Zusammenfassung
Die folgende Fallstudie handelt über Familie und soziale Plazierung vorwiegend in bäuerlichen und unterbäuerlichen Schichten am Beispiel des Kirchspiels Quernheim. Dieses liegt im nördlichen Grenzbereich des Kreises Herford zum (ehemaligen) Kreis Lübbecke, etwa in der Mitte zwischen den beiden gleichnamigen Städten. Im 19. Jahrhundert umfaßte das Kirchspiel die Gemeinden Klosterbauerschaft und Remerloh sowie das 1810 säkularisierte adelige Damenstift Quernheim.
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Anmerkungen
Zur Bevölkerungsgeschichte vgl. St. Reekers, Die Bevölkerung in den Gemeinden Westfalens 1818–1950, Dortmund 1952, der S. 77 die Zahlen entnommen sind. Vgl. auch den Überblick von H. Uekötter, Die Bevölkerungsbewegung in Westfalen und Lippe, Münster 1941. Zur Verwaltungsgliederung s. W. Seemann, Regierungsbezirk Minden. Geographischstatistisch-topographisches Handbuch, Minden 1832.
Der folgende Abriß der Wirtschafts-und Sozialstruktur gründet im allgemeinen auf J. Mooser, Bäuerliche Gesellschaft im Zeitalter der Revolution 1798–1848. Zur Sozialgeschichte des politischen Verhaltens ländlicher Unterschichten im östlichen Westfalen, Diss. Bielefeld 1978 (Masch.), die 1980 im Druck erscheinen wird, so daß auf ausführliche Nachweise verzichtet werden kann.
Zum Begriff der Protoindustrie bzw. Protoindustrialisierung vgl. oben S. 49. Einen ersten Überblick über die ländliche Industrie in Minden-Ravensberg (mit Literatur) bietet St. Reekers, Beiträge zur statistischen Darstellung der gewerblichen Wirtschaft Westfalens um 1800. Teil 2: Minden-Ravensberg, in: Westfälische Forschungen, 18, 1965, S. 75–130.
Nach dem Katasterbuch in Staatsarchiv Detmold (im folgenden STAD), M5 C 3676.
Ebd. und M5 C 3693. Zur lokalen Agrargeschichte, allerdings unter vorwiegend rechtsgeschichtlichem Aspekt und mit dem Schwerpunkt auf der Zeit vor den Reformen s. G. Engel u.a., Beiträge zur Geschichte der Klosterbauerschaft, Klosterbauerschaft 1964.
Vgl. das Beispiel des Colonen Stohlmann in Klosterbauerschaft, bei H. Stohlmann, Zur Geschichte der Familie Stohlmann aus Klosterbauerschaft/Kreis Herford, (Selbstverlag) Solingen 1969, S. 102, 107 f. Allgemein: Winkelmann, Die gegenwärtigen bäuerlichen Verhältnisse in der Provinz Westfalen, in: Bäuerliche Zustände in Deutschland, Bd. 2, S. l-25 (= Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 23), Leipzig 1883, hier S.14.
Vgl. St. Reekers, Westfalens Bevölkerung 1818–1955. Die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden und Kreise im Zahlenbild, Münster 1956, S. 207, 211; Auszug aus Landratsberichten in: Jahrbuch für die amtliche Statistik des preussischen Staates, hg. vom Königlichen statistischen Bureau zu Berlin, 2.1867, S. 275, 315f.
Vgl. W. Schinkel, Die wirtschaftliche Entwicklung von Stadt und Land Herford, Bünde 1926; E. Jaffé, Hausindustrie und Fabrikbetrieb in der deutschen Zigarrenfabrikation, in: Hausindustrie und Heimarbeit in Deutschland, Bd. 3 (= Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 86) Leipzig 1899, S. 279-341, bes. 311 ff. Eine geringere Rolle spielte, außer in und um Bielefeld, die Konfektionsindustrie, vgl. Ders., Die westdeutsche Konfektionsindustrie mit besonderer Berücksichtigung der Heimarbeit, in: ebd., S. 99-180, bes. 102 ff.
Ein Überblick dazu bei H.-J. Seraphim, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland, Münster 1948, bes. S. 19 ff.
A. von Lengerke, Beiträge zur Kenntnis der Landwirtschaft in den Königlich Preußischen Staaten, 3 Bde., Berlin 1846/49, hier Bd. 2, S. 245. — Das Differenzierungsmerkmal der Besitzgröße von 30 Morgen lehnt sich an zeitgenössische Überlegungen an. Angesichts der hier durchge führten lokalen Fallstudie entfällt das Problem der regional unterschiedlichen Bodenqualitäten und Nutzungsarten, die identische Besitzgrößengrenzen fragwürdig machen. Das andere Problem der Verschiebung dieser Grenze durch die steigende Bodenproduktivität im 19. Jahrhundert berührt die interne Differenzierung der Bauernschaft wenig. Die zunehmenden Erträge pro Bodeneinheit verbesserten die Einkommenslage aller bäuerlicher Gruppen, ebneten aber nicht die unterschiedlichen Einkommens lagen ein. Eher läßt sich annehmen, daß diese noch zunahmen, da die Mittel-und Großbauern mehr Möglichkeiten zur landwirtschaftlichen Reform und damit zur Ertragssteigerung hatten.
Ein Sozialprofil dieser Gruppen in der ländlichen Gesellschaft ist noch ein Forschungsdesiderat. Einen kleinen Einblick gestattet die Familiengeschichte des Colon und “Commerzianten” Schreiber in Klosterbauerschaft; vgl. H. Stohlmann, Zur Geschichte der Familien Schreiber-Nottmeyer-Knigge, (Selbstverlag) Solingen 1974.
STAD Ml Pr. 477, bes. Bl. 67.
Nach den Katasterbüchern, STAD M5 C 3676, 3693.
