Zusammenfassung
In Interviews sollten die Parteien zu Wort kommen und aus ihrer Sicht über das Prozeßgeschehen berichten und es bewerten. Dabei mußte aus verschiedenen Gründen eine Differenzierung zwischen privaten Prozeßbeteiligten einerseits sowie korporativen Akteuren andererseits vorgenommen werden:
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Für private Prozeßbeteiligte ist ein Prozeß in der Regel ein einmaliges herausragendes Ereignis, dem oft ein längerer Konflikt zugrunde liegt. Diese Situation wird für private Prozeßbeteiligte durch Verhaltensunsicherheiten verstärkt, die sich auf das situational und strategisch adäquate Auftreten im Gerichtsverfahren beziehen. Die Einhaltung von Fristen, der Gang zum Rechtsanwalt, der Antrag auf Unterstützung (z.B. Armenrecht) markieren Barrieren und Defizite, die sich für den Prozeßunerfahrenen nachteilig auswirken1).
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Korporative Akteure hingegen können wir als prozeßerfahrene Parteien ansehen. Sie verfügen als ‘Vielfachprozessierer’, wie Galanter2) zeigt, über einen beträchtlichen Informationsvorsprung gegenüber ‘Einmalprozessierern’, der darin besteht, daß bestimmte Prozeßsituationen sich immer wiederholen, vorhand ene Rechtsabteilungen mit ihrem Spezialwissen einem Allgemeinanwalt überlegen sind, das Risiko sich auf viele Prozesse verteilt und Niederlagen somit ausgeglichen werden können.
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Anmerkungen
Siehe dabei die Beiträge in: Rechtsbedürfnis und Rechtshilfe. Empirische Ansätze im internationalen Vergleich. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Band V, Opladen 1978.
Siehe Marc Galanter, Why the “Haves” Come out Ahead: Speculations on the Limits of Social Change, in: Law and Society Review 9, 1974, S. 95–160.
Siehe dazu Klaus F. Röhl, The German Payment Order as an Alternative for Debt Collecting. Ms. Bochum/Madison, Wisc. 1980.
Erhard Blankenburg, Der Anteil gerichtlicher Verfahren bei der Austragung sozialer Konflikte, in: Zur Soziologie des Gerichtsverfahrens. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Band IV, Opladen 1976, S. 84–97, hier S. 92.
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Rackoll, G. (1983). Schriftliche Befragung korporativer Akteure. In: Der Vergleich im Zivilprozeß. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 3163. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87553-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87553-2_6
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