s. auch vor allem § 1666 BGB; s. insbesondere § 46 JWG.

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  46. Vgl. als Überblick über die rechtliche und praktische Problematik Ferdinand Kaufmann: Das Verhältnis der Polizeibehörden zu den Jugendämtern im Bereich der Amtshilfe, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt, 62. Jg. 1975, S. 507–512.

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  47. Zum Ausdruck und seiner Bedeutung siehe Helge Peters und Helga Cremer-Schäfer: Die sanften Kontrolleure. Wie Sozialarbeiter mit Devianten umgehen, Stuttgart 1975.

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  48. So die Schlagzeile eines Artikels im Weser-Kurier, zit. bei Rudolph Bauer, a.a.O., S. 57.

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  49. Hans Thiersch: Thesen zur Ausbildungs- und Berufssituation der Diplom-Sozialpädagogen, in: Neue Praxis 3/1976, S. 242.

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  50. Arvyd von Kullwitz: Tätigkeitsmerkmale des Jugendgerichtshelfers, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt, 63. Jg. 1976, S. 108–111, s. 109.

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  51. Becker, a.a.O., S. 273; vgl. auch als weiteres Beispiel unter zahlreichen Heike Jung: Die Polizei und das Jugendhilferecht, in: Kriminalistik 4/1978, S. 149–155.

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  52. Gemeinsamer Runderlaß des Innenministers, des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Justizministers und des Kultusministers vom 16.8.1978, siehe Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Ausgabe A, 31. Jg. Nr. 108 vom 19.9.1978.

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  53. Vgl. auch Jugendpolizist: Dein Freund und Verräter, in: Hauptwache, Januar 1977, S. 9–11.

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  54. Zu einigen weiteren Gesichtspunkten und materialen Belegen s. auch die Aufsätze und Materialien „Jugend: Polizei im Anmarsch“, in: Hannah Dorothea Hoffmann, Manfred Rabbatsch (Hrsg.): Jahrbuch der Sozialarbeit 3, Arbeit mit Frauen, Heimerziehung, Jugend und Stadtteilarbeit, Reinbek b. Hamburg 1979, S. 173–253.

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  55. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Land Nordrhein-Westfalen 1977, Oktober 1978.

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  56. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1978, S. 34.

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  57. Alle Belegstellen aus dem gemeinsamen Runderlaß, August 1978.

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  58. Siehe Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität, Runderlaß des Innenministers vom 3.2.1978, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 16 vom 2.3.1978; das letzte Zitat siehe Gemeinsamer Runderlaß, a.a.O.

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  59. Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 8/3966 vom 9.1.1979, vgl. auch die Anfrage der Abgeordneten Anke Brunn, SPD, Drucksache 8/3800 vom 9.1.1978.

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  60. Das Jugendhilfegesetz, im Bundestag mit der Mehrheit der sozialliberalen Koalition verabschiedet, ist am Einspruch der durch die CDU/CSU-Länder bestimmten Mehrheit des Bundesrats im Sommer 1980 gescheitert. „Die zu Beginn der sozialliberalen Regierungszeit begonnene, vor allem von Kräften in der SPD getragene Reform des Jugendhilferechts“, so formulierte jüngst Karsten Fuchs, „ist nun wohl endgültig eines stillen Todes gestorben”. Die Todesursachen sind aber weniger in den unterschiedlichen politischen Positionen der Parteien und dem Wechsel der Regierungskoalition — von SPD/FDP zu CDU/CSU/FDP (Okt. 1982) — zu suchen, als vielmehr, wie es Regierungsrat Reinhard Joachim Wabnitz feststellte, in der „Situation der öffentlichen Haushalte“, die ein „Wiederaufgreifen der Reformbestrebungen auf Bundesebene zumindest gegenwärtig” ausschlössen (ders.: Der rheinland-pfilzische Regierungsentwurf eines neu konzipierten Ausführungsgesetzes zum JWG, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt 69. Jg. Okt. 1982 H. 10, S. 731ff.)

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  61. S. auch Antje Huber, Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, „Wir… hoffen, daß sich die Beratung im Parlament aufeinander zu- und nicht voneinander wegbewegen würde (Wehner, SPD: Ein schwerer Irrtum). Diese Hoffnung hat sich nur in einigen Punkten erfüllt…“, zit. nach Das Parlament Nr. 24 v. 14.6.1980, S. 6.

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  62. S. FAZ-Kommentar: „Immer mehr Hilfe“ (Friedrich Karl Fromme), 24.5.1980.