Die Klassifizierung der Bauern nach Besitzerschichten erfolgte mit Hilfe der Katasterbücher vom Jahr 1828. Die Bücher enthalten Namen, Ort, Hausnummer, den Grundbesitz sowie den Betrag der Haus-und Grundsteuer der einzelnen Bauern. Da die Aufnahme der Daten des Heiratsregisters nichtnominativ erfolgte, wurden die Bauern entsprechend dem Wohnort der — im Untersuchungszeitraum unveränderlichen — Hausnummer klassifiziert, die aus dem Heiratsregister erhoben worden waren. Ein Vergleich des Katasterbuches von 1828 mit demjenigen von 1866 für die Gemeinde Klosterbauerschaft ergab, daß für die 1828 identifizierten Bauern die Besitzgrößengruppe in diesem Zeitraum sich kaum änderte, so daß man davon ausgehen kann, daß die Klassifizierung nach dem Stichjahr 1828 für den gesamten Untersuchungszeitraum gültig bleibt. Allerdings wurden damit die neu entstehenden Bauernstellen nicht erfaßt. Dieser Umstand, sowie die Beschränkung auf die 10 häufigsten Wohnorte der Heiratspartner (bzw. deren Eltern) und Datenlücken in der Quelle bewirkten, daß ein unterschiedlich großer Prozentsatz der Bauern nicht nach Besitzschichten klassifiziert werden konnte. Dieser Anteil der nicht-klassifizierbaren Bauern betrug (jeweils im Hinblick auf die Selektion der Erstehen) beim a) Bräutigamvater 31 % b)Bräutigam (Selektion Erstehe Mann) 59 %. Hier fehlten Angaben zu Wohnort und Hausnummer besonders häufig. c)Bräutigam (Selektion Erstehe Frau) 46 % d)Brautvater 30 %.
Von den 1847–1857 im Kirchspiel Quernheim 461 Geborenen waren 13 (= 2, 8 %) unehelich. Vgl. die Visitations-und kirchlichen Jahresberichte, in: Archiv der evangelischen Landeskirche Westfalens, Bielefeld, Bestand 4, Kreissynode Herford, Abteilung V/l, 40 und V/4, 11; Bericht über “Die äußere und innere Verfassung des lutherischen Kirchspiels Stift Quernheim” von Prediger Woltemas (1834), ebd. Bestand 4, Abteilung II, Stift Quernheim A 2; vgl. auch G. Hagemann, Bäuerliche Gemeinschaftskultur in Nordravensberg, Münster 1931, dessen volkskundliche Studie auf Recherchen in benachbarten Gemeinden basiert.
Das noch in der Kirchengemeinde lagernde Original wurde uns zugänglich gemacht durch das Archiv der evangelischen Landeskirche Westfalens in Bielefeld. Duplikate der Kirchenbücher des Kirchspiels Quernheim für die Eintragungszeiträume 1808–11, 1827–46 und 1848–69 befinden sich in STAD Pl B 394, 395 und 396. Im übrigen vgl. oben S. 50.
Memorandum betreffend “Vorschläge zur Bevölkerung des Fürstentums Minden und der Grafschaft Ravensberg”, 21.9. 1787, in: Staatsarchiv Münster, Kriegs-und Domänenkammer Minden III, 431, Bl. 128.
Zu den folgenden allgemeinen Überlegungen vgl. auch F. Mendels, Soziale Mobilität und Phasen der Industrialisierung in: H. Kaelble (Hg.), Geschichte der sozialen Mobilität seit der industriellen Revolution, Königstein/Ts. 1978, S. 13-35, bes. S. 13 ff.; besonders für Westfalen: D. Sauermann, Hofidee und bäuerliche Familienverträge in Westfalen, in: Rheinisch-Westfä1ische Zeitschrift für Volkskunde 17. 1970, S. 58-78; ders., Bäuerliche Brautschätze in Westfalen, in: ebd., 18/19. 1972, S. 103-153.
Bourdieu, Marriage Strategies, S. 135.
Diese Faktoren vernachlässigt Bourdieu, dessen Analyse auf die mittel-und großbäuerlichen Schichten zugeschnitten ist, die diese Einbrüche besser verarbeiten konnten und bei denen die in seinem Argument implizierte Statik noch am ehesten zutrifft.
A. Freiherr von Haxthausen, Über die Agrarverfassung in den Fürstenthümern Paderborn und Corvey und deren Conflikte in der gegenwärtigen Zeit nebst Vorschlägen, die den Grund und Boden belastenden Rechte und Verbindlichkeiten daselbst aufzulösen, Berlin 1829, S. 232.
W. Meyer, Ein niedersächsisches Dorf am Ende des 19. Jahrhunderts. Eine volkskundliche Untersuchung, Bielefeld 1927, S. 140.
Zum Anerbenrecht in Westfalen im 19. Jahrhundert s. neben den Arbeiten von Sauermann: W. Schulte, Volk und Staat. Westfalen im Vormärz und in der Revolution 1848/49, Münster 1954, S. 114 ff.; ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen im 19. Jahrhundert J. Riehl, Westfälisches Bauernrecht (Erbund Familienrecht) im Geltungsbereich des Gesetzes betreffend das eheliche Güterrecht in der Provinz Westfalen vom 16.4.1860, Minden 1896. Wertvolles Material zur Diskussion über die Neuordnung des bäuerlichen Erbrechts nach 1850 im Kontext der “Mittelstandspolitik” enthalten die Verhandlungen und Schriften des Vereins für Socialpolitik; s. insbesondere die umfangreiche Untersuchung von A. von Miaskowski, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverteilung im deutschen Reiche, 2 Bde. (Schriften d. d. Vereins f. Socialpolitik, Bd. 20, 25), Leipzig 1882–84 und von M. Sering (Hg.), Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preußen, 3 Bde. in 4 Teilen, Berlin 1899–1910.
Vgl. oben S. 35 f.
