Zusammenfassung
Bei einem empirischen Forschungsvorhaben ist der Sozialforscher stets mit dem Problem der geeigneten Auswahlziehung konfrontiert, kaum jedoch in solchem Maße mit dem Problem der vorherigen Spezifizierung des Auswahluniversums. “Zivilprozesse” unterscheiden sich nicht nur nach erstinstanzlichen, zweitinstanzlichen und Revisionsverfahren, weitaus schwerer fällt in die Waagschale, daß die potentiellen Streitgegenstände im Zivilprozeß nahezu alle Lebensbereiche umfassen: Beginnend bei Folgestreitigkeiten eines gescheiterten Verlöbnisses über Räumungsklagen und Verkehrsunfallfolgestreitigkeiten bis hin zu rechtlich und tatsächlich unstreitigen Schuldbeitreibungsfällen, ganz abgesehen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, für die sich eigenständige Gerichtsbarkeiten oder Verfahrensarten herausdifferenziert haben (Arbeitsrecht, Familienrecht). Wir haben uns konzentriert auf die sogenannten “gewöhnlichen Zivilprozesse”, wohl wissend, daß die in der Justizstatistik so bezeichneten Rechtsfälle nicht mehr als eine Restkategorie darstellen, deren tertium comparationis sich darin erschöpft, daß eine gesonderte Gerichtsbarkeit oder zumindest eine spezielle Verfahrensordnung (wie z.B. im Scheck- oder Wechselprozeß) nicht besteht1).
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Anmerkungen
Zur Klassifikation der Verfahrensarten im Zivilprozeß siehe das Zusatzprogramm 1980, hrsg. vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden, S. 4 f. und passim.
Dazu mit weiteren Hinweisen: Klaus F. Röhl, Der Vergleich im Zivilprozeß — Eine Alternative zum Urteil?, in.: Alternative Rechtsformen und Alternativen zum Recht. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Band VI, Opladen 1980, S. 279 — 316.
Hierzu einführend: Werner Langenheder, Theorie menschlicher Entscheidungshandlungen, Stuttgart 1975.
So verfahren Erhard Blankenburg/Viola Blankenburg/Hellmut Morasch, Der lange Weg in die Berufung, Aktenanalysen und Interviews aus der Sicht der Rechtsuchenden in Zivilprozessen am Amtsgericht, in: Rolf Bender (Hrsg.), Tatsachenforschung in der Justiz, Tübingen 1972, S. 81-104.
Für einen in jeder Hinsicht interessanten Versuch, die segregative Siedlungsform in Bochum kriminologisch zu verwerten, siehe: Hans-Dieter Schwind u.a., Empirische Kriminalgeographie (Kriminalitätsatlas Bochum). Forschungsreihe des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden 1978.
Deutscher Richterbund (Hrsg.), Handbuch der Justiz 1980. Die Träger und Organe der Rechtsprechenden. Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland, 15. Jahrgang, Heidelberg/Hamburg 1980, S. 166.
Berechnung auf der Basis der Monatsstatistiken des Amtsgerichts Bochum, die freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden.
Berechnung auf der Basis der Erledigungsstatistiken im Zusatzprogramm 1978, a.a.O. (Anm. 1) und der Angaben zur Einwohnerzahl der Gerichtsbezirke im Handbuch der Justiz 1980, a.a.O. (Anm. 6).
Anders die Vorgehensweise bei: Rolf Kniffka/Elmar Steinbach, Strukturen des amtsgerichtlichen Zivilprozesses, München 1981.
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Hutmacher, W. (1983). Die Auswahl der Untersuchungseinheiten. In: Der Vergleich im Zivilprozeß. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 3163. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87553-2_3
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