Zusammenfassung
Ein wesentlicher Teil des Fluglärms wird durch Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt mit einem höchstzulässigen Fluggewicht bis 5,7 t erzeugt. Die Belästigung durch die in dieser Gruppe dominierenden meist langsam und tieffliegenden Leichtflugzeuge und Motorsegler ist, wenn man von der unmittelbaren Umgebung der Verkehrsflughäfen absieht, vielfach noch größer als die Belästigung durch die hoch und schnellfliegenden strahlgetriebenen Verkehrsflugzeuge. Um diese Lärmbelästigung auf ein vertretbares Mindestmaß zu reduzieren, wurden vom Luftfahrtbundesamt als untergeordnete Behörde des Bundesministers für Verkehr Lärmgrenzwerte für Propellerflugzeuge dieser Gewichtsklasse und für Motorsegler festgelegt und in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) (1) bekannt gegeben. Durch diese Lärmgrenzwerte, für deren Messung in den NfL genaue Vorschriften angegeben sind, soll sichergestellt werden, daß der beim Betrieb des Flugzeuges entstehende Lärm das nach dem heutigen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
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Kramer, C., Ruff, A. (1983). Einleitung. In: Untersuchungen zur Reduzierung der Lärmimmission propellergetriebener Leichtflugzeuge und Motorsegler. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87716-1_2
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Print ISBN: 978-3-531-03154-5
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