Vgl. die vorwiegend historisch ausgerichtete und auf Westfalen beschränkte Untersuchung von H.G. Weiland, Die geschichtliche Entwicklung des bäuerlichen Altenteils und seine Regelung nach dem Reichserbhofgesetz unter besonderer Berücksichtigung des Altenteils der Bauernwitwe, Marburg a.d. Lahn 1940, Nachdruck Frankfurt 1970; einen weitgespannten Überblick bietet D. Gaunt, The Retired Farmer: His Property and his Family Relations since the Middle Ages: Nothern and Central Europe, MS Göttingen 1979, demnächst in einem von M. Mitterauer herausgegebenen Band zur Geschichte der Familie (Neue Wissenschaftliche Bibliothek, Kronberg/Ts.).
Eigenschnitzt auf einer Wiege aus Jöllenbeck (Kreis Bielefeld) im Jahre 1817. Zit. nach W. Borchers, Volkskunst in Westfalen, Münster 1970, S. 65.
Vgl. zusammenfassend I. Weber-Kellermann, Die Familie auf dem Lande in der Zeit zwischen Bauernbe freiung und Industrialisierung, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 26. 1978, S. 66-76.
Vgl. oben S. 55 ff.
Vgl. oben S. 45 f. Wahrseheinlich noch mehr als im städtischgewerblichen Bereich war der Beruf in der ländlichen Gesellschaft mehr als eine spezifische Tätigkeit, sondern darüber hinaus auch, vor allem bei den Bauern, ein umfassender gesellschaftlicher (Prestige-) Status. Daher wird im folgenden von der Berufs(kreis)vererbung auch i.S. einer Statusvererbung bzw. von der beruflichen Mobilität i.S. einer sozialen Mobilität gesprochen.
Miaskowski, Grunde igentumsverteilung und Erbrechts reform in Deutschland, in: Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik 1882, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 21, Leipzig 1882, S. 12 f.
Nach Müller, Familie, S. 57 f.
Vgl. F. Mendelson, Das Heuerlingswesen, in: O. Gerlach (Hg.), Ansiedlungen von Landarbeitern in Norddeutschland, Berlin 1909, S. 341-412, hier S. 368, 372, 381; Heuschert, Das Heuerlingsverhältnis, in: Ausschuß zur Untersuchung der Erzeu gungs-und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft (Enquete-Ausschuß). Untersuchungen über Landarbeitsverhältnisse. Verhandlungen des Unterausschusses für Landwirt-Schaft (II. Unterausschuß), Bd. 7, Berlin 1929, S. 522-562, hier. S. 527: G. Albrecht u. M. Meyer-Johann, Das Heuerlingswesen in Westfalen, in: Berichte über Landwirtschaft, N.F. Bd. 2, Berlin 1925, S. 177-242, hier S. 226 (Zitat).
S. Anhang III. 1.
S. Anhang III. 4.
Meyer, Niedersächsisches Dorf, S. 141; Weber-Kellermann, Familie, S. 70.
Eingabe von Bauern der Gemeinden Ummein und Isselhorst, Kreis Bielefeld, an Staatsminister Bodelschwing, 12.10.1847, in: STAD Ml IU, Bl. 37.
Vgl. J. Kocka, Unternehmer in der deutschen Industrialisierung, Göttingen 1975, S. 34, 38 zur seltenen Herkunft von Unternehmern aus der Bauernschaft. Eine deutliche Sprache spricht auch der Werdegang von 161 Bauern im Kreis Recklinghausen, die zwischen 1860 und 1925 ihr Land an Hüttenunternehmer verkauften. Obwohl 73 % von ihnen der Landwirtschaft den Rücken kehrten, wurden nur zwei gewerbliche Unternehmer, dagegen wurden 41 Rentner (“Salonbauern”) und 13 Gastwirte. Als alternative Lebensweise stand diesen reichgewordenen Bauern der Adelige weit näher als der Bourgeois. Vgl. A. Breilmann, Die sozialen Wirkungen der Industrialisierung auf die landwirtschaftliche Bevölkerung im Emsehergebiet, in: Vestisches Jahrbuch. Zeitschrift des Vereins für Orts-und Heimatkunde im Vest Recklinghausen 51.1949, S. 5-44, bes. S. 20 ff.
S. unten S. 15o ff.
Bericht des Pfarrers von Menninghüffen, Kreis Herford, an den Amtmann, 10.9.1831, in: Amtsarchiv Löhne, Nr. 23.
Mendelson, Heuerlingswesen, S. 373 ff.
S. oben S.136, Zitat von Hoffbauer, Herhebung vom Verf.
S. Anhang III. 5.
Vgl. Sering, Vererbung, Bd. 2, S. 210.
H. Kaelble, Sozialer Aufstieg in Deutschland 1850–1914, in: K.H. Jarausch (Hg.), Quantifizierung in der Geschichtswissenschaft, Probleme und Möglichkeiten, Düsseldorf 1976, S. 279-304, hier S. 294f.; Meyer, Niedersächsisches Dorf, S. 141.
Meyer, Niedersächsisches Dorf, S. 141.
J.N. Schwerz, Beschreibung der Landwirtschaft in Westfalen und Rheinpreußen, 2 Bde., Stuttgart 1836, hier Bd. 1 S. 264.
Vgl. H.-G. Herrlitz, Studium als Standesprivileg. Die Entstehung des Maturitätsproblems im 18. Jahrhundert. Lehrplan-und gesellschaftsgeschichtliche Untersuchungen, Frankfurt 1973, S. 56 ff.
Personenbeschreibung Kaysers durch den Bürgermeister von Petershagen, 26.9.1817, in: STAD M2 Minden A 25. Den Anlaß bildete die Mitgliedschaft Kaysers in einer aus Adel, Beamten und Bauern bestehenden Komission zur Beratung über die umstrittene Ablösung. Zu den gebildeten Bauern vgl. auch Schwager, Ravensberger Bauer, S. 73.
Dieser Unterschied kann in realen Veränderungen (Ausweitung der Mittelschichtpositionen außerhalb des Agrarsektors) wie auch in der unterschiedlichen Erhebungsart gründen. Infolge dieser unterschiedlichen Ursachen läßt sich das tatsächliche Ausmaß des Unterschieds im sozialen Abstieg nicht abschätzen. Dies ist insofern nicht so schwerwiegend, als in unserem Zusammenhang mehr das Muster der sozialen Mobilität als die Veränderung des Musters interessiert.
