Zusammenfassung
30 Jahre sind seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland vergangen — 30 Jahre ist unser Grundgesetz in Kraft, eine Verfassung, die nicht nur die freiheitlichste der deutschen Geschichte ist, sondern unbestritten zu den freiheitlichsten Verfassungen der Welt zählt. Bewußt haben die Väter des Grundgesetzes, denen Diktatur und staatlicher Totalitätsanspruch schmerzlich lebendige Erfahrung war, eine Verfassung geschaffen, in der die Grundrechte als Freiheitsrechte des Bürgers, die unmittelbar jegliche staatliche Gewalt binden, einen besonderen Rang einnehmen. Zugleich haben sie aber auch unseren Staat als sozialen Rechtsstaat konzipiert und ihm damit von der Verfassung her eine dynamische Komponente gegeben. Denn der freiheitlich-soziale Rechtsstaat wird ja nicht schon durch die Verfassung geschaffen und erfüllt, sondern bedarf der politischen, der gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Realisierung, der ständigen Einfügung in die jeweilige geschichtliche Situation und stellt insofern eine ständige Aufgabe dar.
Dem vorliegenden Beitrag liegt ein 1974 auf einem Kommunalpolitischen Kongreß der CDU in Mönchen-Gladbach gehaltener Vortrag zugrunde.
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Mikat, P. (1980). Starker oder schwacher Staat. In: Jekewitz, J., Melzer, M., Zeh, W. (eds) Politik als gelebte Verfassung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87747-5_4
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