Zusammenfassung
Für die Tradition des Rechts ist — stärker noch als für andere gesellschaftliche Bereiche — die Ausgrenzung von Frauen charakteristisch. Dies gilt sowohl für die materiellen Inhalte gesetzten Rechts wie auch für Recht als organisierte soziale Institution. Sei es der Status der Frau als Rechtsperson, ihre allgemeine Rechtsfähigkeit, oder aber ihre Chance, “ihre Rechte” wahrzunehmen und durchzusetzen, stets war ihre Rechtsposition mehr oder weniger eingeschränkt, ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit in die Obhut eines Mannes — des Vaters, Ehemannes oder Sohnes — gestellt, wie rechtshistorische Untersuchungen vielfach belegen (vgl. Gerhard 1978). Die aktive Teilnahme von Frauen ihrerseits am Prozeß von Rechtsetzung und Rechtfindung ist nach wie vor gering; in den Instanzen der Rechtsprechung und Strafverfolgung sind Frauen zu weniger als ein Fünftel vertreten (1).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1984 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Sauer-Burghard, B., Zill, G. (1984). Einleitung. In: Frauen in der Rechtsprechung. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 3174. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87554-9_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87554-9_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-03174-3
Online ISBN: 978-3-322-87554-9
eBook Packages: Springer Book Archive