Vgl. Sering, Vererbung, Bd. 2, S. 210 f.; ders., Vererbung, Bd. 3, Teil Sachsen, S. 133 ff.; Teil Brandenburg, S. 90 f; Teil Pommern, S. 164 ff.
Zit. Sering, Vererbung, Bd. 2, S. 216.
S. unten S. 153 f.
Vgl. Anhang III. 1.
Vgl. Stohlmann, Familie Schreiber, S. 1-83.
Zum Assoziationsindex vgl. oben S. 54; ferner K.U. Mayer, W. Müller, Trendanalyse in der Mobilitätsforschung, in: Kaelble (Hg.), Geschichte der sozialen Mobilität seit der industriellen Revolution, Kronberg/Ts. 1978, S. 35-60, hier S. 44 ff.; H. Kaelble, Historische Mobilitätsforschung, S. 163f. Mit Mayer, Müller, Trendanalyse, S. 45, kann man gegen Kaelble, ebd., nicht annehmen, daß Veränderungen des Assoziationsindex jenseits des diskriminierenden Wertes 1 reale Veränderungen in der Diskriminierung bzw. Privilegierung andeuten. Da der Index in seinen Maximalwerten nicht standardisiert ist, verändert er sich auch mit einer Veränderung der Randwerte, d.h. der absoluten Zahl der Fälle. Dagegen ist es möglich, jene Veränderungen mit dem auf einer Standardisierung der Randwerte beruhenden Q-Index zu messen (s. unten S. 150 ff.). Aufgrund der mangelnden Interpretationsfähigkeit der linearen Veränderungen des Assoziationsindex, haben wir bei den Tabellen im Text, um diese nicht zu überfrachten, auf seine genaue Dokumentation verzichtet und diese nur in den Anhang aufgenommen.
Vgl. Anhang III. 4.
Zum Q-Index vgl. A. Tyree, Mobility Ratios and Association in Mobility Tables, in: Population Studies 27. 1973, S. 577-588 und oben S. 54 f. Da die Standardisierung der Randwerte eine gewisse Große der absoluten Verteilung der Randwerte voraussetzt, mußte für die Konstruktion dieses Index auf das Jahrzehnt 1860–70 infolge der dabei vorkommenden geringen Zahl der Fälle verzichtet werden.
S. oben S. 129 ff.
S. unten S. 162 ff.
Auf diese für die bäuerliche Sozialgeschichte im 19. Jahrhundert sehr wesentliche, aber von der agrarhistorischen Forschung noch zu wenig beachteten Entwicklung hat schon W. Conze vor einiger Zeit hingewiesen: “So bediente sich der Hofbauer der durch die Reform gebotenen kapitalistischen Möglichkeiten, um seinen bäuerlichen Stand im bürgerlichen Jahrhundert mit seinen neuen wirtschaftlichen Anforderungen zu bewahren.” W. Conze, Die Wirkungen der liberalen Agrarreformen in Mitteleuropa im 19. Jahrhundert, in: VSWG 38.1949, S. 2-43, hier S. 13.
H. Linde, Die Bedeutung der deutschen Agrarstruktur für die Anfänge der industriellen Entwicklung, in: Jahrbuch für Sozialwissenschaft 13. 1962, S. 179-195, hier S. 195.
Linde, ebd., S. 194.
Protokoll des Amtmannes von Windheim (Kr. Minden), 26.9.1817. Der Fall ist auch ein Beispiel für das Verwandtenerbrecht (s. unten S. 176). Das Protokoll wurde aufgenommen, weil ein anderer Verwandter der kinderlosen Pflegeeltern Erbansprüche stellte. Dies ist auch ein Hinweis auf die Intensität möglicher Familienkonflikte im Erbfall, denn der Verwandte bekräftigte seine Ansprüche durch eine Eingabe an die Mindener Regierung, die sein Recht bestätigen sollte, wobei er neben seinem Verwandtschaftsgrad seine Verdienste als Soldat hervorhob. Eingabe des Heinrich Bunk, 28.4.1817, wie das Protokoll in: STAD M2 Minden A 25.
Vgl. auch L.K. Berkner, Peasant Household Organization and Demographic Change in Lower Saxony (1689–1766), in: R.D. Lee (Hg.), Population Patterns in the Past, New York 1977, S. 53-71, hier S. 66 f.
Daß dies kein linear sich fortsetzender Prozeß, sondern auch ein von der Entwicklung der Sozialstruktur außerhalb des Agrarsektors abhängiger Prozeß ist, zeigt das soziale Schicksal der aus der Landwirtschaft Abwandernden nach 1950: Die in großem Umfang abgehenden Bauernsöhne wurden überwiegend Arbeiter. Allerdings wirkte der Status der Herkunftsfamilie in gewissem Grade doch noch differenzierend: Mit zunehmender Besitzgröße stieg die Abwanderung in Angestellten-und Beamtenpositiorien leicht an. Vgl. R. Brüse, Mobilität der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Eine Analyse der Abwanderung und Statuszuweisung in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1977, passim, bes. S. 198.
Kaelble, Sozialer Aufstieg, in: Jarausch, S. 292.
Für das Folgende vgl. Sauermann, Brautschätze, S. 125 ff.
Nach J.M. Schwager, über den Ravensberger Bauer, in: Westphälisches Magazin zur Geographie, Historie und Statistik. Hg. P.F. Weddigen, Bd. 2, Heft 5, Dessau 1785, S. 49-74, Zit. S. 67 f.
Vgl. Winkelmann u. Jaspers, Der Personalkredit des ländlichen Kleingrundbesitzes in Westfalen, in: Der Personalkredit des ländlichen Kleingrundbesitzes in Deutschland, Bd. 2 (= Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 74), Leipzig 1896, S. 135-169, hier S. 156 ff.
