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„Gesetzesflut“ und ihre Eindämmung

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Politik als gelebte Verfassung

Zusammenfassung

„Gesetzesflut“ wird nicht nur von den Verfassungsorganen verursacht, die nach dem Grundgesetz das formelle Gesetzesinitiativrecht besitzen, also Bundesregierung, Bundesrat und Mitglieder des Bundestages, die in Gruppen und nicht zuletzt in Fraktionen Gesetzesanträge einbringen. Verursacher der „Gesetzesflut“ sind neben diesen Verfassungsorganen auch Verwaltungen auf allen Stufen, ferner kommunale Spitzenverbände, Gerichte, Parteien, gesellschaftliche Gruppen von den Kirchen über die Gewerkschaften bis hin zu den Interessenverbänden aller Art, nicht zuletzt aber auch der Rechtssicherheit und soziale Sicherheit suchende Bürger. Ihre Motivation für den Ruf nach Normen ist teils gerechtfertigt, teils vertretbar, teils dem Gemeinwohl nicht unbedingt förderlich. Verlangt werden nicht nur Gesetze im formellen Sinn, sondern auch Normen geringeren Ranges wie Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsanordnungen bis hin zu bloß verwaltungsinternen Auslegungsregeln und Erlassen.

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Anmerkungen

  1. Als „Opfer der Gesetzesflut“ zählt Wolfgang Schmitz, Die Gesetzesflut. Folge und Ausdruck der Oberförderung des Staates, Gutachten, in: Verhandlungen des siebenten Österreichischen Juristentages Salzburg 1979, hrsg. vom Vorstand des Österreichischen Juristentages, Band I, 1. Teil B, Wien 1979, S. 5, auf: Staatsbürger, Gesetze beschließende Politiker und legistisch tätige Beamte einerseits sowie administrativ tätige Beamte, Richter, Staatsanwälte, Rechtsvertreter und rechtskundige Referenten in Interessenvertretungen und Unternehmen andererseits. Vgl. u. a. auch den entsprechenden Hinweis von Helmut Schmidt vor der 20. Ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages am 10. Mai 1979 in Kiel, in: Bulletin, Nr. 72, 31. Mai 1979, S. 669–676 (670 f.).

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  2. Zu der Interdependenz von Gesetzgebung und Sozialstaat vgl. u. a. Waldemar Schrecken-berger, Sozialer Wandel als Problem der Gesetzgebung, in: Verwaltungsarchiv 1977, S. 28–44.

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  3. Diese Forderung unterstützt z. B. auch der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins Rabe vor dem Deutschen Anwaltstag 1979 in Hannover. Maassen spricht in diesem Zusammenhang von personalisierter Verantwortung, a.a.O. S. 1477.

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  4. Ausgewählt sind hier aus der Fülle der Vorschläge zur Eindämmung der „Gesetzesflut“ diejenigen, die am stärksten erörterungsbedürftig und -würdig erscheinen. Zu weiteren Vorschlägen vgl. u. a. Hansjörg Jellinek, Ursachen und Reduktionsmöglichkeiten der Fülle von Rechtsvorschriften, in: Verwaltung und Fortbildung, 1978, S. 62–71, ferner die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WF 1H-98/79, Normreduzierung und Entbürokratisierung — Vorschläge und Literaturhinweise (Bearbeiter: Kretschmer). Zu fordern ist selbstverständlich auch eine Verbesserung der Gesetzgebungstechnik beispielsweise durch Gesetzentwurfstests oder Planspiele, vgl. u. a. Carl Böhret, Werner Hugger, Bessere Gesetze durch Test der Entwürfe?, in: ZParl 1979, S. 245–259; Bernhard Stüer/Ulrich Lau, Planspiel zum Städtebauförderungsgesetz, in: DOV 1978, S. 544–551. Anregungen für eine Neufassung der GGO-Vorschriften zur Gesetzesvorbereitung können beispielsweise aus den von der Regionalkonferenz der Regierungen der Nordwestschweiz am 14. Juni 1974 und im Kanton Aargau seit dem 1. Aug. 1974 in Kraft gesetzten „Richtlinien der Gesetzestechnik” gewonnen werden.