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  63. S. Dokumentation in der Frankfurter Rundschau vom 23.7.1980, „Ohne intakte Familie haben Staat und Gesellschaft keine Zukunft“.

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  64. Siehe zu den Formulierungen Klaus Strüben: Jugendschutz in der Reform, in: Polizeispiegel 3/1975, S. 51 und S. 52.

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  65. Unterstrichen im Text; vgl. Plenarprotokoll 8/144, a.a.O., S. 11492.

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  66. Vgl. über einige verschiedene Etappen und ihre gesellschaftliche Zuordnung Ernst Köhler: Arme und Irre. Die liberale Fürsorgepolitik des Bürgertums, Berlin 1977.

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  67. Siehe Dritter Jugendbericht, a.a.O., S. 102; vgl. auch Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei/Planungsleitstelle: Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität, Berlin s.a. (1974). Zur Kritik der Professionalisierung s. auch Michael Schuhmann, Professionalisierungsansätze und Vergesellschaftungsformen sozialer Arbeit, in: Brockmann/Liebel/Rabatsch, Jahrbuch der Sozialarbeit a.a.O., S. 67–80.

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  68. Siehe Günter Happe: Reform des Jugendhilferechts, in: ZRP 1979, Heft 5, S. 110–114, S. 112; Happe verweist hier auf das nordrhein-westfälische Kindergarten-Gesetz von 1971, §2, und das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1968.

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  69. Zur Formulierung, aber auch zum historisch anders und zugleich erstaunlich parallel gelagerten Sachverhalt siehe Ernst Köhler, a.a.O., S. 123; vgl. aber besonders S. 177ff., die Charakterisierung der aufkommenden Psycho-Hygiene und ihrer prophylaktischen Absichten.

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  70. Siehe Friedrich Barabas u. a.: Zur Theorie der Sozialarbeit. Sozialisation als gesellschaftliche Praxis, in: Dies. (Hrsg.): Jahrbuch der Sozialarbeit 1978, a.a.O., S. 490–535, S. 497ff.; der theoretische Ansatz der Autoren, die der Staatsbürokratie neben ihrer ökonomisch zuarbeitenden Funktion eine „Gebrauchswertorientierung“ zuweisen, scheint uns falsch zu sein; vgl. auch die Kritik bei Schuhmann, a.a.O., S. 69f.

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  71. Vgl. Gehrken: Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland, in: Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt, Jg. 64, 1977, S. 97–105, S. 103.

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  72. S. 5. Jugendbericht, a.a.O. Dieser Bericht wird im Leviathan 1, 1981 ausführlich vorgestellt und analysiert.

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  73. S. 5. Jugendbericht, a.a.O. Vgl. außerdem die Stellungnahme „Namhafte Erziehungswissenschaftler“, wie sie in der Frankfurter Rundschau abgedruckt worden ist (26.3.1980). Diese Stellungnahme erschien ursprünglich in „Neue Praxis aktuell”. „Im Mahlwerk von Ideologie und Tradition zerstäubt die Reform“ „zwischen Parteienpolitik und Praxisproblemen — die Jugendhilfe in falschen Konflikten”.

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  74. Siehe Dritter Jugendbericht, a.a.O., S. 103, mit dem Hinweis auf Offes Disparitätenthese. Die tendenzielle „Widerlegung“ durch Barabas und andere leuchtet nicht ein. Siehe auch Andrian Gaertner/Christoph Sachße (Hrsg.): Politische Produktivität der Sozialarbeit, Frankfurt/M. 1978. Die theoretische Fundierung der Sozialarbeit hier, die nach Auffassung der Autoren vom Rand ins Zentrum rückt, scheint uns in die Irre zu führen.

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  75. S. 5. Jugendbericht, a.a.O. Viel differenzierter argumentiert Götz Aly, der demgemäß den gegenwärtigen Anforderungen mehr gerecht wird in Richtung einer kritischen Anpassung. Götz Aly, Wofür wirst Du eigentlich bezahlt, Möglichkeiten praktischer Erziehungsarbeit zwischen Ausflippen und Anpassung, Berlin 1977. S. auch das Schlußkapitel.

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  76. Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Jugendbericht, a.a.O., S. VIII.

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  77. Vgl. zur symbolischen Politik Murray Edelman: Politik als Ritual, Frankfurt/M. 1976.

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Funk, A., Haupt, H.G., Narr, WD., Werkentin, F. (1984). Hilfsjugend und helfende Gesellschaft. In: Verrechtlichung und Verdrängung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87754-3_2

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