Zit. Nach Bourdieu, Marriage Strategies, S. 137.
Diesen Eindruck vermittelte ein Einblick in die Erb-und Familienverträge, die nicht nur von Bauern, sondern auch von Handwerkern und Heuerlingen überliefert sind.
F. Rehbein, Das Leben eines Landarbeiters (19111), Neuwied 1973, S. 11, 250; vgl. ebd., S. 21, 291 f.; vgl. auch Hageinann, Gemeinschaftskultur, S. 75.
F. Mahlmann, Erinnerungen eines lippischen Zieglermeisters, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 42. 1972, S. 31–57, hier S. 36.
B. Goltz, Zur Physiognomie und Charakteristik des Volkes, Berlin 1859, S. 41.
Zur Stellung des Gesindes vgl. für Westfalen die Berichte in D. Sauermann (Hg.), Knechte und Mägde in Westfalen um 1900. Berichte des Archivs für westfälische Volkskunde, Münster 1972, passim; zur problematischen Strafgewalt gegenüber Bauernkindern ebd., S. 41, 60, 69.
Schwager, Ravensberger Bauer, S. 58.
S. oben S. 25 ff.
Mahlmann, Erinnerungen, S. 35.
Sauermann, Knechte und Mägde, S. 131.
S. Goldschmidt, Die Landarbeiter in der Provinz Sachsen, sowie den Herzogtümern Braunschweig und Anhalt (= M. Weber [Hg.], Die Landarbeiter in den evangelischen Gebieten Norddeutschlands, Bd. l), Tübingen 1899, S. 26.
Ebd.; für Westfalen vgl. Sauermann, Knechte und Mägde, S. 15, 36, 42, 64 u. ö.
Vgl. W. Wilms, Großbauern und Kleingrundbesitz in Minden-Ravensberg, Bielefeld 1913, S. 48, 72; K. Kaerger, Die ländlichen Arbeitsverhä1tnisse in Nordwestdeutschland, in: Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland, Bd. 1 (= Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 53) Leipzig 1892, S. 78, 112. Jene Befürchtungen konnten freilich auch ein Interesse an billigen landwirtschaftlichen Arbeitskräften kaschieren. Um 1900 wurden angesichts des Landarbeitermangels Forderungen nach einer juristischen Bindung der Landarbeiterkinder laut: Bis zum 16. bzw. 18. Lebensjahr sollte ihnen die Fabrikarbeit verboten werden. Nach Schlotter, Die ländliche Arbeiterfrage in der Provinz Westfalen, Leipzig 1907, S. 24 f.
Nach Goldschmidt, Landarbeiter, S. 93.
Zit. nach M. Bernays, Auslese und Anpassung der Arbeiterschaft in der geschlossenen Großindustrie. Dargestellt an den Verhältnissen der “Gladbacher Spinnerei und Weberei” A.-G. zu Mvinchen-Gladbach im Rheinland (Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 133) Leipzig 1910, S. 130 Anm. 1.
S. unten S. 302.
Lengerke, Beiträge, Bd. 2, S. 214.
Beispiele dafür in den Erb-und Familienverträgen. Im Text das Beispiel des Heuerlings und Webers Stender aus dem Jahre 1820 in:STAD M9 Herford 37.
In zwei Heuerlingsverträgen des Gutes Hüffe (Kreis Lübbecke) von 1785 und 1855 wird ausdrücklich verboten, daß der Mieter keine zusätzlichen Wohngenossen aufnehmen darf bzw. heiratende Kinder das Haus auf Verlangen des Verpächters verlassen müssen. Stadtarchiv Bielefeld, Gut Hüffe, Signatur 205, 215.
H. Sander, Ein Lehrerleben in Minden-Ravensberg um 1800, in: E. Schoneweg (Hg.), Minden-Ravensberg. Ein Heimatbuch, Bielefeld 1929, S. 390-392, hier S. 391.
Goltz, Physiognomie, S. 43.
Nach W. Kamphoefner, Transplanted Westfalians. Persistence and Transformation of Socioeconomic and Cultural Patterns in the Northwest German Migration to Missouri, Ph.D. University of Missouri-Columbia 1978, S. 95.
Anderson, Family Structure, bes. S. 136 ff.
Sander, Lehrerleben, S. 390.
Vgl. auch unten S. 300 f. das Beispiel von Carl Severing.
Vgl. Medick, Funktion von Haushalt und Familie, S. 254-283, hier S. 265 ff. Infolge der saisonalen Unterbeschäftigung oder Arbeitslosigkeit der männlichen Arbeiter auf dem Lande schätzte man in der Mitte des 19. Jahrhunderts üblicherweise, daß Frauen und Kinder bis zur Hälfte des angenommenen Existenzminimums verdienen mußten. Vgl. W. von Hippel, Bevölkerungsentwicklung und Wirtschaftsstruktur im Königreich Württemberg 1818/65. Überlegungen zum Pauperismusproblem in Südwestdeutsch1and, in: U. Engelhardt u.a. (Hg.), Soziale Bewegung und politische Verfassung. Beiträge zur Geschichte der modernen Welt, Stuttgart 1976, S. 270-372, hier S. 352 Anm. 227. Sehr anschaulich zu dieser Familienwirtschaft jetzt H. Plaul, Landarbeiterleben im 19. Jahrhundert. Eine volkskundliche Untersuchung über Veränderungen in der Lebensweise der einheimischen Landarbeiterschaft in den Dörfern der Magdeburger Börde unter den Bedingungen der Herausbildung und Konsolidierung des Kapitalismus in der Landwirtschaft. Tendenzen und Triebkräfte, (Ost-)Berlin 1979, S. 219 ff. Vgl. dagegen unten S. 297 zum Budget der Fabrikarbeiterfamilien.
Allgemein: Mitterauer und Sieder, Patriarchat, S. 147 ff.; O. Doll, Die bäuerliche Gattenwahl in Südbayern, in: Archiv für Bevölkerungswissenschaft und Bevölkerungspolitik 11.1941, S. 45-57.