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  5. Die enge Verwandtschaft zwischen Haushaltskontrolle und Koordinierung der Gesetzgebungstätigkeit zeigt sich bereits in der Aufgabenstellung des us-amerikanischen Bureau of the Budget, vgl. dazu des näheren: Carl Otto Lenz, Die Beratungsinstitutionen des amerikanischen Präsidenten in Fragen der allgemeinen Politik, Diss. Bonn 1961, S. B 9-B 61.

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  6. Mit dem noch weitgehend unerforschten Problem der Gesetzesfolgen befassen sich z. B. die BT-Drs. 7/2599, 7/5182, 8/112, 8/212; vgl. ferner u. a.: Hermann Maassen, a.a.O. S. 1477; K. Helveg Petersen, Die Verbesserung der Funktionen der Parlamente, in: Symposium über die europäische Integration und die Zukunft der Parlamente in Europa, hrsg. vom Europäischen Parlament, Generalsekretariat, Generaldirektion Wissenschaft und Dokumentation, o.0., Oktober 1975, S. 409–420 (412); Hans-Jochen Vogel, Zur Diskussion um die Normenflut, in: JZ 1979, S. 321–325 ( 324 ); Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber darauf aufmerksam gemacht, daß er die politische Verantwortung für alle Folgen seiner Entscheidung trägt, ohne indes verpflichtet zu sein, im Wortlaut des Gesetzes die von ihm bedachten Folgen zu bekunden (vgl. BVerG NJW 1979, S. 360 ).

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  7. Eine solche Selbstverpflichtung hätte eine von der CDU geführte Landesregierung in Hessen 1978 übernehmen wollen. In dem „12-Punkte-Programm zum Kampf gegen Bürokratisierung und Bevormundung der Bürger,Den Aktenstaub lüften`“ der hessischen CDU wurde unter Ziff. lb ausgeführt: „Eine CDU-Landesregierung unter Dr. Dregger setzt sich zum Ziel, daß das Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Hessen künftig nur noch die halbe Stärke einnimmt. Eine CDU-Landesregierung wird über den Bundesrat dafür eintreten, daß auch die Zahl der vom Bund erlassenen Gesetze und Verordnungen in Zukunft verringert wird.”

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  8. Vorschläge dazu wurden z. B. zusammengetragen in der Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen und des Hessischen Landtags am 5.3.1975-in Wiesbaden zum Thema „Die Finanzkontrolle des Bundes, oder: Was macht der Bundestag mit den Berichten des Bundesrechnungshofes?“ (vgl. die Stenographische Niederschrift). Es würde den Blick des Bundesrechnungshofes für die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einzelner Gesetze sicherlich schärfen, würde der Bundesrechnungshof nach dem Vorschlag von Friedrich Schäfer durch eine parlamentarische Wahl seines Präsidenten und Vizepräsidenten dem Bundestag zugeordnet, vgl. Friedrich Schäfer, Zur Stellung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, in: Verfassung, Verwaltung, Finanzkontrolle. Festschrift für Hans Schäfer zum 65. Geburtstag am 26. Januar 1975, Hrsg. von Eckart Schiffer und Helmut Karehnke, Köln-Berlin-Bonn-München 1975, S. 147–167 (158).

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Jürgen Jekewitz Michael Melzer Wolfgang Zeh

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© 1980 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Lenz, C.O. (1980). „Gesetzesflut“ und ihre Eindämmung. In: Jekewitz, J., Melzer, M., Zeh, W. (eds) Politik als gelebte Verfassung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87747-5_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87747-5_6

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-11500-9

  • Online ISBN: 978-3-322-87747-5

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