Vgl. zu diesen allgemeinen Überlegungen auch oben S. 46 ff.
Vgl. Anhang III. 2.
S. unten S. 177 f.
Vgl. Kriedte, Medick, Schlumbohm, Industrialisierung, S. 123 f.
Rückblickend wird um 1850 über die Umgebung von Bielefeld und die dort betriebene Feinspinnerei, die ein großes Geschick erforderte, berichtet: “Eine gute Spinnerin zu sein, galt in jener Gegend als die beste Empfehlung und gab eine sichere Anwartschaft auf eine gute Verbindung.” C.H. Bitter, Bericht über den Notstand in der Senne zwischen Bielefeld und Paderborn, in: Jahresbericht des Historischen Vereins der Grafschaft Ravensberg 64. 1964/65, S. 1-108, hier S. 40. Für Quernheim war eine solche berufliche Endogamie unter Spinnern nicht zu eruieren, da diese Tätigkeit nicht als Beruf ausgewiesen wurde. Da das in Quernheim und Umgebung übliche Grobspinnen jedoch weniger Geschicklichkeit erforderte, war wahrscheinlich auch der Anreiz zur beruflichen Endogamie nicht sehr stark.
Vgl. Anhang III. 1 und III. 2. Bei den folgenden Überlegungen ist allerdings die Dunkelziffer unter den nichtklassifizierbaren Bauern in Rechnung zu stellen.
Dazu bes. unten S. 167 ff.
Vgl. Anhang III. 2.
Wie z.B. durch den Heuerling Heydemeyer, der 1821 bestätigte, den Brautschatz seiner Frau, der Tochter eines Colonen, von 300 Talern erhalten zu haben. STAD M9 Herford 38.
Zur Verwandtschaft s. I.-L. Flandrin, Familien. Soziologie-Ökonomie-Sexua1ität, Berlin 1978, S. 48 ff.; D. Sabean, Aspects of kinship behaviour and property in rural Western Europe before 1800, in: J. Goody, E.P. Thompson, J. Thirsk (Hg.), Family and Inheritance. Rural Society in Western Europe, 1200–1800, Cambrigde 1976, S. 96-111; ders. Verwandtschaft und Familie in einem württembergischen Dorf 1500–1870: einige methodologische Überlegungen, in: W. Conze (Hg.), Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, Stuttgart 1976 S. 231-247. Zur Nachbarschaft in Ostwestfalen s. J. Mooser, Gleichheit und Ungleichheit in der ländlichen Gemeinde. Sozialstruktur und Kommunalverfassung im östlichen Westfalen vom späten 18. bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, in: Archiv für Sozialgeschichte, 19.1979, S. 36-67.
Liste in STAD M9 Herford 39, Bl. 105 ff. Sozial setzte sich der Familienrat zusammen aus 2 Colonen, 2 Heuerlingen, 1 Conductor und 1 “Herr„ aus Enger, vermutlich einem Kaufmann.
K. Grossmann, Geschichte der Gemeinde Valdorf und ihrer Bauerschaften, Vlotho 1955, S. 47.
Die “Leibzüchter” wohnten nicht immer auf dem Familienhof. Vgl. das Beispiel bei Stohlmann, Familie Schreiber, S. 96: Nach einem wechselvollen Lebenslauf als Heuerling, Neubauer und Förster verbrachte Johann Tönnies Tebbe-Nottmeier seinen Lebensabend auf dem Hof seines Schwagers.
Vgl. den Überblick bei Flandrin, Familien, S. 54 ff.; zu dem letzteren Aspekt bes. Anderson, Family Structure, S. 55 ff. 147 ff.
Sabean, Verwandtschaft, S. 241. und mündliche Hinweise von D. Sabean.
Mündlicher Hinweis von Frau A. Meyerhans, Bösingfeld (Kr. Detmold); vgl. auch Sauermann, Knechte und Mägde, S. 12, 50, 61, 95.
Für Minden-Ravensberg vgl. zeitgenössisch: Schwager, Ravensberger Bauer, S. 65 ff.; volkskundliche Darstellungen: Meyer, Niedersächsisches Dorf, S. 39 ff., 139 ff. und Hagemann, Gemeinschaftskultur, S. 86 ff.
Vgl. die Beispiele bei Sauermann, Knechte und Mägde, S. 12, 50, 61, 95, 144.
Hinweise ebd., S. 48, 56, 64 auf großbäuerliche Heuerlinge, deren Kinder auf dem gleichen Hof das Gesinde stellten und dann die väterliche Heuerlingsstelle übernahmen.
Bei der Festlegung von Q = ± 0, 5 als Grenzkriterium für besonders starke bzw. schwache Verbindungen bzw. Privilegierung und Diskriminierung folgen wir Tyree, Mobility Ratios, S. 583.
Vgl. Engel, Klosterbauerschaft, S. 196 ff.
S. oben S. 147 und Anhang III. 5.
Zu den Bodenbewegungen und Besitzveränderungen ausführlicher Mooser, Bäuerliche Gesellschaft, S. 421 ff.; ein lokales Beispiel bei Meyer, Niedersächsisches Dorf, S. 140; zu Quernheim vgl. oben S. 132 die Angaben über die Zunahme der (Klein-) Bauernstellen in Klosterbauerschaft. Zitat von Winckelmann, Verhältnisse, S. 21.
Nach J. Hartwig, Von der Art des Erwerbes von Bauernstellen, in: Archiv für Bevölkerungswissenschaft und Bevölkerungspolitik 11. 1941, S. 117 f.
Vgl. F.-W. Henning, Die Entwicklung des Grundstücksverkehrs vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts, in: H. Coing und W. Wilhelm (Hg.), Wissenschaft und Kodifikation des Privatrechts im 19. Jahrhundert, Bd. 3: Die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung des Grundeigentums und Grundkredits, Frankfurt 1976, S. 172-201, bes. S. 195: Bei den Besitzwechseln von 171 Bauernhöfen im sächsischen Saale-Kreis betrug der Anteil des Besitzwechsels durch Verkauf gegenüber den Erbfällen während des ganzen 19. Jahrhunderts zwischen 25-30 %.
In 614 Fällen waren Söhne die Erbfolger, d.h. in 58 % aller Erbfälle (Hartwig, Erwerb, S. 117). Dagegen betonen M. Mitterauer und R. Sieder, The Developmental Cycle of Domestic Groups: Problems of Reconstruction and Possibilities of Interpretation, MS 1979, S. 5, 36, daß die Vater-Sohn-Folge alles andere als eine Selbstverständlichkeit und in ihrem Beispiel weit seltener war, sondern häufig auch Verwandte das Erbe antraten. Da umfassend vergleichende Untersuchungen zu dieser Frage noch fehlen, läßt sich nur die — regional bedingte? — Differenz feststellen.
Das Verwandtenerbrecht wurde in den grundherr1ich-bauerlichen Rechtskodifikationen nur bedingt anerkannt, war aber in der Rechtspraxis üblich. “Die Blutsfreunde sind wie Agnaten anzusehen und haben eine gegründete Hoffnung und einen Anspruch auf die Erbfolge”. So A.C. Holsche, Historischtopographisch— statistische Beschreibung der Grafschaft Tecklenburg nebst einigen speciellen Landesverordnungen mit Anmerkungen, als ein Beitrag zur vollständigen Beschreibung Westphalens, Berlin 1788, S. 359. Das Minden-Ravensberg benachbarte Tecklenburger Land wurde wie jenes von der Kriegs-und Domänenkammer in Minden verwaltet. Zum Verwandtenerbrecht vgl. auch das Beispiel oben S. 153 und Anm. 63.
Holsche, Beschreibung, S. 205 ff., Zitat S. 207; vgl. Sauermann, Brautschätze, S. 124 f.
Vgl. Sauermann, Brautschätze, 112, 127, passim.
Die Abstromquoten (vgl. Anhang III. 1) geben allerdings nur schwache Stützen für diese Überlegung.
Zur schwierig zu fassenden sozialen Lage des Landhandwerks vgl. exemplarisch A. Steinkamp, Stadt-und Landhandwerk in Schaumburg-Lippe im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert, Rinteln 1970, bes. S. 71 ff. Zur sozialen Distanz zwischen Meistern und Ungelernten vgl. Meyer, Niedersächsisches Dorf, S. 27.
Vgl. oben S. 58.
S. Anhang III. 1 und III. 3.
Ein Unsicherheitsfaktor ist dabei freilich die Residualkategorie der nicht-klassifizierbaren Bauern.
Zur Heirat “nach oben” von Kleinbauern s. auch oben Tabelle III. 9, S. 170.
S. Anhang III. 5.
Vgl. Sering, Vererbung, Bd. 2, S. 211.
S. Anhang III. 2 und III. 3.
STAD M9 Herford 32.
STAD M9 Herford 37.
STAD M9 Herford 38.
Dies ist nur eine Hypothese. Ein Sprichwort, das jedoch nicht zu datieren und zu lokalisieren ist, deutet das Gegenteil an: “Den Töchtern gibt man, was sie bedürfen, den Söhnen, was man kann.” Zit. nach K.F. Wander, Deutsches Sprichwörter-Lexikon, 5 Bde., Leipzig 1867–80, hier Bd. 4, Sp. 1219.
Vgl. zu diesen allgemeinen Überlegungen auch oben S. 59 ff.
Alle folgenden Angaben zum Heiratsalter beruhen auf dem arithmetischen Mittel (Mean).
Vgl. unten S. 267; H.W. Rothe, Lindhorst in Schaumburg-Lippe. Ein Beitrag zur Geschichte der ländlichen Gesellschaft des niedersächsischen Bergvorlandes zwischen Weser und Leine, Diss. Göttingen 1953 (Masch.), S. 222 ff.
S. unten S. 203.
Vgl. den Überblick von K. Gaskin, Age at First Marriage in Europe before 1850: A Summary of Family Reconstitution Data, in: Journal of Family History 3.1978, S. 23–36.
Dies drohte den Heuerlingen ein bäuerlicher “Verein für Rechcschaffenheit und Sittlichkeit ” im Amt Heepen, (Kreis Bielefeld), der 1841 zu gründen versucht, aber von der Verwaltung verboten wurde. Statuten des Vereins in STAD Ml IP 968.
Belege bei Mooser, Bäuerliche Gesellschaft, S. 131.
Belege über die relativ späte, z.T. deutlich spätere Heirat der Unterschicht als der Bauern bei: Rothe, Lindhorst, S. 224 f.; H. Hörger, Kirche, Dorfreligion und bäuerliche Gesellschaft. Strukturanalysen zur gesellschaftsgebundenen Religiosität ländlicher Unterschichten des 17.-19. Jahrhunderts, aufgezeigt an bayerischen Beispielen, Teil 1, München 1978, S. 41; ders., Fami1ienformen einer ländlichen Industriesiedlung im Verlauf des 19. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 41.1978, S. 771-820, hier S. 780, 800; J. Knödel, Two and a Half Centuries of Demographic History in a Bavarian Village, in: Population Studies 24.1970, S. 353-376, hier S. 361; I. Eriksson u. J. Rogers, Rural Labor and Population Change. Social and Demographic Developments in East-central Sweden during the Nineteenth Century, Uppsala 1978, S. 114; M. Drake, Population and Society in Norway 1735–1865, Cambrigde 1969, S. 124 ff.; vgl. auch unten S. 267.
Kriedte, Medick, Schlumbohm, Industrialisierung, S. 155-194, bes. S. 177 ff.
H. Linde, Familie und Haushalt als Gegenstand bevölkerungsgeschichtlicher Forschung, in: W. Conze (Hg.), Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, Stuttgart 1976, S. 32-52, hier S. 49.
Vgl. zu diesem “cottager marital age pattern” auch Kriedte, Medick, Schlumbohm, Industrialisierung, S. 179 f.
K.H. Connell, Peasant Marriage in Ireland: its structure and development since the famine, in: Economic History Review 14.1962, S. 502–523.
Zit. nach Jahrbuch für die amtliche Statistik des preußischen Staates, 2.1867, S. 275.
Nach einer Übersicht des Landrats, 27.10.1858, in: Kreisarchiv Herford, Nr. 206. Die Klassifizierung der Schichten in Tabelle III. 18 deckt sich nicht mit dem hier verwendeten Schichtungsmodell. Sie enthält auch die städtische Bevölkerung und insbesondere wurde von der Verwaltung ein Teil der Kleinbauern (Erbpächter, Neubauern) der Unterschicht bzw. den “handarbeitenden Klassen” zugeschlagen.
So berichtete die Mindener Regierung im Juni 1847: “Nicht bloß die untere, auch die mittlere Volksklasse hat sehr gelitten.” Besonders erwähnt sie die Aufzehrung von Ersparnissen und die Verschuldung. Staatsarchiv Münster, Oberpräsidium 351, Bd. 8, Bl. 406.
Vgl. unten S. 267; ferner Rothe, Lindhorst, S. 224; Hörger, Familienformen, S. 780, 800; Knödel, Centuries, S. 361. Erklärungen für jenen Befund finden sich in dieser Literatur nicht oder bleiben unbestimmt.
Vgl. Rothe, Lindhorst, S. 239 ff.
Diese Vermutungen wären durch umfassende Familiengeschichten zu überprüfen. Insbesondere wäre zu klären, ob dem späteren Heiratsalter eine längere Verweildauer der Kinder im Elternhaus entsprach. Entsprechende Hinweise auf einen durch verstärkten Einsatz von Familienarbeitskräften kompensierten Arbeitermangel finden sich jedoch erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts, während um 1880 angeblich noch genügend Heuerlinge vorhanden waren (Winkelmann, Verhältnisse, S. 1 6).
Vgl. oben S. 79 ff.
L. Brentano, in: Verhandlungen des Vereins für Socialpolitik 1894(= Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 61), Leipzig 1894, S.292 f.
C. Büchsel, Erinnerungen aus dem Leben eines Landgeistlichen, Berlin 1925 (1. Auflage 1861), S. 38.
Karl Freiherr v.d. Goltz, Erinnerungen aus dem Leben auf dem Hause Consbruch in der Grafschaft Ravensberg zur Zeit der Fremdherrschaft 1807–1813, in: Ravensberger Blätter, 7.1907, S.64.
Vgl. die vom 17. bis ins 19. Jahrhundert reichenden Daten bei Gaskin, Age at First Marriage, S. 34 f., die durchweg ein früheres Heiratsalter der Frau anzeigen.
Bei näherem Zusehen findet es sich auch anderswo. Vgl. Eriksson u. Rogers, Rural Labor, S. 114; Drake, Population, S. 124 ff.; R. Sieder, Strukturprobleme der ländlichen Familie im 19. Jahrhundert, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 41.1978, S. 173-217, hier S.177 ff.
Grunenberg, Landarbeiter, S.144.
Drake, Population, S.138 ff.
Vgl. Kriedte, Medick, Schlumbohm, Industrialisierung, S. 133 f.; Wilms, Großbauern, S.47 f. Man darf annehmen, daß diese Begründungen für das Ehemuster in der agrarischen Unterschicht auch für die nicht-agrarische Unterschicht Geltung haben konnten, und dennoch zeigt letztere eine Angleichung an die in den anderen Schichten übliche Altersdifferenz zwischen den Ehepartnern. Es bleibt einer weiteren, insbesondere “qualitativ” vertieften Forschung vorbehalten, die Unterschiede in den schichtenspezifischen Ehemustern weiter aufzuhellen.
Schwager, Ravensberger Bauer, S.58 f.
Vgl. Sauermann, Knechte und Mägde, S.41: “… und ohne Einwilligung der Eltern ging es nicht, da Jung und Alt in einer Familie lebten”.
Schwager, Ravensberger Bauer, S.56 f.
Streng genommen liegt hier ein genealogischer Familienbegriff zugrunde. Durch die in allen Schichten übliche Wie-derverheiratung mußte dies beim Tod nur eines Elternteils nicht unbedingt auch die Unvollständigkeit der sozialen Rollen in der Familie bedeuten. In jedem Fall aber hatte der Tod eines leiblichen Elternteils rechtliche Folgen für die Kinder bei der Wiederverheiratung der Eltern: Dieser ging die sog. Schichtung voraus, d.h. die Abfindung der Kinder aus erster Ehe mit dem Vermögen aus dieser Ehe, so daß diese in ihren Mitgiftansprüchen vom Vermögenszugewinn der neuen Ehe ausgeschlossen blieben.
Vgl. Rothe, Lindhorst, S.241.
F.M. Phayer, Religion und das gewöhnliche Volk in Bayern in der Zeit von 1750–1850, München 1970, S.101.
Meyer, Niedersächsisches Dorf, S.29; vgl. ebd., S.39 f.; Hagemann, Gemeinschaftskultur, S.79, 82, 86, 121.
Meyer, Niedersächsisches Dorf, S.39.
Büchsel, Erinnerungen, S.234.
Vgl. E. Schoneweg, Flachsbau und Garnspinnerei in Sitte, Sprache und Anschauung des Ravensbergers, in: Jahresberichte des Historischen Vereins der Grafschaft Ravensberg 25.1911, S.1-109, hier S. 95 ff.
Zum Typ dieser jugendlichen Sozialisation im Dorf vgl. K.S. Kramer, Grundriß einer rechtlichen Volkskunde, Göttingen 1974, S.79 f., 92 f.
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Kocka, J., Ditt, K., Mooser, J., Reif, H., Schüren, R. (1980). Familie und soziale Plazierung in der ländlichen Gesellschaft am Beispiel des Kirchspiels Quernheim im 19. Jahrhundert. In: Familie und soziale Plazierung. Forschungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87746-8_3
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